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   BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10   

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https://dejure.org/2010,6909
BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10 (https://dejure.org/2010,6909)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2010 - 4 StR 442/10 (https://dejure.org/2010,6909)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2010 - 4 StR 442/10 (https://dejure.org/2010,6909)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 223 StGB; § 230 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag (Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses in der Revision)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung bei einem Griff mit der Hand an den Hals des Opfers und einem Drücken mit zwei Fingern und einiger Kraft über einen kurzen Zeitraum

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefährliche Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung bei einem Griff mit der Hand an den Hals des Opfers und einem Drücken mit zwei Fingern und einiger Kraft über einen kurzen Zeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 90
  • NStZ-RR 2011, 11
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
    Das Urteil ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zu Gunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 und vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
    Das Urteil ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zu Gunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 und vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206).
  • BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04

    Das Leben gefährdende Behandlung (Würgegriff am Hals)

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
    Zwar kann festes Würgen am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen; es reicht hierfür jedoch nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 44 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
    Eine Aufhebung der Adhäsionsentscheidung durch den Senat kam dagegen nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 f.; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 406a Rn. 8 m.w.N.).
  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass nicht schon jeder Griff an den Hals, auch wenn er zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen und Hautunterblutungen führt, eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von § 224 StGB darstellt (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 11; BGH NStZ-RR 2005, 44; Fischer, a.a.O. § 224 Rn 12c).
  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RVs 13/12

    Eine das Leben gefährdende Behandlung durch Würgen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann festes Würgen am Hals zwar generell geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, allerdings reicht insoweit nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH NJW 2002, 3264, 3265; BGH NStZ-RR 2005, 44; BGH NStZ-RR 2006, 11; BGH NStZ 2011, 90).
  • LG Hamburg, 15.03.2017 - 710 Ns 4/17

    Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdung bei Würgen eines minderjährigen

    Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwendung, die abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. Beschluss des BGH vom 14.10.2004, Az.: 4 StR 403/04; Beschluss des BGH vom 28.09.2010, Az.: 4 StR 442/10).
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