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   BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21   

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https://dejure.org/2021,14763
BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21 (https://dejure.org/2021,14763)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2021 - 4 StR 46/21 (https://dejure.org/2021,14763)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 (https://dejure.org/2021,14763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der einer DNA-Vergleichsuntersuchung; ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Darstellungsmangel in Bezug auf DNA-Mischspuren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB, § 20 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem Verfahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung; Krankheitsbedingte Aufhebung der Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei Begehung der Tat

  • rewis.io

    Feststellung der Täterschaft durch molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision des Angeklagten gegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem Verfahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung; Krankheitsbedingte Aufhebung der Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei Begehung der Tat

  • rechtsportal.de

    Revision des Angeklagten gegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem Verfahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung; Krankheitsbedingte Aufhebung der Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei Begehung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Mischspuren - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 219
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    In diesen Fällen genügt die Mitteilung, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (im Einzelnen: BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189 Rn. 10 und vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20 Rn. 4).

    Bei Mischspuren, d.h. bei Spuren, die - wie hier - mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. zur Definition Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission zur Bewertung von DNA-Mischspuren, NStZ 2007, 447), wird von den Tatgerichten grundsätzlich weiterhin verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 29. November 2018 ? 5 StR 362/18, StV 2019, 331).

    Lediglich in Fällen, in denen Mischspuren eine eindeutige Hauptkomponente aufweisen, können für die Darstellung der DNA-Vergleichsuntersuchung die für die Einzelspur entwickelten Grundsätze gelten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20).

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6, Rn. 16; Beschlüsse vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 ? 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN).

    In diesen Fällen genügt die Mitteilung, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (im Einzelnen: BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189 Rn. 10 und vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20 Rn. 4).

  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6, Rn. 16; Beschlüsse vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 ? 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6, Rn. 16; Beschlüsse vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 ? 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20

    Strafverfahren: Darstellung der DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Lediglich in Fällen, in denen Mischspuren eine eindeutige Hauptkomponente aufweisen, können für die Darstellung der DNA-Vergleichsuntersuchung die für die Einzelspur entwickelten Grundsätze gelten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6, Rn. 16; Beschlüsse vom 28. August 2018 ? 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 Rn. 9 mwN und vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16 Rn. 12 f.) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 ? 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18

    Beweiswürdigung (Anforderungen die Darstellung des Ergebnisses einer

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Bei Mischspuren, d.h. bei Spuren, die - wie hier - mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. zur Definition Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission zur Bewertung von DNA-Mischspuren, NStZ 2007, 447), wird von den Tatgerichten grundsätzlich weiterhin verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 29. November 2018 ? 5 StR 362/18, StV 2019, 331).
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
    Lediglich in Fällen, in denen Mischspuren eine eindeutige Hauptkomponente aufweisen, können für die Darstellung der DNA-Vergleichsuntersuchung die für die Einzelspur entwickelten Grundsätze gelten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 217/21

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Danach muss bei Einzelspuren jedenfalls das Gutachtenergebnis in Form einer numerischen biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage mitgeteilt werden, bei Mischspuren hingegen grundsätzlich, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 438/20; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, jeweils mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexueller

    Hinzu kommt, dass die Darstellung der DNA-Mischspuren im Urteil ohnehin nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 5 StR 410/21; Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21).
  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 513/23

    Urteil des Landgerichts Koblenz wegen Mordes an Ex-Freundin rechtskräftig

    Es kann dahinstehen, ob die Feststellungen zum Ablauf des Tatgeschehens, wonach die Geschädigte sich beim ersten Messerstich des Angeklagten zwischen die Vordersitze des geparkten Fahrzeugs beugte und ihr Mobiltelefon ergreifen wollte, hinreichend belegt sind, zumal die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen den Anforderungen nicht genügt (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 8 ff.; Henke, NStZ 2023, 13; jeweils mwN).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Wohnstätte: Tod des Bewohners. Entwidmung,

    Da in diesen Fällen lediglich Mischspuren gesichert werden konnten, wäre in den Urteilsgründen auch mitzuteilen gewesen, inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 10; Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20 Rn. 4; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 42; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Zwar wird gutachterlichen Wahrscheinlichkeitsberechnungen mittlerweile standardmäßig die Untersuchung von 16 Systemen zugrunde liegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, juris Rn. 12).

    Zwar lässt sich den Ergebnissen der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen - ungeachtet ihrer unzureichenden Darstellung in den Urteilsgründen - Indizwirkung dahingehend beimessen, dass der Angeklagte jeweils als (Mit-)Verursacher von DNA-Spuren am betreffenden Tatort in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, juris Rn. 13); eine solche findet sich auch aufgrund des festgestellten räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der Taten - diese wurden sämtlich zwischen Ende Januar und Mitte April 2016 im Raum E. /W. begangen - verstärkt.

  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

    Für die Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung gilt nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es aus sachlich-rechtlichen Gründen in Fällen, in denen sich die Untersuchung auf eindeutige Einzelspuren ohne Besonderheiten in der forensischen Fragestellung bezieht, regelmäßig genügt, wenn das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitgeteilt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2019 ? 4 StR 318/19, NJW 2020, 350; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, 428; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189).

    Gleiches gilt für Misch-Spuren mit eindeutiger Hauptkomponente (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 ? 4 StR 46/21 Rn. 10; Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20 Rn. 4 und 6 StR 183/20 Rn. 2).

  • BGH, 24.10.2023 - 4 StR 162/23

    Darlegungsanforderungen bei Beruhen des Tatnachweises auf einem Wiedererkennen

    Sie genügen weder den besonderen Darlegungsanforderungen in Fällen, in denen - wie vorliegend - der Tatnachweis auf einem Wiedererkennen des Angeklagten durch Tatzeugen beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 4 StR 142/23 Rn. 5 mwN) noch den durch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestellten Anforderungen an die Darstellung einer DNA-Vergleichsuntersuchung (vgl. exempl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 8 ff. mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23

    Revision gegen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Hinsichtlich der DNA-Spuren werden die insoweit bestehenden Darstellungsanforderungen zu beachten sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 8 ff. mwN).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22

    Revision der Generalstaatsanwaltschaft wegen Nichtberücksichtigung einer neben

    Bei DNA-Mischspuren muss danach grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 8; Beschlüsse vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 211/20; jeweils auch zu den Darstellungsanforderungen bei Mischspuren).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 643/21

    Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des

    Allerdings genügen die Urteilsgründe den an die Darstellung der Ergebnisse einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung zu stellenden Anforderungen sowohl bei Einzelspuren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 StR 262/21 mwN) als auch bei Mischspuren (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 mwN) nicht in jeder Hinsicht.
  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22

    Besonders schwerer Raub

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 297/21

    Revision wegen der Darstellung des DNA-Vergleichsgutachtens im Rahmen der

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