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   BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00   

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https://dejure.org/2001,119
BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00 (https://dejure.org/2001,119)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2001 - 4 StR 439/00 (https://dejure.org/2001,119)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00 (https://dejure.org/2001,119)
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Todesanzeigen im Internet

§ 263 StGB, Täuschung durch als Rechnung erscheinendes Schreiben, dessen Angebotscharakter nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht, "Schaden" bei für den Betroffenen unbrauchbarer Leistung

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Täuschungshandlung (durch Angebotsschreiben in Form einer Rechnung); Todesanzeigen im Internet; Betrug; Konkludente Täuschung (Miterklärung nach der Verkehrsanschauung); Insertionsofferten: Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten; Bedingter Vorsatz; Wissentlichkeit ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Betrugsversuch durch Übersendung rechnungsähnlicher Angebote für kostenpflichtige Leistungen

  • JurPC

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug bei Todesanzeigen im Internet

  • Wolters Kluwer

    Angebotsschreiben - Rechnungsmerkmal - Zahlungsfrist - Zahlungspflicht - Täuschung - Betrug

  • opinioiuris.de

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Versendung rechnungsähnlicher Vertragsofferten: Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Betrugs

  • RA Kotz

    Rechnungsähnliche Angebote (Telefonverzeichnisse etc.)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Betrug durch Versenden rechnungsähnlicher Vertragsofferten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Täuschung durch Stellen eines als Rechnung formulierten Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Rechnungen für Navi-Updates

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit täuschender Anzeigenofferten

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.4.2001)

    Täuschende Anzeigenangebote sind Betrug

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Todesanzeigen-Fall

    § 15 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug; Täuschung; Angebotsschreiben in Form einer Rechnung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensdelikte, Täuschungshandlung durch rechnungsähnlich gestaltetes Angebotsschreiben

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gängige Formen suggestiver Irrtumserregung als betrugsrelevante Täuschungen (Prof. Dr. Volker Erb; ZIS 2011, 368)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 1
  • NJW 2001, 2187
  • NStZ 2001, 430
  • NStZ 2002, 86 (Ls.)
  • StV 2001, 680 (Ls.)
  • DB 2001, 1599
  • DB 2001, 1611
  • JR 2002, 75
 
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Wird zitiert von ... (90)

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dabei kann die Täuschung nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 3).

    Es ist zwar nicht Aufgabe des Strafrechts (und des Betrugstatbestands), allzu sorglose Menschen vor den Folgen ihres eigenen unbedachten Tuns zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1952 - 5 StR 358/52, BGHSt 3, 99, 103; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 4).

    Ein hiermit weitgehend vergleichbarer Sachverhalt lag bereits der Entscheidung BGHSt 47, 1 zugrunde.

    Die ausdrückliche Aufnahme dieser Fallkonstellation in den Anhang der Richtlinie 2005/29/EG, die durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2949) als Ziffer 22 in den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG übernommen worden ist, stützt die schon in der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 6 f.) vertretene Rechtsansicht, wonach weder die Leichtgläubigkeit des Opfers noch die Erkennbarkeit der Täuschung eine Strafbarkeit wegen Betrugs ausschließen (vgl. auch Vergho, Der Maßstab der Verbrauchererwartung im Verbraucherschutzstrafrecht, 2009, S. 316).

    Wer durch Täuschung zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages veranlasst wird, erleidet einen Vermögensschaden jedenfalls dann, wenn - wie hier - die vertragliche Gegenleistung unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse für ihn praktisch und damit auch wirtschaftlich wertlos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1970 - 4 StR 505/69, BGHSt 23, 300, 304; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 8; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 457/00, wistra 2001, 386, 387; Senatsbeschluss vom 24. August 2011 - 2 StR 109/11, ZWH 2012, 191, 192).

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 47, 1, 3; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 263 Rdn. 12; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 22; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Dabei kann die Täuschung außer durch bewußt unwahre Behauptungen auch konkludent erfolgen, wenn dem irreführenden Verhalten nach der Verkehrsanschauung ein gewisser Erklärungswert beizumessen ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 20).
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