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   BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07   

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BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07 (https://dejure.org/2007,8957)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - 4 StR 431/07 (https://dejure.org/2007,8957)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07 (https://dejure.org/2007,8957)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07
    Dieses Urteil ist vielmehr gesamtstrafenrechtlich verbraucht, weil aus den drei ihm zu Grunde liegenden Einzelstrafen und den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Hoyerswerda vom 14. April 2005 zu Recht gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet worden war (vgl. BGHSt 44, 179, 180/181; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13, jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07
    Dieses Urteil ist vielmehr gesamtstrafenrechtlich verbraucht, weil aus den drei ihm zu Grunde liegenden Einzelstrafen und den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Hoyerswerda vom 14. April 2005 zu Recht gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet worden war (vgl. BGHSt 44, 179, 180/181; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13, jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Eine solche würde es nur dann nicht darstellen, wenn es keine Einzelstrafe enthielte, mit der eine Gesamtstrafe gebildet werden könnte (BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1 Zäsurwirkung 13; BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - 4 StR 431/07, juris; BGH wistra 2013, 354).
  • BGH, 05.03.2009 - 4 StR 594/08

    Tätliche Beleidigung ("Sprühregenfall"; spürbare körperliche Einwirkung);

    Einer Vorverurteilung kommt dann keine Zäsurwirkung zu, wenn sämtliche in ihr abgeurteilten Taten schon in eine frühere Vorverurteilung einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07; vgl. auch Fischer aaO § 55 Rdn. 12).
  • BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15

    Teilfreispruch bei abweichender konkurrenzrechtlicher Beurteilung der angeklagten

    Damit war das Urteil des Amtsgerichts Cottbus gesamtstrafenrechtlich verbraucht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung

    Denn die vom Amtsgericht Osnabrück ausgesprochene nachträgliche Gesamtstrafe korrigierte dann den Strafausspruch des Urteils des Landgerichts Osnabrück vom 9. August 2019 und wäre damit für alle danach begangenen Taten - also auch die hier verfahrensgegenständlichen Taten - ohne Relevanz; sie wäre als auf das frühere Urteil "zurückprojiziert" zu behandeln und gesamtstrafenrechtlich verbraucht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2020 - 5 StR 613/19, juris Rn. 4; vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07, juris; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f. mwN; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 180/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Erörterungsmangel;

    Danach entfaltet die Vorverurteilung vom 21. August 2007 Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschl. vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07 und 23. Januar 6 2008 - 2 StR 604/07).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

    Es ist vielmehr gesamtstrafenrechtlich verbraucht , weil in ihm aus den fünf ihm zu Grunde liegenden Einzelstrafen und der Einzelstrafe aus dem Urteil vom 30.04.2012 zu Recht gem. § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet worden ist (vgl. BGHSt 44, 179, 180f. = juris Rn 9; Beschl. v. 20.09.2007 - 4 StR 431/07 - juris Rn 4 mwN).
  • BGH, 20.02.2020 - 5 StR 613/19

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einziehung einer Strafe aus einem

    Das Urteil vom 16. November 2018 ist deshalb gesamtstrafenrechtlich als auf das Urteil vom 19. Mai 2017 "zurückprojiziert' zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 181; Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22

    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des

    Die zweite Vorverurteilung ist vielmehr 'gesamtstrafenrechtlich verbraucht', weil aus den drei ihr zugrundeliegenden Taten (UA Bl. 8 ff.) und den Einzelstrafen aus der ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 zu Recht gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe (UA Bl. 33 f.) gebildet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 22/20

    Bildung der zweiten Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Zäsurwirkung

    Das Urteil vom 18. Februar 2016 konnte für die hier zu bildende Gesamtstrafe indes keine Zäsurwirkung entfalten, weil die darin verhängte Strafe bereits bei der gegen den Angeklagten ausgesprochenen ersten Gesamtfreiheitsstrafe berücksichtigt wurde und daher gesamtstrafenrechtlich verbraucht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).
  • OLG Hamburg, 28.07.2020 - 2 Rev 43/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei mehreren Vorverurteilungen

    Den weiteren Verurteilungen kommt in diesen Fällen gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung mehr zu (BGH, Beschluss vom 12. September 2019, Az.: 4 StR 40/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. November 2015, Az.: 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; Beschluss vom 7. Mai 2013, Az.: 4 StR 111/13, StraFo 2013, 345; Beschluss vom 20. September 2007, Az.: 4 StR 431/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 28. Oktober 2004, Az.: 5 StR 430/04, NStZ 2005, 163; Fischer, § 55 Rn. 12c).
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   BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 431/06.
  • BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97

    Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes -

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    Eine Zurechnung der tatsächlichen Gewalt auf einen anderen Tatbeteiligten, der keine direkte Zugriffsmöglichkeit hat, ist dagegen auch über § 25 Abs. 2 StGB nicht möglich (BGH NStZ 1997, 604, 605; vgl. auch Steindorf aaO).
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