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   BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12   

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https://dejure.org/2013,2385
BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12 (https://dejure.org/2013,2385)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2013 - 4 StR 465/12 (https://dejure.org/2013,2385)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12 (https://dejure.org/2013,2385)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12
    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12
    Das zur sogenannten "Hemmschwellentheorie" ergangene Urteil des Senats vom 22. März 2012 (4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; zum Abdruck in BGHSt 57, 183 vorgesehen) hat der Verurteilte im Schriftsatz vom 26. November 2012 selbst zitiert.
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12
    Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 136; StraFo 2007, 370; 463).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05

    Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12
    Eine weitere Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 136; StraFo 2007, 370; 463).
  • BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06

    Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, NStZ-RR 2007, 57 (Ls.)).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 296/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 441/13

    Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs bei eingeschränkter Begründung des

    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - 2 StR 20/18

    Unbegründete Anhörungsrüge; Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 592/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Bei dem vom Senat gewählten Verfahrensgang nach § 349 Abs. 2 StPO ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 87/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Bei diesem Verfahrensgang ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Bei dem vom Senat gewählten Verfahrensgang nach § 349 Abs. 2 StPO ergeben sich die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe mit ausreichender Klarheit aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2013 - 4 StR 465/12; vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
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