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   BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16   

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https://dejure.org/2016,55059
BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16 (https://dejure.org/2016,55059)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2016 - 4 StR 470/16 (https://dejure.org/2016,55059)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2016 - 4 StR 470/16 (https://dejure.org/2016,55059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 266b StGB

  • Wolters Kluwer

    Tätigung absprachewidriger Verfügungen unter Verwendung einer fremden Kreditkarte; Aufhebung des Ausspruchs über die Einzelstrafe; Überprüfung der objektiven und subjektiven Voraussetzungen eines vollendeten Eingehungsbetrugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätigung absprachewidriger Verfügungen unter Verwendung einer fremden Kreditkarte; Aufhebung des Ausspruchs über die Einzelstrafe; Überprüfung der objektiven und subjektiven Voraussetzungen eines vollendeten Eingehungsbetrugs

  • rechtsportal.de

    Tätigung absprachewidriger Verfügungen unter Verwendung einer fremden Kreditkarte; Aufhebung des Ausspruchs über die Einzelstrafe; Überprüfung der objektiven und subjektiven Voraussetzungen eines vollendeten Eingehungsbetrugs

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abredewidrig eingesetzte fremde Kreditkarte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.2013 - 2 StR 553/12

    Computerbetrug durch Geldabheben am Geldautomat

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16
    a) Wer - wie der Angeklagte - von dem berechtigten Inhaber einer Kreditkarte, im vorliegenden Fall dem Geschädigten B., die Daten der Karte erhält und unter ihrer Verwendung absprachewidrige Verfügungen tätigt, indem er den Mitarbeitern eines Reisebüros bei der Bezahlung seiner Rechnung bewusst wahrheitswidrig erklärt, der Karteninhaber habe ihm die Ermächtigung zum Einsatz der Kreditkarte erteilt, begeht keinen Computerbetrug (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12; für absprachewidrige Abhebungen am Geldautomaten mit ec-Karte und PIN jüngst zweifelnd Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 464/16).
  • BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91

    Kein Kreditkartenmißbrauch bei unberechtigter Weitergabe an Dritten

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16
    Die Voraussetzungen eines Kreditkartenmissbrauchs im Sinne von § 266b StGB sind in dieser Fallkonstellation ebenfalls nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 - 4 StR 538/91, NStZ 1992, 278).
  • BGH, 23.11.2016 - 4 StR 464/16

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten bei absprachewidriger Geldabhebung

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16
    a) Wer - wie der Angeklagte - von dem berechtigten Inhaber einer Kreditkarte, im vorliegenden Fall dem Geschädigten B., die Daten der Karte erhält und unter ihrer Verwendung absprachewidrige Verfügungen tätigt, indem er den Mitarbeitern eines Reisebüros bei der Bezahlung seiner Rechnung bewusst wahrheitswidrig erklärt, der Karteninhaber habe ihm die Ermächtigung zum Einsatz der Kreditkarte erteilt, begeht keinen Computerbetrug (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12; für absprachewidrige Abhebungen am Geldautomaten mit ec-Karte und PIN jüngst zweifelnd Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 464/16).
  • BGH, 09.11.2016 - 5 StR 313/15

    Freisprüche wegen Untreuevorwürfen gegen Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16
    Die für diesen Tatbestand in beiden Varianten erforderliche Vermögensbetreuungspflicht, die unter anderem ein signifikantes Maß an Entscheidungsfreiheit des Treunehmers erfordert (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 9. November 2016 - 5 StR 313/15, Tz. 33, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; SSW-StGB/Saliger, 3. Aufl., § 266, Rn. 10), ergeben die bislang getroffenen Feststellungen nicht.
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16
    a) Wer - wie der Angeklagte - von dem berechtigten Inhaber einer Kreditkarte, im vorliegenden Fall dem Geschädigten B., die Daten der Karte erhält und unter ihrer Verwendung absprachewidrige Verfügungen tätigt, indem er den Mitarbeitern eines Reisebüros bei der Bezahlung seiner Rechnung bewusst wahrheitswidrig erklärt, der Karteninhaber habe ihm die Ermächtigung zum Einsatz der Kreditkarte erteilt, begeht keinen Computerbetrug (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12; für absprachewidrige Abhebungen am Geldautomaten mit ec-Karte und PIN jüngst zweifelnd Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 464/16).
  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92

    Anforderungen an die Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16
    a) Wer - wie der Angeklagte - von dem berechtigten Inhaber einer Kreditkarte, im vorliegenden Fall dem Geschädigten B., die Daten der Karte erhält und unter ihrer Verwendung absprachewidrige Verfügungen tätigt, indem er den Mitarbeitern eines Reisebüros bei der Bezahlung seiner Rechnung bewusst wahrheitswidrig erklärt, der Karteninhaber habe ihm die Ermächtigung zum Einsatz der Kreditkarte erteilt, begeht keinen Computerbetrug (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12; für absprachewidrige Abhebungen am Geldautomaten mit ec-Karte und PIN jüngst zweifelnd Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 464/16).
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