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   BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95   

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https://dejure.org/1995,2715
BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2715)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1995 - 4 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2715)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95 (https://dejure.org/1995,2715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorrang - Eingewurzelte Neigung - Psychische Disposition - Übung - Rauschmittel im Übermaß - Hang - Revision durch den Angeklagten - Nachholung der Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35, § 36; StGB § 64; StPO § 358

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 635
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1992 - 4 StR 178/92, bei Holtz MDR 1992, 932).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 4; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, daß ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Die neu entscheidende Strafkammer hat unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (NStZ 1994, 578) zu prüfen, ob die Unterbringung des Angeklagten zu erfolgen hat.
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1992 - 4 StR 178/92, bei Holtz MDR 1992, 932).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.08.1995 - 4 StR 465/95
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16

    Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft

    Hätte der Senat seine aufhebende Entscheidung auch auf die Nichtanordnung der Maßregel erstrecken wollen, wäre dies in der Beschlussformel zum Ausdruck zu bringen gewesen (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16; vom 13. März 2013 - 4 StR 28/13; vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 257/96

    Schutz der Öffentlichkeit - Gefährliche Täter - Drogensüchtiger - Durch

    Wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da diese Bestimmungen erst im Vollstreckungsverfahren Platz.greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (vgl. BGH StV 1995, 635 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des

    Insbesondere hat § 64 StGB Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und auf das Erkenntnisverfahren keinen Einfluß haben können (vgl. BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

    f) Angesichts der Feststellungen zur Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5, 11/12, 29) wird eingehender als bisher zu prüfen sein, ob gemäß § 64 StGB seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geboten ist (vgl. BGH StV 1995, 635; Senatsbeschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 245/96; Dreher/Tröndle aaO. § 64 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98

    Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer

    Das Gericht hat die Unterbringung nach Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a StPO) zwingend anzuordnen, wenn - was hier naheliegt - deren Voraussetzungen vorliegen; ein Wahlrecht oder Ermessensspielraum ist dem Tatrichter dabei nicht eingeräumt (st. Rspr., vgl. nur BGH StV 1995, 635; BGHR StGB § 64 Ablehnung 7, 8 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 7. November 1996 - 4 StR 523/96).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 583/96

    Pflicht bei erheblichem Drogenkonsum zu prüfen, ob eine Anordnung der

    Denn Hang im Sinne von § 64 StGB setzt keine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit voraus, es genügt die - hier festgestellte - intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95 und vom 7. Mai 1996 - 5 StR 158/96).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

    Das Verschlechterungsverbot hindert den neuen Tatrichter nicht, die Unterbringung des Angeklagten nach den §§ 63, 64 StGB anzuordnen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5, 9; 38, 362, 363; Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 694/94 - undvom 22. August 1995 - 4 StR 465/95).
  • BGH, 04.06.1996 - 4 StR 245/96

    Fehlende Prüfung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Ein Ermessensspielraum ist dem Tatrichter insoweit nicht eingeräumt (BGH, Beschluß vom 22.08.1995 - 4 StR 465/95 [= StV 1995, 635]).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 628/96

    Pflicht zur strafmildernden Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Tat im

    Nach den Feststellungen zu dem langjährigen Alkoholmißbrauch durch den Angeklagten (UA 3, 11), seiner bisherigen Straffälligkeit unter alkoholischer Beeinflussung (UA 6, 12) und der jetzt abgeurteilten, wiederum unter Alkoholeinfluß begangenen Tat drängte sich diese Prüfung jedoch auf (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 4, 6; BGH StV 1995, 635).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 158/96

    Begriff des Hanges im Sinne einer Alkoholabhängigkeit - Erforderlichkeit einer

    Diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5, ebenso BGH, Beschluß vom 22. August 1995 - 4 StR 465/95 - vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 64 Rdn. 3; aber auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 und BGH NJW 1995, 3131, 3133).
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