Rechtsprechung
BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf bedingten Tötungsvorsatz zu schliessen - Hohe Hemmschwelle bei einer Tötung erfordert Einbeziehung aller Umstände zwecks Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit - "Relativ" geringe, nicht ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22 § 23 § 211 § 212 Abs. 1
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83
Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers …
Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86
Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (vgl. BGH StV 1984, 187/188). - BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83
Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter …
Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86
Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH NStZ 1983, 407 m.w.Nachw.).
- BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.). - BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall"); …
Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18
Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende …
Zwar ist es im Ausgangspunkt zutreffend, angesichts der verhältnismäßig geringen Verletzungen des Nebenklägers die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Angeklagte den Tritt bewusst nicht mit einer Intensität ausgeführt haben könnte, die eine tödliche Wirkung haben konnte (BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 458/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5; Beschluss vom 18. Mai 2011 - 1 StR 179/11, StV 2012, 89, 90).Maßgebliche Bedeutung würde einer eingeschränkten Trittintensität jedoch nur zukommen, wenn diese bewusst von dem Angeklagten gewählt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 458/86, aaO).
- BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Billigung des Todeserfolgs allerdings der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38; BGH NStZ-RR 2000, 165 f.). - BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97
Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
Der Schluß auf den bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei gezogen, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle die Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 1, 2, 5, 7). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes - …
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar naheliegt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; jedoch muß dies nicht immer so sein (BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11, 13 und 15; vgl. Goydke DAR 1990, 241 f).Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11 und 13).
- BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten)
Der Tatrichter muss deshalb in seine Erwägungen alle Umstände einbeziehen, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5). - BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes; …
Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 2, 5, 7, 9, 30, 35). - BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz; …
Die Billigung des Todeserfolgs bedarf jedoch angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 3, 5, 38). - BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den …
- BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes
- BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07
Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv); …
- BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Hemmschwelle; Lückenhaftigkeit)
- BGH, 20.06.2000 - 5 StR 25/00
Tötungsvorsatz; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
- BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00
Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts …
- BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung; …
- BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
Tötungsvorsatz (Brutalität der Tatausführung als Indiz)
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich …
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87
Wirkungen einer durch Wut erheblich verminderten Hemmungsfähigkeit auf das …
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz …
- BGH, 26.10.1990 - 2 StR 396/90
Beweiswürdigung - Tötungs-Hemmschwelle - Nichterkennen der Tötungsmöglichkeit
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch
- BGH, 18.02.1992 - 4 StR 11/92
Schluss aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung auf das Vorliegen eines …
- BGH, 28.03.1995 - 4 StR 106/95
Messerstich - Stichverletzung - Beendeter Versuch - Affekt - Jugendlicher - …
- BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles - …
- BGH, 05.08.1993 - 4 StR 414/93
Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Täterhandlungen auf einen bedingten …
- BGH, 16.04.1991 - 5 StR 128/91
Verminderte Schuldfähigkeit unter Berücksichtigung eines Nachtrunks - …