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   BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58   

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BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58 (https://dejure.org/1959,131)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1959 - 4 StR 470/58 (https://dejure.org/1959,131)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1959 - 4 StR 470/58 (https://dejure.org/1959,131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des Sachverständigen ermittelten belastenden Tatsachen gegen den Angeklagten - Prüfung der Glaubwürdigkeit der Aussage eines vermeintlich sexuell missbrauchten Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 78, 80, 250, 252, 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 1
  • NJW 1959, 828
  • MDR 1959, 775
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Zusätzliche belastende Tatsachen, die der Sachverständige durch eigene Befragung des zu Untersuchenden "ermittelt" hat, darf das Gericht gegen den Angeklagten nur verwerten, wenn ein in zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind; etwa durch Vernehmung des Gutachters und des von ihm Begutachteten als Zeugen (im Anschluß an BGHSt 9, 292 ff).

    Insoweit durfte er auch Befundtatsachen verwerten und in seinen Gutachten in der Hauptverhandlung erwähnen, die er als Sachverständiger auf Grund seiner Sachkunde wahrgenommen hatte (z.B. über das Verhalten des Kindes bei der Untersuchung oder in der Haupt Verhandlung, über das Maß seiner Aufgeschlossenheit bei fachlichen Fragen, seinen Zustand, sein Auftreten und dergleichen; BGHSt 7, 84 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; BGHSt 9, 292 bis 294; Eb. Schmidt, JZ 1957, 229, 230).

    Dagegen entspricht es den Grundsätzen der Strafprozeßordnung nicht, daß der Sachverständige über solche von ihm durch eigene Befragung außerhalb der Hauptverhandlung ermittelten Belastungstatsachen lediglich im Rahmen seiner Gutachtenerstattung in der Hauptverhandlung berichtet, und daß dann des Gericht die nur auf diessem Wege bekannt gewordenen Tatsachen als bewiesen ansieht und seinem Urteil zu Grunde legt (vgl. BGHSt 9, 294 ff [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]).

    Der gerichtliche Sachverständige ist zwar mehr oder anders als ein Zeuge Gehilfe des Gerichts und in gewissem Sinne dessen Wahrnehmungsperson (BGHSt 9, 292, 296) [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56].

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Verweigert der Untersuchte in der Hauptverhandlung die Aussage, so darf der Gutachter über Zusatztatsachen (vorstehend zu a) weder als Sachverständiger noch als Zeuge vernommen werden (im Anschluß an BGHSt 2, 99 ff).

    In diesem Rahmen konnte er Stellung nehmen zu der früheren gerichtlichen Aussage des Kindes, die dem erkennenden Gericht durch die Bekundung des Vernehmungsrichters übermittelt wurde (BGHSt 2, 99 ff, 108, 109) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51].

    Nur für diese hat die Rechtsprechung (BGHSt 2, 99 ff 106, 108, 109) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]Ausnahmen gemacht, die naturgemäß eng auszulegen sind.

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Er konnte ferner seine Eindrücke wiedergeben, die er bei seiner vorausgegangenen Anhörung des Kindes und später in der Hauptverhandlung von ihm gewonnen hatte (vgl. auch BGHSt 7, 82, 84) [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54].

    Insoweit durfte er auch Befundtatsachen verwerten und in seinen Gutachten in der Hauptverhandlung erwähnen, die er als Sachverständiger auf Grund seiner Sachkunde wahrgenommen hatte (z.B. über das Verhalten des Kindes bei der Untersuchung oder in der Haupt Verhandlung, über das Maß seiner Aufgeschlossenheit bei fachlichen Fragen, seinen Zustand, sein Auftreten und dergleichen; BGHSt 7, 84 [BGH 14.12.1954 - 5 StR 416/54]; BGHSt 9, 292 bis 294; Eb. Schmidt, JZ 1957, 229, 230).

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Hierauf kann es schon deshalb nicht ankommen, weil sich die Sachverständigen, eben weil sie keine Richter sind, bei ihren Anhörungen über die Frage eines Aussargeverweigerungsrechts begreiflicherweise oft keine Gedanken machen und die von ihnen Befragten regelmäßig glauben, sie müßten sich äußern, d.h. eine Zeugenpflicht erfüllen (vgl. dazu: BGHSt 1, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Die Darlegungen des Senate in seinem Urteil BGHSt 11, 97 stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Entgegen der Auffassung der Verteidigung ist es allerdings rechtlich nicht zu beanstanden, daß und wie der Tatrichter die Aussage des Vernehmungsrichters verwertet hat (BGHSt 11, 338).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Demgemäß konnte der Sachverständige über die von ihm erforschten Belastungstatsachen allenfalls als Zeuge aussagen, und zwar als Zeuge "vom Hören sagen", der den Gericht ursprünglich fremdes Wissen jetzt als eigenes vermittelt (BGHSt 6, 209 ff [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]).
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58
    Auf diese Weise vom Gutachter ermittelte zusätzliche, den Anklagevorwurf betreffende Tatsachen (z.B. drei Einzelvorkommnisse, statt, wie etwa in der Anklage angenommen, nur zwei; erschwerende Gesichtspunkte und dergl.) können zwar dann vom erkennenden Gericht als Urbeilsgrundlage verwertet werden, wenn sie auf zulässige Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 2, 25, 27) [BGH 04.12.1951 - 1 StR 530/51], etwa dadurch, daß in dieser sowohl der Sachverständige darüber als Zeuge gehört wird wie auch der von ihm vorher Befragte.
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Eine derartige Vorgehensweise ist allerdings bislang grundsätzlich als zulässig angesehen worden (BGHSt 9, 292, 296; 13, 1, 2 f.; s. auch Cabanis NJW 1978, 2329, 2331).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Soweit die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für richterliche Vernehmungen Ausnahmen von dem Vernehmungsverbot macht und die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 2, 99; 27, 231; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 13 f.; Gollwitzer aaO Rdn. 6 ff.), können diese Grundsätze auf Befragung durch den Sachverständigen (vgl. §§ 78, 80 Abs. 1 StPO), die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 36, 217, 219; BGH NStZ 1997, 95; vgl. Diemer in KK-StPO 4. Aufl. § 252 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 10, jew. m w. N.).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zuläßt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch den Sachverständigen, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleich gesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).

    Macht der Zeuge später sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend, dürfen seine Mitteilungen über Zusatztatsachen daher weder durch das Sachverständigengutachten noch durch die Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der richterlichen Überzeugungsbildung verwertet werden (BGHSt 13, 1, 3; 250; 18, 107, 109; 36, 217, 219; 36, 384, 385 f.; 45, 203, 206; StV 1984, 453; 1996, = NStZ 1997, 95; BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 1 (= StV 1987, 328) und 2 (= MDR 1987, 625 = NStZ 1988, 19); Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 252 Rdn. 10; Diemer in KK § 252 Rdn. 18; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 32 jeweils m.w.N.).

    Der 4. Strafsenat hat jedoch in seinem bereits genannten späteren Urteil BGHSt 13, 1, in dem er erstmals die Vernehmung des Gutachters über Zusatztatsachen nach der Zeugnisverweigerung des Untersuchten weder als Sachverständiger noch als Zeuge für zulässig erachtete, selbst darauf hingewiesen, daß sich die zugrundeliegenden Fragestellungen unterschieden: In BGHSt 11, 97 sei es um die Frage gegangen, ob die von einem über sein Aussageverweigerungsrecht belehrten Zeugen gegenüber dem Sachverständigen gemachten Angaben auch dann der Begutachtung über seine Glaubwürdigkeit zugrundegelegt werden dürften, wenn der Zeuge nachträglich seine Aussage verweigert.

    Davon sei die in BGHSt 13, 1 entschiedene Frage zu unterscheiden, ob der Sachverständige als solcher oder als Zeuge vom Untersuchten erfahrene Belastungstatsachen unter den gleichen Voraussetzungen in die Hauptverhandlung einführen dürfe.

    Eine Vernehmung des Sachverständigen als Zeugen zu Zusatztatsachen ist hingegen seit BGHSt 13, 1 in ständiger Rechtsprechung für ausgeschlossen erachtet worden (vgl. oben II 3 a).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Die Strafprozeßordnung ist neben der Grundsatz der Unmittelbarkeit von dem der Parteienöffentlichkeit beherrscht (§§ 240, 246 Abs. 2, 257 StPO; BGHSt 13, 1).
  • BGH, 28.01.1983 - 1 StR 820/81

    Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung - Möglichkeit des vorteilhaften

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß sich der Tatrichter die Kenntnis solcher Tatsachen durch Anhörung des Gutachters verschaffen darf, die dieser aufgrund seiner besonderen Sachkunde ermittelt hat (BGHSt 9, 292, 293 [BGH 07.06.1956 - 3 StR 136/56]; 13, 1, 3 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 13, 250, 251 [BGH 18.11.1959 - 4 StR 208/59]; 18, 107, 108 [BGH 26.10.1962 - 4 StR 318/62]; 22, 268, 271 [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68]; BGH NJW 1950, 771; BGH GA 1956, 294, 295; vgl. KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. vor § 48 Rdn. 55, 64).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Daraus folgt, daß der Sachverständige, der im anhängigen Strafverfahren tätig geworden ist, über von ihm erfragte Angaben zum Tatgeschehen und damit - nach dem ihm hier erteilten Auftrag - über Zusatztatsachen weder als Sachverständiger noch als Zeuge vernommen werden darf, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung gemäß § 52 StPO die Aussage verweigert (BGHSt 13, 1 ff.; 18, 107 [109]), ohne daß es darauf ankäme, ob der Zeuge vor seiner Anhörung durch den Sachverständigen richterlich über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt worden war (vgl. BGHSt 11, 97 [99]; 13, 1 [4]).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Bei einer solchen Fallgestaltung wäre - schon im Hinblick auf § 252 StPO - eine Verwertung dessen, was der Vater des Beschuldigten gegenüber Dr. R. geäußert hat, nur dann zulässig gewesen, wenn feststünde, daß der Vater, wäre er in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen worden, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben würde (vgl. BGHSt 13, 1, 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 25, 176, 177 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Wenn ein Sachverständiger aber über ein vor ihm abgelegtes Geständnis des Angeklagten berichtet, ist grundsätzlich seine Vernehmung - und gegebenenfalls Vereidigung - als Zeuge erforderlich (vgl. BGHSt 9, 292, 293 ff.; 13, 1, 3; 250, 251; 18, 107, 108; 22, 268, 271; BGH NStZ 1982, 256).
  • BGH, 27.10.2006 - 2 StR 334/06

    Zeugnisverweigerungsrecht; umfassendes Verwertungsverbot (Aussage gegenüber

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Vernehmung der Richter zulässt, die an der früheren Vernehmung mitgewirkt haben (BGHSt 2, 99; 27, 231), kann diese Ausnahme auf die Befragung durch die Sachverständige, die einer richterlichen Vernehmung nicht gleichgesetzt werden kann, keine Anwendung finden (BGHSt 13, 1, 4).
  • BGH, 11.01.1963 - 3 StR 52/62

    Ablehnung eines Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamts als Sachverständigen

    Vielmehr wird er sein Gutachten durch Anführung von Tatsachen, die er kraft seiner Sachkunde wahrgenommen hat, belegen (sog. Befundtatsachen: BGHSt 9, 292; 13, 1) [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58].

    Nur dann, wenn er außerdem Tatsachen verwendet, die auf Auskünften dritter Personen beruhen, die er außerhalb der Hauptverhandlung in Bezug auf den zur Verhandlung stehenden Fall heranzieht (Zusatztatsachen: BGHSt 13, 1 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]; 18, 107), [BGH 23.10.1962 - 1 StR 391/62]taucht die Frage auf, ob er insoweit nicht als Zeuge vernommen werden muß.

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 624/90

    Belehrung durch den Sachverständigen

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

  • OLG Köln, 28.10.2011 - 2 Ws 669/11

    Verwertbarkeit von gegenüber einer Sachverständigen gemachten Angaben einer

  • BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr -

  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

  • BGH, 03.08.1983 - 3 StR 299/83

    Bestehen eines Verwertungsverbots nach Inanspruchnahme eines

  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 211/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung des Grundsatzes der

  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

  • BGH, 27.08.1970 - 4 StR 375/70

    Revision gegen eine Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung eines

  • BGH, 16.07.1965 - 4 StR 325/65

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers im Revisionsverfahren

  • BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Schwangerschaftsabbruches -

  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 537/67

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes - Zeitweise Trennung der Verfahren -

  • BGH, 26.07.1960 - 1 StR 277/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.09.1961 - 1 StR 318/61

    Verurteilung wegen versuchter schwerer gleichgeschlechtlicher Unzucht -

  • BGH, 10.09.1968 - 5 StR 359/68

    Aufhebung eines Urteils

  • BGH, 22.04.1966 - 1 StR 85/66

    Mitwirkung des die Hilfsschöffenliste anführenden Hilfsschöffen für einen

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