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   BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13   

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https://dejure.org/2014,14737
BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13 (https://dejure.org/2014,14737)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2014 - 4 StR 439/13 (https://dejure.org/2014,14737)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 4 StR 439/13 (https://dejure.org/2014,14737)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 15 StGB; § 212 StGB
    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen (DNA-Vergleichsuntersuchung); bedingter Vorsatz (Voraussetzungen: Gesamtbetrachtung, besondere Gefährlichkeit der Tathandlung als Indikator; Tötungsvorsatz)

  • lexetius.com

    StPO § 267 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

    § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 2 StPO
    Strafverfahren: Darlegung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung im Urteil unter Berücksichtigung der Vererblichkeit der untersuchten Merkmalsysteme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachvollziehbarkeit der Wahrscheinlichkeitsberechnung bei DNA-Vergleichsuntersuchungen hinsichtlich Täterschaft (hier: des Angeklagten); Erforderlichkeit der Ausführungen zur unabhängigen Vererblichkeit der untersuchten Merkmalsysteme im tatrichterlichen Urteil; Werfen ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Darlegung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung im Urteil unter Berücksichtigung der Vererblichkeit der untersuchten Merkmalsysteme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachvollziehbarkeit der Wahrscheinlichkeitsberechnung bei DNA-Vergleichsuntersuchungen hinsichtlich Täterschaft (hier: des Angeklagten); Erforderlichkeit der Ausführungen zur unabhängigen Vererblichkeit der untersuchten Merkmalsysteme im tatrichterlichen Urteil; Werfen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gullyroste auf Autobahn geworfen - dann liegt Tötungsvorsatz nahe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine ausdrücklichen Ausführungen zur unabhängigen Vererbbarkeit von Merkmalsystemen in Regelfällen bei DNA-Analyse erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine ausdrücklichen Ausführungen zur unabhängigen Vererbbarkeit von Merkmalsystemen in Regelfällen bei DNA-Analyse erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2454
  • NStZ 2014, 477
  • NZV 2014, 419
  • StV 2014, 591
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Nach dem gegenwärtig erreichten wissenschaftlichen Stand der forensischen Molekulargenetik sind zur Nachvollziehbarkeit der Wahrscheinlichkeitsberechnung bei DNA-Vergleichsuntersuchungen, die keine Besonderheiten in der forensischen Fragestellung aufweisen, im tatrichterlichen Urteil keine Ausführungen zur unabhängigen Vererblichkeit der untersuchten Merkmalsysteme erforderlich (in Fortführung zu BGHSt 58, 212).

    a) Das Tatgericht hat in den Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 12; Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 296 f.).

    Mögliche Fehlerquellen sind nur zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO).

    Dies beeinträchtigt die Rechtsposition des Angeklagten nicht, da er etwaige Fehler des Sachverständigengutachtens sowohl in der Hauptverhandlung als auch mit der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO).

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehalten worden, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO, Rn. 13 mwN auch zur früheren Rspr.; Beschlüsse vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO).

    d) Die oben zitierten Entscheidungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, denen der erkennende Senat in der Vergangenheit gefolgt ist, stehen der dargelegten Entscheidung nicht entgegen.

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, StV 2014, 345, 346; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582).

    Es ist bereits zu besorgen, dass das Landgericht mit der Hervorhebung der "sehr hohen natürlichen Hemmschwelle" bei der Tötung eines anderen Menschen diesem Gesichtspunkt eine Bedeutung beigemessen hat, die ihm nicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO Rn. 31 ff.).

    Die Ausführungen zur Beweiswürdigung im angefochtenen Urteil lassen ferner nicht erkennen, ob die Schwurgerichtskammer es schon für nicht nachweisbar gehalten hat, dass der Angeklagte mit Gefahren für das Leben von Fahrzeuginsassen als Folge seines Tuns rechnete, oder sich nicht hat davon überzeugen können, dass der Angeklagte einen als möglich erkannten tödlichen Erfolg billigte oder sich zumindest um des erstrebten Zieles willen mit ihm abfand (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, aaO Rn. 27).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    a) Das Tatgericht hat in den Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 12; Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 296 f.).

    Mögliche Fehlerquellen sind nur zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO).

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehalten worden, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO, Rn. 13 mwN auch zur früheren Rspr.; Beschlüsse vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO).

  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, StV 2014, 345, 346; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive, als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, aaO, mwN; Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, aaO, vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444).

  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, StV 2014, 345, 346; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive, als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, aaO, mwN; Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, aaO, vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444).

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive, als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13, aaO, mwN; Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, aaO, vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444).

    Soweit die Schwurgerichtskammer bei ihrer Beurteilung der von den Abdeckrosten oder ihren Trümmerteilen ausgehenden Gefahren für den Kraftfahrzeugverkehr maßgeblich darauf abgestellt hat, dass infolge des Überfahrens der Hindernisse tatsächlich keine Personenschäden eintraten, hat sie übersehen, dass aus der im konkreten Fall ausgebliebenen Realisierung einer Gefahr nicht ohne Weiteres auf das Ausmaß der Gefährdung geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, aaO).

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Hat der Täter eine offensichtlich äußerst gefährliche Gewalthandlung begangen, liegt es - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände im Einzelfall - nahe, dass er den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Tuns erkannt und, indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln begonnen oder fortgesetzt hat, den Todeserfolg auch billigend in Kauf genommen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208 mwN).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, StraFo 2013, 467; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Die Schwurgerichtskammer ist zwar davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei seinem Tun "auch Personenschäden billigend in Kauf nahm", hat es jedoch versäumt, eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung nach §§ 22, 224 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, insoweit in NStZ-RR 2010, 373 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.04.2013 - 3 StR 67/13

    Anforderungen an die Darlegungen in den Urteilsgründen (Verurteilung allein

    Auszug aus BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehalten worden, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO, Rn. 13 mwN auch zur früheren Rspr.; Beschlüsse vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15, NJW 2014, 3382, 3383; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 Rn. 34 f. mwN).

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (BGH, Urteile vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 15, NJW 2014, 3382, 3383; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582 mwN).

  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Der Senat kann angesichts mangelnden Beruhens dahingestellt lassen, ob angesichts der konkreten Gegebenheiten (glaubhaftes Geständnis der Angeklagten, weitere belastende Indizien) die Mitteilung nur des Ergebnisses des DNA-Gutachtens (Übereinstimmung mit der DNA der Angeklagten) hier ausnahmsweise genügen würde (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212).
  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Sollte der neue Tatrichter wiederum die DNA-analytische Untersuchung des Hessischen Landeskriminalamts vom 10. September 2013 als Beweismittel heranziehen, wird er die für derartige Gutachten bestehenden Darstellungsanforderungen zu beachten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn. 7; Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701 Rn. 34 f. mwN).

    In die Prüfung sind dabei neben der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung und der konkreten Angriffsweise des Täters auch seine psychische Verfassung bei Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen (BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, Rn. 7; Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ 2013, 581, 582 mwN).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Sollte auch der neue Tatrichter das Gutachten des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich DNA-Analytik/Serologie vom 4. August 2015 heranziehen wollen, wird er bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7, insoweit in NStZ 2014, 477 nicht abgedruckt; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, StraFo 2013, 467 und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 aaO; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 364/13 aaO; Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 aaO und vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 mwN).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2014 - 4 Ss 232/14

    Ordnungswidrige Abfallbeseitigung: Abgrenzung von Abfall zur Beseitigung und

    Dies beeinträchtigt die Rechtsposition des Betroffenen nicht, da er etwaige Fehler des Sachverständigengutachtens sowohl in der Hauptverhandlung als auch mit der Verfahrensrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren geltend machen kann (BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 12; BGH, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, juris Rn. 15).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Inzwischen hat der 4. Strafsenat in seinem Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 mit Anmerkung Allgayer) nach sachverständiger Beratung entschieden, dass die in den Regelfällen - und auch hier - standardmäßig untersuchten 16 STR-Systeme nach dem gegenwärtig erreichten wissenschaftlichen Stand voneinander unabhängig vererbt werden und es daher, soweit keine forensischen Besonderheiten vorliegen, im tatrichterlichen Urteil keinerlei Ausführungen hierzu mehr bedarf.

    (1) Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2597; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).

    (3) Dies bedeutet für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung im tatrichterlichen Urteil - die mit den Anforderungen, welche das Tatgericht an das Gutachten zu stellen hat, nicht identisch sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454 f. mwN) - folgendes:.

    Unabhängig von der Frage, ob eine solche Obergrenze aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll ist, hat der Senat hier nur über die aus revisionsrechtlicher Sicht zu stellenden Anforderungen an die Urteilsgründe zu entscheiden; diese sind nicht mit den Anforderungen identisch, welche das Tatgericht an das Gutachten des Sachverständigen zu stellen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454 f. mwN).

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Der Senat hat auf der Grundlage der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Maßstäbe zur Darstellung von Sachverständigengutachten in tatgerichtlichen Urteilen lediglich eine im Tatsächlichen abweichende Bewertung des fortgeschrittenen wissenschaftlichen Stands der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung im Rahmen molekulargenetischer Sachverständigengutachten vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2456).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 351/16

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld bei Mittätern); Tötungsvorsatz

  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15

    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten:

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 98/16

    Anforderungen an die tatrichterliche Würdigung molekulargenetischer

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 97/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (molekulargenetische

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 79/19

    Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil

  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz

  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

  • BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten:

  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 498/17

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen

  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 148/15

    Ausnahmsweise verbleibender Beweiswert einer sachverständigen

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 307/15

    Revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung bzgl. einer unzureichenden

  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 205/15

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 508/17

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 297/21

    Revision wegen der Darstellung des DNA-Vergleichsgutachtens im Rahmen der

  • LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 1 Ks 6/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Totschlags; Übertragung der Spuren nach der

  • OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18

    Vollstreckung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen eines dort begangenen

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