Rechtsprechung
BGH, 16.12.2015 - 4 StR 473/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 341 Abs. 1 StPO; § 126 Abs. 1 BGB
Form des Revisionsantrags (erforderliche Unterschrift des Verteidigers) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§§ 344, 345 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 BRAO, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Fristgerechte Einreichung einer nicht vom Pflichtverteidiger selbst unterzeichneten Revisionsbegründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344; StPO § 345 Abs. 2
Fristgerechte Einreichung einer nicht vom Pflichtverteidiger selbst unterzeichneten Revisionsbegründung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidiger aufgepasst: Immer schön selbst unterschreiben…..
- lawblog.de (Kurzinformation)
Eigenhändige Unterschrift
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Sozius des Pflichtverteidigers - und die Unterschrift unter der Revisionsbegründung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 194
- AnwBl 2016, 108
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von …
Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 4 StR 473/15
Die Revisionsbegründung vom 9. September 2015 ist entgegen § 345 Abs. 2 StPO nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem in derselben Kanzlei tätigen Rechtsanwalt unterzeichnet; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger des Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14). - BGH, 07.05.2014 - 4 StR 109/14
Zulässigkeit der Revision bei fristgerechter Begründung durch einen …
Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 4 StR 473/15
Die Revisionsbegründung vom 9. September 2015 ist entgegen § 345 Abs. 2 StPO nicht vom Pflichtverteidiger, sondern von einem in derselben Kanzlei tätigen Rechtsanwalt unterzeichnet; auf diesen konnte der Pflichtverteidiger des Angeklagten seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277 mwN; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14).
- BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16
Fehlende formgerechte Begründung der Revision (Unterschrift der …
Dem ist der Beschuldigte nicht entgegengetreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277; vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 27.11.2019 - 5 StR 539/19
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig
Im Übrigen ist der Wiedereinsetzungsantrag - und damit auch die Revision - nicht von dem beigeordneten Verteidiger Rechtsanwalt P. (vgl. SA Bd. III Bl. 8) unterzeichnet worden, sondern "für' diesen von einem anderen Rechtsanwalt, wobei keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unterzeichner als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 Abs. 2 BRAO oder als sonstiger Bevollmächtigter des Angeklagten tätig geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16, NStZ-RR 2017, 186).