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   BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19   

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BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19 (https://dejure.org/2019,22052)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2019 - 4 StR 47/19 (https://dejure.org/2019,22052)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 4 StR 47/19 (https://dejure.org/2019,22052)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1 und 2 StGB; § 64 StGB; § 67 Abs. 6 StGB; § 67f StGB
    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Strafaussetzung zur Bewährung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Reihenfolge der Vollstreckung: Erstreckung auf bereits angeordnete Unterbringung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 BtMG, § ... 64 StGB, § 56 Abs. 1, 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 1 StPO, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 67f StGB, §§ 64, 67f StGB, § 67 Abs. 6 StGB, § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO, § 301 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Entscheidung über die Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Absehen von der Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt nur ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Entscheidung über die Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreib...

  • rewis.io

    Begründungsanforderungen an Aussetzung der Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 ; StGB § 64 ; StGB § 67f
    Begründung der Entscheidung über die Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung i.R.e. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Absehen von der Unterbringungsanordnung in einer Entziehungsanstalt nur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 339
  • StV 2021, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    a) Nicht anders als die Strafzumessung ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatgerichts (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 30).

    Die besonderen Umstände müssen umso gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Zweijahresgrenze liegt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NStZ 2018, 29, 31; vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193).

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Ob besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, ist dabei aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NStZ 2016, 605, 607; vom 6. Februar 2008 - 5 StR 610/07, juris).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Weder die Formulierung der Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils noch das Ausmaß des von dem Angeklagten verwirklichten Unrechts geben zu der Besorgnis Anlass, das Landgericht habe durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18, NStZ-RR 2019, 173 (Ls); vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133 f.).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07

    Strafzumessung bei Geständnis (Revisibilität; schuldangemessenes Strafen;

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Ob besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, ist dabei aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, NStZ 2016, 605, 607; vom 6. Februar 2008 - 5 StR 610/07, juris).
  • BGH, 05.09.2006 - 3 StR 305/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erneute Anordnung neben

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Vielmehr ergibt sich aus § 67f StGB, dass von einer an sich gebotenen Unterbringungsanordnung gerade nicht deshalb abgesehen werden kann, weil eine bereits früher angeordnete und noch vollstreckbare Unterbringungsanordnung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38, 39; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2003, 89; vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92, NStZ 1992, 432; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 86).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Vielmehr ergibt sich aus § 67f StGB, dass von einer an sich gebotenen Unterbringungsanordnung gerade nicht deshalb abgesehen werden kann, weil eine bereits früher angeordnete und noch vollstreckbare Unterbringungsanordnung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38, 39; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2003, 89; vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92, NStZ 1992, 432; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 86).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 292/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Weder die Formulierung der Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils noch das Ausmaß des von dem Angeklagten verwirklichten Unrechts geben zu der Besorgnis Anlass, das Landgericht habe durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18, NStZ-RR 2019, 173 (Ls); vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133 f.).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 292/18

    Strafrahmenwahl bei schwerer Vergewaltigung (minder schwerer Fall; Regelbeispiel;

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19, juris Rn. 15; vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 292/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
    Dadurch wird, dem Grundsatz des § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO entsprechend, auch in diesen Fällen die Unterbringung grundsätzlich vor der in einem anderen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe vollzogen und eine - gegebenenfalls den Therapieerfolg gefährdende - Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug vermieden (vgl. zu dieser Zielsetzung in anderem Zusammenhang BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17

    Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen

  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17

    Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18

    Strafzumessung (Revisibilität; Voraussetzungen generalpräventiver Erwägungen;

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

  • BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Einzel- und Gesamtstrafenzumessung;

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339 mwN).

    Denn die Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils geben keinen Anhalt dafür, dass das Landgericht durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt haben könnte (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339, 340; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).

    Denn die erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, die umso gewichtigere strafmildernde Gesichtspunkte aufzeigen muss, je näher sie an der Zweijahresgrenze liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339, 340 mwN), ist lückenhaft.

  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20

    Beweiswürdigung und Strafzumessung als Aufgaben des Tatgerichts (eigeschränkte

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339 mwN).

    Weder die Formulierung der Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils noch das Ausmaß des von dem Angeklagten verwirklichten Unrechts geben zu der Besorgnis Anlass, das Landgericht habe durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).

  • BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der

    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ist daher ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18 Rn. 8; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19 Rn. 8 und vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20 Rn. 7, jew. mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    a) Bei der nach § 56 Abs. 1 und 2 StGB zu treffenden Entscheidung steht dem Tatgericht ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339; vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20 Rn. 16).
  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht deshalb die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2019 - 4 StR 47/19, = NStZ-RR 2019, 339 m.w.N.).
  • LG Bonn, 27.06.2022 - 29 KLs 4/21
    Die besonderen Umstände müssen umso gewichtiger sein, je näher die Freiheitsstrafe an der Zwei-Jahres-Grenze liegt (BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg StGB § 56 Rn. 34; BGH NStZ-RR 2019, 339).
  • KG, 25.09.2023 - 2 ORs 28/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei

    Dabei hat der Tatrichter die Fragen, ob zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (§ 56 Abs. 1 StGB), sowie, ob besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen (§ 56 Abs. 2 StGB) unter Berücksichtigung aller dafür bedeutsamen Umstände im Sinne einer Gesamtwürdigung zu entscheiden (vgl. BGH NStZ-RR 2019, 339 mwN).
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