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   BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10   

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https://dejure.org/2010,7609
BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10 (https://dejure.org/2010,7609)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - 4 StR 47/10 (https://dejure.org/2010,7609)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10 (https://dejure.org/2010,7609)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Tilidin-Abhängigkeit; BtM-Auswirkungen; Ausschluss einer Strafmilderung nach den Grundsätzen der actio libera in causa)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch (StGB) durch die bloße Abhängigkeit von Betäubungsmitteln; Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit bei einem Drogenkonsum nach Tatentschluss; Entgegenstehen einer Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 64; StGB § 69a
    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit i.S.v. § 21 Strafgesetzbuch ( StGB ) durch die bloße Abhängigkeit von Betäubungsmitteln; Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit bei einem Drogenkonsum nach Tatentschluss; Entgegenstehen einer Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch ( ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09

    Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    In einem solchen Fall hat der Tatrichter zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 und vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit ist dann aber nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung, da die Angeklagten durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung gesetzt haben (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; und vom 7. Juni 2000 - 2 StR 135/00; vgl. auch Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 21 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98

    Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Reformatio in

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    In einem solchen Fall hat der Tatrichter zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 492/98 und vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09 Rn. 5).
  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    Dagegen kann den Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht entnommen werden, dass - wie es für eine Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB erforderlich wäre - die verfahrensgegenständlichen Taten auf Grund des Hanges zu regelmäßigem Tilidinkonsum begangen wurden oder dass dieser Hang zumindest mitursächlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09 Rn. 6, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 9; vgl. auch Fischer aaO § 64 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    Der Sonderfall, dass die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die der Täter schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit rechtfertigt, scheidet hier schon deswegen aus, weil die Angeklagten eine ausreichende Menge Tilidin mit sich führten (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit zur Tatzeit ist dann aber nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung, da die Angeklagten durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung gesetzt haben (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; und vom 7. Juni 2000 - 2 StR 135/00; vgl. auch Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 21 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, und zwar - unter Umständen - dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt oder wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen bzw. der Angst vor solchen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Februar 1991 - 3 StR 423/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, und zwar - unter Umständen - dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt oder wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen bzw. der Angst vor solchen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Februar 1991 - 3 StR 423/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Ihre - für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung der Opiatabhängigkeit des Geschädigten führt nicht automatisch zum Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 71; Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10, 27 28 29 30 31 und vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, NStZ 1984, 410, 411 m. Anm. Roxin; sehr weitgehend demgegenüber noch BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 13 mwN; ebenso für "Erfahrungen im Umgang mit Drogen" BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2).

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 345/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen vielmehr nur ausnahmsweise gegeben, und zwar - unter Umständen - dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt oder wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen bzw. der Angst vor solchen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10 mwN).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 472/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer möglichen Anordnung der Unterbringung in

    Durch diese nicht rechtsfehlerfreie Annahme des § 21 StGB (vgl. BGH 4 StR 47/10 zur Relevanz des Drogeneinflusses) wird der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 15.12.2020 - 6 StR 392/20

    Begründetheit einer Revision in einem Strafverfahren

    Anhaltspunkte für eine Verminderung der Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) aufgrund vom Landgericht zudem rechtsfehlerfrei verneinter Abhängigkeit von Amphetaminen (zu den Voraussetzungen etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10 Rn. 13) sind weder den Feststellungen noch dem Vortrag der Revision zu entnehmen.
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