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   BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06   

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https://dejure.org/2007,7840
BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06 (https://dejure.org/2007,7840)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 (https://dejure.org/2007,7840)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 4 StR 474/06 (https://dejure.org/2007,7840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit hinsichtlich belastender Umstände und nur formelhafte Gesamtwürdigung der belastenden Umstände; Reichweite des Zweifelsgrundsatzes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Unterlassen einer zusammenfassenden Gesamtschau im Rahmen der Beweiswürdigung als Rechtsfehler; Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung eines Tatrichters

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Würdigung hypothetischer Annahmen und in-dubio-Grundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (BGHR § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.; BGH NStZ 2004, 35, 11 36).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH NStZ 2004, 35, 36 m.N.).

    Es ist deshalb weder nach dem Zweifelsgrundsatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, er habe keine weiteren Pfundnoten in Besitz gehabt und könne daher nicht die in den Abrechnungen als "F." bezeichnete Person sein (vgl. BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06).

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Eine Verurteilung des Angeklagten wegen Geldwäsche in den Fällen 1 bis 9 der Anklage, kommt, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 261 StGB vorliegen, nur dann in Betracht, wenn der Angeklagte an der jeweiligen Tat, aus der die Pfundnoten herrühren, nicht beteiligt war (§ 261 Abs. 9 Satz 2 StGB) oder wenn eine solche Beteiligung ungewiss ist (vgl. BGH NStZ 1995, 500; BGH NJW 2000, 3725).

    Der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft richtet sich hier ersichtlich auch auf eine Bestrafung des Angeklagten wegen einer Beteiligung an den Vortaten, aus denen die in der Anklageschrift genannten Devisen herrühren (vgl. BGHSt 43, 96, 100; zur Geldwäsche: BGH NStZ 1995, 500).

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    b) Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung aber auch deshalb, weil das Landgericht, soweit es im Rahmen der Beweiswürdigung auf die den Angeklagten belastende Umstände eingegangen ist, unterlassen hat, diese zusammenfassend in einer Gesamtschau zu würdigen (vgl. BGH NStZ 1998, 265, 266 m.N.).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft richtet sich hier ersichtlich auch auf eine Bestrafung des Angeklagten wegen einer Beteiligung an den Vortaten, aus denen die in der Anklageschrift genannten Devisen herrühren (vgl. BGHSt 43, 96, 100; zur Geldwäsche: BGH NStZ 1995, 500).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Es ist deshalb weder nach dem Zweifelsgrundsatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, er habe keine weiteren Pfundnoten in Besitz gehabt und könne daher nicht die in den Abrechnungen als "F." bezeichnete Person sein (vgl. BGH NStZ 2004, 35, 36; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10; BGH wistra 2004, 105, 109 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Der formelhafte Hinweis des Landgerichts, diese Umstände reichten "auch in ihrer Gesamtheit" nicht aus, ihm eine "sichere Überzeugung" zu vermitteln, vermag die gebotene Gesamtwürdigung nicht zu ersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 475).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

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