Rechtsprechung
BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 306e StGB
Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; Wohngebäude; Kellerraum); tätige Reue (kein eigenhändiges Handeln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kellerraum in einem Wohngebäude als Tatobjekt der schweren Brandstiftung - Holztrennwände als wesentliche Gebäudeteile - Voraussetzungen der tätigen Reue - Alarmierung der Feuerwehr durch Dritte - Negative Sozialprognose, wenn letzte Verurteilung zwanzig Jahre ...
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 67 b Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 306 e; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1
Schwere Brandstiftung bei Inbrandsetzen des Kellers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 266
- NStZ-RR 2011, 301
- StV 2003, 266
- StV 2004, 208
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfaßt hat oder es sich - zum Beispiel von der Holzverlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, also das Wohnen, wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02).Ausgehend von einem vollendeten Delikt hätte es sich nach dem festgestellten Sachverhalt aufgedrängt, die Vorschrift der tätigen Reue gemäß § 306 e StGB zu prüfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02).
- BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der …
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
Vielmehr darf sich ein Angeklagter der Hilfe Dritter wie zum Beispiel der Feuerwehr bedienen (BGH StV 1997, 518). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
Dem stimmt der Senat mit dem Hinweis zu, daß - wie die Revision zu Recht beanstandet - die bisherigen Feststellungen nicht nachprüfbar belegen, daß beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung solchen Ausmaßes vorliegt, daß zur Tatzeit die Voraussetzungen des § 21 StGB sicher gegeben waren und daß die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) erforderlich ist (vgl. hierzu BGHSt 37, 397 ff.;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 20 Rdn. 40 ff., 65 ff.;… § 63 Rdn. 4, 6 ff.). - BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98
Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren …
Auszug aus BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02
Holzwände, die einzelne Kellerabteile abtrennen, stellen keine wesentlichen Teile eines Wohngebäudes dar (vgl. BGH NJW 1999, 299).
- BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Neben diesen rechtsdogmatischen Einwänden wird inzwischen zunehmend beanstandet, daß die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestbedingungen - zumindest in vielen Bereichen - nicht eingehalten würden mit der Folge, daß der Versuch einer Grenzziehung durch die Entscheidung BGHSt 43, 195 als gescheitert anzusehen sei (vgl. u. a. Deckers AnwBl 2002, 41; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672; Rieß in FS Meyer-Goßner, S. 645;… Schmitt GA 2001, 411; Siolek in FS Rieß, S. 562; Weider, Vom Dealen mit Drogen und Gerechtigkeit, S. 161; ders. in FS Lüderssen, S. 773; ders. StV 2003, 266; aA Böttcher in FS Meyer-Goßner, S. 49, 58). - BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06
Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes …
Für sich genommen genügt das nicht, da es sich nicht um für das Wohnen wesentliche Gebäudeteile handelt (verneinend z. B. BGHSt 48, 14, 22: Holzlatten und Stoffbezug der Kellertür; BGH NStZ 2003, 266: Holzwände, die einzelne Kellerabteile abtrennen; BGH NStE Nr. 10 zu § 306 StGB: Lattenkellertür). - BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18
Tätige Reue (Erheblichkeit des entstandenen Schadens: Wertgrenze; freiwillige …
- OLG Rostock, 22.02.2008 - 2 Ss 347/07
Brandstiftung bzw. Sachbeschädigung: Kellerraum eines Wohngebäudes als Tatobjekt
a) Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfasst hat oder es sich - z. B. von der Holzlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes als Wohnhaus wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266). - OLG Rostock, 22.02.2008 - 1 Ss 347/07
Objektive Voraussetzungen des Inbrandsetzens eines Gebäudes i.S. der einfachen …
Ein Kellerraum in einem Wohngebäude kann Tatobjekt des § 306 StGB in der Alternative des Inbrandsetzens sein, wenn das Feuer wesentliche Gebäudeteile erfasst hat oder es sich - z. B. von der Holzlattung einer Tür oder Trennwand aus - auf Gebäudeteile ausbreiten kann, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes als Wohnhaus wesentlich sind (BGH, Urteil vom 12.09.2002 - 4 StR 165/02, BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266).