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   BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02   

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https://dejure.org/2002,3951
BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02 (https://dejure.org/2002,3951)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02 (https://dejure.org/2002,3951)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 462/02 (https://dejure.org/2002,3951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kellerraum in einem Wohngebäude als Tatobjekt der schweren Brandstiftung - Holztrennwände als wesentliche Gebäudeteile - Voraussetzungen der tätigen Reue - Alarmierung der Feuerwehr durch Dritte - Negative Sozialprognose, wenn letzte Verurteilung zwanzig Jahre ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 67 b Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 306 e; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1
    Schwere Brandstiftung bei Inbrandsetzen des Kellers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 266
  • NStZ-RR 2011, 301
  • StV 2003, 266
  • StV 2004, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
    Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfaßt hat oder es sich - zum Beispiel von der Holzverlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, also das Wohnen, wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02).

    Ausgehend von einem vollendeten Delikt hätte es sich nach dem festgestellten Sachverhalt aufgedrängt, die Vorschrift der tätigen Reue gemäß § 306 e StGB zu prüfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02).

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
    Vielmehr darf sich ein Angeklagter der Hilfe Dritter wie zum Beispiel der Feuerwehr bedienen (BGH StV 1997, 518).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
    Dem stimmt der Senat mit dem Hinweis zu, daß - wie die Revision zu Recht beanstandet - die bisherigen Feststellungen nicht nachprüfbar belegen, daß beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung solchen Ausmaßes vorliegt, daß zur Tatzeit die Voraussetzungen des § 21 StGB sicher gegeben waren und daß die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) erforderlich ist (vgl. hierzu BGHSt 37, 397 ff.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 20 Rdn. 40 ff., 65 ff.; § 63 Rdn. 4, 6 ff.).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
    Holzwände, die einzelne Kellerabteile abtrennen, stellen keine wesentlichen Teile eines Wohngebäudes dar (vgl. BGH NJW 1999, 299).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Neben diesen rechtsdogmatischen Einwänden wird inzwischen zunehmend beanstandet, daß die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestbedingungen - zumindest in vielen Bereichen - nicht eingehalten würden mit der Folge, daß der Versuch einer Grenzziehung durch die Entscheidung BGHSt 43, 195 als gescheitert anzusehen sei (vgl. u. a. Deckers AnwBl 2002, 41; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672; Rieß in FS Meyer-Goßner, S. 645; Schmitt GA 2001, 411; Siolek in FS Rieß, S. 562; Weider, Vom Dealen mit Drogen und Gerechtigkeit, S. 161; ders. in FS Lüderssen, S. 773; ders. StV 2003, 266; aA Böttcher in FS Meyer-Goßner, S. 49, 58).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Für sich genommen genügt das nicht, da es sich nicht um für das Wohnen wesentliche Gebäudeteile handelt (verneinend z. B. BGHSt 48, 14, 22: Holzlatten und Stoffbezug der Kellertür; BGH NStZ 2003, 266: Holzwände, die einzelne Kellerabteile abtrennen; BGH NStE Nr. 10 zu § 306 StGB: Lattenkellertür).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18

    Tätige Reue (Erheblichkeit des entstandenen Schadens: Wertgrenze; freiwillige

    (1) Der Täter muss den Brand nicht selbst eigenhändig löschen, sondern kann sich der Hilfe Dritter, insbesondere der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266; LK/Wolf, StGB, 12. Aufl., § 306e Rn. 5; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 306e Rn. 8).
  • OLG Rostock, 22.02.2008 - 2 Ss 347/07

    Brandstiftung bzw. Sachbeschädigung: Kellerraum eines Wohngebäudes als Tatobjekt

    a) Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfasst hat oder es sich - z. B. von der Holzlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes als Wohnhaus wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266).
  • OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07

    Objektive Voraussetzungen des Inbrandsetzens eines Gebäudes i.S. der einfachen

    Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfasst hat oder es sich - z. B. von der Holzlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes als Wohnhaus wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266).
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