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   BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16   

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https://dejure.org/2016,47505
BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16 (https://dejure.org/2016,47505)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2016 - 4 StR 466/16 (https://dejure.org/2016,47505)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2016 - 4 StR 466/16 (https://dejure.org/2016,47505)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 354 Abs 1b S 1 StPO, § 460 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Zäsurwirkung durch Verurteilung zu einer Jugendstrafe

  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung des Strafausspruchs; Absehen von einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Zäsurwirkung durch Verurteilung zu einer Jugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung des Strafausspruchs; Absehen von einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Zäsurwirkung durch Verurteilung zu einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtstrafenbildung - und die Zäsurwirkung einer früheren Jugendstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 199
  • StV 2017, 716
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16
    Dies ist bei einer Verurteilung zu Jugendstrafe wegen der bei getrennter Aburteilung rechtlich ausgeschlossenen Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270) nicht der Fall.
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06

    Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur und Härteausgleich)

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16
    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07, StraFo 2007, 424; vom 7. Mai 2006 - 5 StR 58/06, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 17; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07

    Fehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsur)

    Auszug aus BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16
    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07, StraFo 2007, 424; vom 7. Mai 2006 - 5 StR 58/06, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 17; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 133/22

    Diebstahl (Beweiswürdigung: Zueignungsabsicht, Gesamtwürdigung);

    b) Zwar stand entgegen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den beiden Einzelgeldstrafen aus dem vorbezeichneten Strafbefehl keine Zäsurwirkung des Urteils des Landgerichts Kassel vom 3. November 2020 entgegen, da es sich insoweit um eine Jugendstrafe handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 4 StR 466/16, NStZ-RR 2017, 199).
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