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   BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91   

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BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91 (https://dejure.org/1991,926)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - 4 StR 451/91 (https://dejure.org/1991,926)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - 4 StR 451/91 (https://dejure.org/1991,926)
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Überfahrene Mofafahrerin

§§ 211, 212, 22, 13, § 15 StGB, Feststellung des bedingten Vorsatzes, 'Hemmschwelle';

§ 323c StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unfallflucht - Fahrerflucht - Verkehrsunfall - Totschlag - Vorsatz - Tötungsvorsatz - Unterlassene Hilfeleistung - Bedingter Tötungsvorsatz - Bewußte Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13, § 22, § 212
    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 583
  • NStZ 1992, 125
  • NZV 1992, 77
  • JR 1993, 29
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86

    Garantenpflicht eines Unfallbeteiligten gegenüber dem allein schuldigen

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Der Angeklagte hatte aufgrund des von ihm verschuldeten Unfalls gegenüber dem schwerverletzten Unfallopfer eine Garantenstellung (vgl. BGHSt 25, 218, 220 ff; 34, 82, 84; 37, 106, 115 f).

    Sollte sich in diesem Zusammenhang eine Vorstellung des Angeklagten von der Hilfsbedürftigkeit des Unfallopfers, nicht jedoch ein bedingter Tötungsvorsatz nachweisen lassen, werden die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen eines tateinheitlichen Vergehens der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB; vgl. BGHSt 34, 82, 85), jedenfalls aber der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB; vgl. dazu BGH VRS 14, 191, 192 f; 22, 271, 272 f; BGH NStZ 1985, 501), zu prüfen sein.

  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Die Rechtsprechung verlangt zwar in Fällen besonders gefährlichen Verhaltens für den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes im Grenzbereich zur bewußten Fahrlässigkeit eine besonders kritische tatrichterliche Prüfung der inneren Tatseite (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 2; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Sie beruhen weitgehend auf eher fernliegenden Unterstellungen entlastender Umstände (vgl. BGHSt 25, 365, 367 ff [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; Senatsurteil vom 12. September 1991 - 4 StR 311/91; OLG Koblenz VRS 67, 267, 268).
  • BGH, 12.09.1991 - 4 StR 311/91

    Missbrauch eines Widerstandsunfähigen und sexueller Mißssbrauch von

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Sie beruhen weitgehend auf eher fernliegenden Unterstellungen entlastender Umstände (vgl. BGHSt 25, 365, 367 ff [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; Senatsurteil vom 12. September 1991 - 4 StR 311/91; OLG Koblenz VRS 67, 267, 268).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Im Blick auf die besonders hohe Hemmschwelle vor dem Tötungsvorsatz gilt dies jedoch vornehmlich - so auch für die vom Schwurgericht zitierten Entscheidungen BGH StV 1984, 187; BGH NStZ 1984, 19; 1988, 175 (= BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4) - für gefährliche Gewalttätigkeiten ohne nachvollziehbares Tötungsmotiv.
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Denn dieser steht wegen der Frage etwaiger Alkoholisierung des Angeklagten bei Tatbegehung mit dem prozessual tatidentischen strafbaren Verhalten nach dem Unfall in untrennbarem Sachzusammenhang (vgl. BGHSt 25, 72).
  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 110/59

    Beinamputation - Vegetatives Nervensystem - Herabsetzung der Selbstbeherrschung -

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Die rechtsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes zieht die Aufhebung des - für sich rechtsfehlerfrei angenommenen - Schuldspruchs wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB) nach sich, da dieses Vergehen in Tateinheit stünde mit einem für den Fall des bedingten Tötungsvorsatzes gegebenen Verbrechen des versuchten Totschlags oder (bei Annahme von Verdeckungsabsicht) Mordes (vgl. BGH VRS 23, 207; 37, 28, 30 f; bei Dallinger MDR 1966, 24; mit der letztgenannten Entscheidung hat der Senat die seiner Entscheidung BGHSt 7, 287, 289 ff zugrunde liegende zu enge Auslegung, wie Jähnke in lK-StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 22 nachweist, aufgegeben; vgl. auch BGH VRS 17, 187 sowie Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 211 Rdn. 35; Arzt/Weber, Strafrecht Besonderer Teil 3. Aufl. LH 1 Rdn. 138; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 7. Aufl. Tb. 1 § 2 Rdn. 36; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Der Angeklagte hatte aufgrund des von ihm verschuldeten Unfalls gegenüber dem schwerverletzten Unfallopfer eine Garantenstellung (vgl. BGHSt 25, 218, 220 ff; 34, 82, 84; 37, 106, 115 f).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Für diese Fälle kommt eine bedingt vorsätzliche Tötung durch Unterlassen auch dann in Betracht, wenn dem Täter der Eintritt des Todes an sich unerwünscht ist, er ihn aber, um unerkannt bleiben und Unfallflucht begehen zu können, gleichwohl in dem Sinne gebilligt hat, daß er sich damit bewußt abgefunden hat (BGH VRS 13, 120, 124; vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 6, 7; DDR-StGB § 6 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91
    Für diese Fälle kommt eine bedingt vorsätzliche Tötung durch Unterlassen auch dann in Betracht, wenn dem Täter der Eintritt des Todes an sich unerwünscht ist, er ihn aber, um unerkannt bleiben und Unfallflucht begehen zu können, gleichwohl in dem Sinne gebilligt hat, daß er sich damit bewußt abgefunden hat (BGH VRS 13, 120, 124; vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 6, 7; DDR-StGB § 6 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 19.01.1962 - 4 StR 341/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

  • OLG Koblenz, 10.05.1984 - 1 Ss 481/83
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    z.B. Brammsen JZ 1989, 71, 78; Fahl NStZ 1997, 392; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 212 Rn. 15 f.; Geppert Jura 2001, 55, 59; SSW-StGB/Momsen § 212 Rn. 12; Paeffgen, FS für Puppe, 791, 797 Fn. 25, 798 Fn. 30; NKStGB/ Puppe, 3. Aufl., § 212 Rn. 97 ff.; Rissing-van Saan, FS für Geppert, 497, 505 f., 510; Roxin, Strafrecht AT, Bd. I, 4. Aufl., § 12 Rn. 79 ff.; MünchKommStGB/Schneider § 212 Rn. 48 f.; SK-StGB/Sinn § 212 Rn. 35; Trück NStZ 2005, 233, 234 f.; Verrel NStZ 2004, 233 ff.; vgl. auch Altvater NStZ 2005, 22, 23), allerdings auch gemeint, in Fällen des Unterlassens bestünden "generell keine psychologisch vergleichbaren Hemmschwellen vor einem Tötungsvorsatz" (BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; dazu Puppe NStZ 1992, 576, 577: "Anfang vom Ende der Hemmschwellentheorie").
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.; BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Eine Fallgestaltung, wie sie der Entscheidung BGHSt 7, 287 (übrigens aufgegeben durch BGH bei Dallinger MDR 1966, 24; vgl. BGH NStZ 1992, 125 m.w.N.) zugrunde lag, ist hier - entgegen der Ansicht der Revision - nicht gegeben.
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Die Sach- und Rechtslage ähnelt den Fällen einer (unerkannt gebliebenen) Tötung im Straßenverkehr mit nachfolgender unterlassener Hilfeleistung und Flucht durch den Täter (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584 mwN).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen (BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Verlässt der Täter nach fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls den Unfallort ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen in dem Bewusstsein, ein möglicherweise lebensgefährlich verletztes Unfallopfer zurückzulassen, genügt für das Wissenselement bedingten Tötungsvorsatzes, wenn er im Zeitpunkt seines Tatentschlusses die Vorstellung hegt, durch den Unfall den Tod des Opfers nicht sofort herbeigeführt zu haben und dessen Leben möglicherweise noch retten zu können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; Beschluss vom 12. Januar 1993 - 4 StR 640/92, VRS 85, 41; jeweils inzident BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, VRS 140, 255; Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, BGHSt 66, 66 mit Anm. Renzikowski, JR 2022, 137).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f. [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] ; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 79a).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil

    Zwar bildet das strafbare Verhalten des Angeklagten während der Rennfahrt mit seinem Verhalten nach der Kollision eine Tat im prozessualen Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 ? 4 StR 241/11, juris Rn. 3 f.; Urteil vom 7. November 1991 ? 4 StR 451/91, juris Rn. 16; Beschluss vom 22. Juli 1971 ? 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 186).

    Die Strafbarkeit des zur Kollision führenden Verhaltens des Angeklagten lässt sich aber losgelöst von der Frage beurteilen, ob er sich durch sein Verhalten nach der Kollision eines durch Unterlassen verwirklichten versuchten Tötungsdelikts (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. März 2022 ? 4 StR 200/21 Rn. 11; Urteil vom 7. November 1991 ? 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; Beschluss vom 12. Januar 1993 ? 4 StR 640/92, VRS 85, 41; Beschluss vom 24. März 2021 ? 4 StR 416/20, BGHSt 66, 66) schuldig gemacht haben könnte.

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Ein derartiges theoretisch denkbares Vorgehen des Angeklagten wäre jedoch an den sonstigen Feststellungen und an der Lebenserfahrung zu messen gewesen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 9).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Fernliegende, jeder Lebenserfahrung widersprechende Erklärungen braucht das Gericht nicht zu berücksichtigten (BGH, NZV 1992, 77, 78).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2018 - 1 Ws 202/17

    Garantenstellung einer Stationsleitung bei möglicher und zumutbarer

  • LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20
  • BGH, 12.01.1993 - 4 StR 640/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10

    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht;

  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

  • LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12

    Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • BGH, 07.03.2013 - 3 StR 461/12

    Hinreichende tatrichterliche Auseinandersetzung mit dem (hier verneinten)

  • BGH, 30.07.1992 - 4 StR 270/92

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Würdigung einer möglichen

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