Rechtsprechung
BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239 StGB; § 249 StGB; § 52 StGB
Freiheitsberaubung (Rechtsgut der persönlichen Fortbewegungsfreiheit; Subsidiarität gegenüber dem Raub; Konkurrenz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einschränkung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch Handfesseln als Freiheitsberaubung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 239; ; StGB § 249
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 Abs. 1
Keine Freiheitsberaubung durch Fesseln der Hände - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Auszüge)
Fesselung während Überfall nicht unbedingt Freiheitsberaubung
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Fesselung während Überfall nicht unbedingt Freiheitsberaubung
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
Auszug aus BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07
Soweit das Tatopfer während des Überfalls an den Händen gefesselt worden ist, liegt tatbestandlich eine Freiheitsberaubung schon deshalb nicht vor, weil das Opfer hierdurch in seiner persönlichen Fortbewegungsfreiheit, das heißt in seiner Fähigkeit, aufgrund eigener Willensentschließung seinen Aufenthalt zu verändern (vgl. BGHSt 14, 314, 316; 32, 183, 188), nicht beeinträchtigt war. - BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83
Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit
Auszug aus BGH, 30.10.2007 - 4 StR 470/07
Soweit das Tatopfer während des Überfalls an den Händen gefesselt worden ist, liegt tatbestandlich eine Freiheitsberaubung schon deshalb nicht vor, weil das Opfer hierdurch in seiner persönlichen Fortbewegungsfreiheit, das heißt in seiner Fähigkeit, aufgrund eigener Willensentschließung seinen Aufenthalt zu verändern (vgl. BGHSt 14, 314, 316; 32, 183, 188), nicht beeinträchtigt war.
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
In solchen Fällen tritt die Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Raub zurück (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1;… vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, juris Rn. 9;… vom 28. Juni 2017 - 2 StR 92/17, juris Rn. 18 …und vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, juris Rn. 9). - BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges …
Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn. 1). - BGH, 11.09.2014 - 2 StR 269/14
Beihilfe zum schweren Raub
Soweit das Opfer während des Raubüberfalls daran gehindert wird, diesen Ort zu verlassen, tritt der Tatbestand der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, da die Freiheitsberaubung insoweit nur das Mittel zur Begehung des Raubes ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07). - LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Zwar tritt § 239 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter den Tatbestand des Raubes zurück, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandliche Gewaltmittel zur Begehung des Raubes ist (Senat, Urteil vom 11. September 2014 - 2 StR 269/14, StV 2015, 113; Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04; BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 470/07, juris Rn.1).