Rechtsprechung
BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 223 StGB; § 230 StGB
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag (Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses in der Revision) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 5 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals - Jurion
Gefährliche Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung bei einem Griff mit der Hand an den Hals des Opfers und einem Drücken mit zwei Fingern und einiger Kraft über einen kurzen Zeitraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefährliche Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung bei einem Griff mit der Hand an den Hals des Opfers und einem Drücken mit zwei Fingern und einiger Kraft über einen kurzen Zeitraum
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der Griff an den Hals - muss nicht eine lebensgefährdene Behandlung sein
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Revision der Nebenklage
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 27.01.2010 - 21 Ks 9/09
- BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 90
- NStZ-RR 2011, 11
- NStZ-RR 2011, 34
Wird zitiert von ... (3)
- LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass nicht schon jeder Griff an den Hals, auch wenn er zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen und Hautunterblutungen führt, eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von § 224 StGB darstellt (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 11; BGH NStZ-RR 2005, 44;… Fischer, a.a.O. § 224 Rn 12c). - OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RVs 13/12
Eine das Leben gefährdende Behandlung durch Würgen
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann festes Würgen am Hals zwar generell geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, allerdings reicht insoweit nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH NJW 2002, 3264, 3265; BGH NStZ-RR 2005, 44; BGH NStZ-RR 2006, 11; BGH NStZ 2011, 90). - LG Hamburg, 15.03.2017 - 710 Ns 4/17
Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdung bei Würgen eines minderjährigen …
Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwendung, die abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. Beschluss des BGH vom 14.10.2004, Az.: 4 StR 403/04; Beschluss des BGH vom 28.09.2010, Az.: 4 StR 442/10).