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   BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99   

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https://dejure.org/1999,4448
BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99 (https://dejure.org/1999,4448)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1999 - 4 StR 467/99 (https://dejure.org/1999,4448)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99 (https://dejure.org/1999,4448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 357 StPO; § 223 StGB; § 229 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 1 StGB; § 31 StGB
    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub; Strafzumessung; Spezialität; Doppelverwertungsverbot

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Räuberische Erpressung - Schwerer Raub - Tateinheit - Körperverletzung - Nötigung - Änderung - Schuldspruch - Aufhebung - Strafausspruch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 223; ; StGB § 249; ; StGB § 250; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 240; ; StGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1
    Körperverletzung durch Bedrohung mit einer Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99
    Zwar ist der objektive Tatbestand des § 223 StGB erfüllt, weil sich die Einschüchterungshandlung mit der scheinbar geladenen - Waffe nicht nur auf das seelische Gleichgewicht, sondern auch auf die körperliche Verfassung der Postangestellten ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1986, 166).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Die körperliche Misshandlung setzt mithin einen Körperlichkeitsbezug voraus, während die Gesundheitsschädigung nicht auf die Beeinträchtigung des körperlichen Zustandes beschränkt ist, sondern auch in der Erregung oder Steigerung einer psychischen pathologischen Störung begründet sein kann (vgl. BGH NStZ 1997, 123; NStZ-RR 2000, 106; Eser/Sternberg-Lieben, a. a. O., § 223 Rdn. 6 m. w. N.), und zwar nicht zwingend hervorgerufen durch Gewaltanwendung sondern auch durch psychische Einwirkungen (vgl. BGH NJW 1996, 1068, 1069; ebenso BGH (VI. Zivilsenat) NJW 1976, 1143, 1144).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer

    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn diese psychischen Einwirkungen zu einem pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand geführt haben (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 f.; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Denn auch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben können über die Beeinträchtigung des seelischen Gleichgewichts hinaus zu körperlichen Auswirkungen oder nachhaltigen psychischen Auswirkungen mit Krankheitswert führen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166 und BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106), wobei die durch die Drohwirkung hervorgerufenen psychischen Folgen ungeachtet der objektiven Ungefährlichkeit des Tatmittels entstehen können, wohingegen die Drohung mit einer gefährlichen Waffe bereits wegen einer möglichen Gewalteskalation eine Gefahr für Leib und Leben des Opfers begründet.
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02

    Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche

    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106), weil der Angeklagte mit der Nötigung der bislang unbeteiligten Zeugen F. und R. deren Willensbetätigungsfreiheit und damit ein neues Rechtsgut verletzte, um im Besitz der Beute zu bleiben.
  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von

    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter die §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 591/11

    Konkurrenzen zwischen dem besonders schweren Raub und der Bedrohung

    In diesem Falle käme der Bedrohung nach § 241 StGB gegenüber der Strafbarkeit wegen besonders schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 52/02, NStZ 2002, 542, 544).
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