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   BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04   

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https://dejure.org/2004,7273
BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04 (https://dejure.org/2004,7273)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2004 - 4 StR 452/04 (https://dejure.org/2004,7273)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 (https://dejure.org/2004,7273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellungen zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit; schwere andere seelische Abartigkeit; unzureichende Diagnose der Persönlichkeitsstörung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Rechtsmittels wegen eines Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer Persönlichkeitsstörung; Verminderung der Steuerungsfähigkeit eines Täters auf Grund einer "narzisstischen ...

  • Judicialis

    StPO § 328 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 63
    Persönlichkeitsstörung und erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung nach § 63 StGB bei Versagen in Belastungssituation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen positiv festgestellten, länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (st. Rspr., BGHSt 34, 22, 27).

    c) Die Feststellungen ergeben darüber hinaus den für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlichen länger andauernden Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit nicht (vgl. BGHSt 34, 22, 27; 42, 385 f.).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    Erst wenn das Muster des Denkens, Fühlens und Verhaltens, das für gewöhnlich im frühen Erwachsenenalter in Erscheinung tritt, sich im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB angesehen werden (BGHSt 49, 45, 52 f. = BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 39).
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97

    Verknüpfung von Jugendstrafe und Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    Eine solche Disposition vermag jedoch einen für die Unterbringung nach § 63 StGB dauernden Zustand nicht zu begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 142; BGHR StGB § 63 Zustand 27).
  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    Es bedarf vielmehr einer Gesamtschau, ob die Störungen beim Täter in ihrer Gesamtheit sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35).
  • BGH, 25.04.1997 - 3 StR 25/97

    Vorwerfbarkeit von fehlender Schuldeinsicht und fehlender innerer Abkehr von der

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    Dies läßt besorgen, daß die Strafkammer aus dem Aussageverhalten des Angeklagten, der die Taten bestritten hat, in unzulässiger Weise nachteilige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 24).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    c) Die Feststellungen ergeben darüber hinaus den für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlichen länger andauernden Zustand der zumindest verminderten Schuldfähigkeit nicht (vgl. BGHSt 34, 22, 27; 42, 385 f.).
  • BGH, 17.10.2001 - 3 StR 373/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Länger andauernder Zustand,

    Auszug aus BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04
    Eine solche Disposition vermag jedoch einen für die Unterbringung nach § 63 StGB dauernden Zustand nicht zu begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 142; BGHR StGB § 63 Zustand 27).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Der Senat weist ferner darauf hin, dass zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zur Begründung der Gefährlichkeit des Angeklagten herangezogen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des

    Bei nicht pathologisch bestimmten Störungen muss das Tatgericht ohne Bindung an die Wertung des Sachverständigen in einer Gesamtschau klären, ob sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten und einengen (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 Rn. 11; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 120/12 Rn. 7; vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 Rn. 11 und vom 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.02.2016 - 2 StR 159/15

    Sachliche Zuständigkeit (Recht auf den gesetzlichen Richter; grundsätzliche

    Zwar ist diese Vorschrift nach vorherrschender Auffassung auch dann zu beachten, wenn das ursprüngliche Berufungsverfahren durch Übernahme des Verfahrens durch das Gericht höherer Ordnung oder Verweisungsurteil in ein erstinstanzliches Verfahren umgewandelt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04; BeckOK-StPO/Eschelbach, StPO, 24. Ed., § 331 Rn. 2; SK-StPO/Frisch, StPO, 4. Aufl., § 331 Rn. 30; LR/Gössel, StPO, § 331 Rn. 17; a.A. Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse, 2011, S. 81 ff.).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist aber unzulässig, daraus, dass der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, für ihn ungünstige Schlüsse auf seine Gefährlichkeit zu ziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04, juris Rn. 17; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, juris Rn. 16; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 99 mwN).
  • BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07

    Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der

    "Das Landgericht hat bei der Festsetzung sämtlicher Einzelstrafen das Verschlechterungsverbot nach §§ 331 Abs. 1, 358 Abs. 2 StPO nicht beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).

    Die auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erhebliche verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, reicht zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 m.N.; BGHR StGB § 63 Zustand 39).

  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07

    Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Diese auf die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, reicht zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 und vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07).
  • BGH, 04.01.2005 - 4 StR 529/04

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Für die Diagnose einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und narzißtischen Zügen" gilt nichts anderes (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger

    Zudem reicht die auf die Persönlichkeitsstörung in Kombination mit der Grundanspannung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04; vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

    Diese bloße Wiedergabe der Diagnose des Sachverständigen reicht jedoch für die Begründung der Voraussetzungen eines länger andauernden ?Zustandes' (§ 63 StGB) nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239), zumal die Schwurgerichtskammer hier nicht lediglich auf die allgemeine Disposition des Angeklagten zur erheblichen Verminderung der Impulskontrolle ohne weitergehende Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungssituation im Haftraum rekurrieren durfte (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 mwN., BGHR StGB § 63 Zustand 39; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Der Bundesgerichtshof hat die Verhängung dieser Maßregel in Fällen ähnlicher Persönlichkeitsbefunde, gerade auch in Verbindung mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit, wiederholt beanstandet (vgl. nur BGHR StGB § 63 Zustand 18, 24, 30, 34; BGH NStZ 2004, 197; BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03, 9. Juni 2004 - 5 StR 203/04, 13. Juli 2004 - 4 StR 548/03 und 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 235/14

    Schuldunfähigkeit (auf Wahnvorstellung basierender Verlust der Einsichts- oder

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

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