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   BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21   

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https://dejure.org/2021,14336
BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21 (https://dejure.org/2021,14336)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2021 - 4 StR 48/21 (https://dejure.org/2021,14336)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2021 - 4 StR 48/21 (https://dejure.org/2021,14336)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 176a Abs. 3 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 184b Abs. 3 Alt. 1 und 2 StGB
    Konkurrenzen (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Besitz kinderpornographischer Schriften; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 184b Abs 1 Nr 3 StGB
    Herstellung und Besitz kinderpornographischer Schriften: Konkurrenzverhältnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Konzeption des Besitzes kinderpornographischer Schriften als Auffangtatbestand zu den Verschaffungsdelikten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzeption des Besitzes kinderpornographischer Schriften als Auffangtatbestand zu den Verschaffungsdelikten

  • rechtsportal.de

    Konzeption des Besitzes kinderpornographischer Schriften als Auffangtatbestand zu den Verschaffungsdelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Herstellen kinderpornografischer Schriften zur Verschaffung von Eigenbesitz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21
    Er tritt deshalb nicht nur hinter das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 4; Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15 (zu § 184b StGB aF); Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), sondern auch hinter die Tatvariante des Herstellens kinderpornographischer Schriften, sofern diese - wie hier - das Unrecht der Besitzverschaffung in sich aufnimmt.
  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21
    Die ebenfalls erfüllten Tatbestände des Sich-Verschaffens kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368) und des Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 3 Alt. 2 StGB treten dahinter zurück.
  • BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19

    Konkurrenzen (keine Anwendung des verdrängenden Gesetzes wegen Verjährung;

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21
    Er tritt deshalb nicht nur hinter das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 4; Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15 (zu § 184b StGB aF); Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), sondern auch hinter die Tatvariante des Herstellens kinderpornographischer Schriften, sofern diese - wie hier - das Unrecht der Besitzverschaffung in sich aufnimmt.
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21
    Er tritt deshalb nicht nur hinter das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, Rn. 4; Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15 (zu § 184b StGB aF); Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), sondern auch hinter die Tatvariante des Herstellens kinderpornographischer Schriften, sofern diese - wie hier - das Unrecht der Besitzverschaffung in sich aufnimmt.
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21
    Denn diese Bewertung stützt sich in Abgrenzung zur Tatbestandsvariante des Sich-Verschaffens darauf, dass das Zugänglichmachen nicht der Besitzbegründung dient (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 31.03.2021 - 4 StR 48/21
    Die Grundsätze zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis zwischen Besitz und Verbreitungsdelikten, wonach das Dauerdelikt des Besitzes tateinheitlich neben das jeweilige Verbreitungsdelikt nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB tritt, wenn der Besitz in zeitlicher oder quantitativer Hinsicht über den für das Verbreiten bzw. öffentliche Zugänglichmachen erforderlichen Besitz hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19), stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht;

    Die Strafbarkeit nach § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB tritt nicht hinter diejenige nach § 176c Abs. 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 136/21, juris Rn. 5; vom 31. März 2021 - 4 StR 48/21, juris Rn. 4; LK/Hörnle, StGB, 13. Aufl., § 176c Rn. 77), weil letztere das tatsächliche Anfertigen eines kinderpornographischen Inhalts nicht beinhaltet (vgl. LK/Hörnle, StGB, 13. Aufl., § 176c Rn. 49; MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176a Rn. 32).

    Eine Strafbarkeit wegen Besitzverschaffung gemäß § 184b Abs. 3 Variante 2 StGB beziehungsweise Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB im Hinblick darauf, dass der Angeklagte die von ihm in Verbreitungsabsicht hergestellte Aufnahme nach deren Anfertigung verwahrte, wird durch diejenige wegen Herstellung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB verdrängt; die Besitzstrafbarkeit stellt sich hier als subsidiäre Auffangstrafbarkeit dar (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 StR 48/21, juris Rn. 4 ff.; MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 61; NK-StGB/Papathanasiou, 6. Aufl., § 184b Rn. 55; BeckOK StGB/Ziegler, 57. Ed., § 184b Rn. 29).

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