Rechtsprechung
BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 1 StGB; § 44 StPO; § 85 Abs. 2 ZPO; § 278 BGB
Anordnung des Vorwegvollzugs (Anforderungen an die Begründung); Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (dem Nebenkläger zuzurechnendes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten: Haftung des bevollmächtigten Anwalts für Kanzleipersonal, Anforderungen an die Begründung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB, § 67 Abs 1 StGB, § 67 Abs 2 S 1 StGB, § 44 StPO, § 45 StPO
Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Nebenklägervertreter; notwendige Begründung einer ... - IWW
§ 345 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 85 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...
- rewis.io
Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Nebenklägervertreter; notwendige Begründung einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...
- rechtsportal.de
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Richtschnur für die Frage des Vorwegvollzugs der Strafe; Eingehende Begründung für eine Abweichung von ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Hooligan hält Polizeibeamten 15 bis 20 Sekunden im Würgegriff - versuchter Totschlag
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Freiheitsstrafe: Fußballfan würgt Polizeibeamten an den Rand der Bewusstlosigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei einem Regionalliga-Fußballspiel ist rechtskräftig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Würgen eines Menschen über 15-20 Sek mit voller Kraft beinhaltet Tötungsvorsatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Würgen eines Polizeibeamten - Verurteilung bestätigt
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Versuchtes Tötungsdelikt an einem Polizeibeamten bei Regionalliga-Fußballspiel
Verfahrensgang
- LG Essen, 16.06.2015 - 22 Ks 5/15
- BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 214
- StV 2016, 736
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.07.2018 - 2 StR 467/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Zurechnung des …
Für die Frage, ob der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt für Verschulden seines Kanzleipersonals haftet, kommt es darauf an, ob dieses sorgfältig ausgewählt und überwacht wird und ob eine zur Verhinderung von Fristüberschreitungen taugliche Büroorganisation vorhanden ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 44, Rn. 19 f.;… KK-Maul, StPO, 7. Aufl., § 44, Rn. 34 f., jeweils m.w.N.).Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht nur eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15; BGH…, Beschluss vom 3. April 1987 - 2 StR 109/87, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1).
Dies betrifft insbesondere die organisatorischen Vorkehrungen, durch die im Rahmen der Arbeitsabläufe in der Kanzlei sichergestellt werden soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht nur rechtzeitig fertiggestellt, sondern auch innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 m.w.N.).
- BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22 Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
- BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist - …
Selbst wenn hier der Bürokraft gleichwohl die Berechnung der Frist zur Einlegung der Revision überlassen werden durfte, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl nur BSG vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - juris RdNr 6; BGH vom 26.3.1996 - VI ZB 1/96 und VI ZB 2/96 - VersR 1996, 1390; BGH vom 2.2.2010 - VI ZB 58/09 - juris RdNr 6; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 17; BVerwG vom 4.2.2013 - 6 B 55/12 - juris RdNr 6 mwN) .Welche organisatorischen Vorkehrungen in der Kanzlei der Bevollmächtigten des Klägers getroffen wurden, um trotz der Rückgabe des Empfangsbekenntnisses ohne Vorlage der Handakte und vor Eintragung der Rechtsmittelfrist zu verhindern, dass die Fristeintragung in Vergessenheit gerät, hat der Kläger indes nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl hierzu BGH vom 20.1.2009 - XI ZB 6/08 - juris RdNr 8; BGH vom 28.4.2016 - 4 StR 474/15 - juris RdNr 13).
- BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19
Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.