Rechtsprechung
BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80 |
Bezahlte Hilfe beim Selbstmord
§ 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei Geisteskrankheit oder fehlender Verstandesreife;
§ 211 StGB, Habgier bei Vorliegen eines Motivbündels, Erfordernis einer Gesamtwürdigung: "von Habgier geprägt", "entscheidende Mitbeeinflussung"
Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Mordmerkmal "Habgier" bei Vorliegen eines Motivbündels
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Mordmerkmal der Habgier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mord - Habgier - Motivbündel
Papierfundstellen
- NJW 1981, 932
- MDR 1981, 416
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Als solche kommen insbesondere Minderjährigkeit des Opfers oder krankheits- sowie intoxikationsbedingte Defizite in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205, 206; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290, und vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f.; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342). - BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04
"Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden
Die außerordentliche Strafmilderung des § 216 StGB ist nur dann zu rechtfertigen, wenn das "Bestimmen" auch tatsächlich handlungsleitend war (…Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 8), ebenso wie sich umgekehrt die Strafschärfung etwa des Mordes aus Habgier gegenüber dem Totschlag nur rechtfertigen läßt, wenn das entsprechende, zum Mordmerkmal führende Motiv handlungsleitend war (vgl. BGH NJW 1981, 932, 933). - BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Als solche kommen insbesondere Minderjährigkeit des Opfers oder krankheits- sowie intoxikationsbedingte Defizite in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72; vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205, 206; vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290, und vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342).
- OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16
Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung
(aa) Die erforderliche natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit zur Abwägung von Bedeutung und Tragweite des Entschlusses fehlt bei alters-, krankheits- oder alkoholbedingtem Mangel dieser Fähigkeit (…BGH Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932;… LK-Jähnke, a.a.O., § 216 Rn. 7;… Fischer, a.a.O., § 216 Rn. 9;… Eser/Sternberg-Lieben, a.a.O., vor § 211 Rn. 26 und § 216 Rn. 8). - BGH, 07.10.2010 - 3 StR 168/10
Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben
Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Januar 1981 (4 StR 480/80, NJW 1981, 932) festgehalten, dass ernstlich im Sinne des § 216 StGB nur ein Verlangen sei, das auf fehlerfreier Willensbildung beruhe. - BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88
Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung …
Verlangt wird insoweit eine Würdigung der Gesamtsituation, wie sie sich aus der Sicht des - hier: vorgestellten - Täters ergibt (BGH NJW 1981, 932 m. Anm. Franke JZ 1981, 525).Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters vonnöten, insbesondere der ihn beherrschenden Vorstellungen und Erwägungen, so wie sie wirklich bestimmend geworden sind, um festzustellen, wie der entscheidende Beweggrund oder die maßgeblichen Motive, durch die der Tatentschluß seine wesentliche Kennzeichnung erfahren hat, zu bewerten sind (BGH NJW 1981, 932 = JZ 1981, 283 m. Anm. Franke S. 525).
Handeln "aus Habgier" liegt nur vor, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß das Gewinnstreben für den Täter unter mehreren Beweggründen der entscheidende, "bewußtseinsdominant" gewesen ist (BGH StV 1986, 47; NJW 1981, 932, 933).
- BGH, 19.05.2020 - 4 StR 140/20
Mann überfährt wildfremden Radfahrer, um ins Gefängnis zu kommen: Lebenslänglich …
a) Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen, das in seiner Hemmungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit übersteigt und das in der Regel durch eine ungehemmte triebhafte Eigensucht bestimmt ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317 ff.; und vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932). - BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
Mord (Habgier: Maßstab; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen)
a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben (BGH, Beschluss vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85, StV 1986, 47; Urteil vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92, StV 1993, 360); beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant' gewesen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932, 933).
- BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81
Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen …
Bei einem solchen Motivbündel würde die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen beruhen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (…vgl. BGH, GA 1974, 370; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80; Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19
Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss …
Eine Tat kann nach ihrem Gesamtbild nur als von Habgier geprägt bezeichnet werden, wenn die Vorstellung des erstrebten Gewinns den Täter entscheidend mitbeeinflusst hat; das Streben nach dem Vorteil muss bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant" gewesen sein (BGH NStZ 1989, 19, 19 f.;… Beschluss vom 26.09.1985, 1 StR 404/85, Rn. 1, zitiert nach juris; NJW 1981, 932, 933). - BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95
Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen …
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, …
- LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Leistungen, Hauptverhandlung, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Cannabis, …
- BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85
Feststellungen zur Motivationslage des Angeklagten - Primitivreaktion im Sinne …
- BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81
Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an …
- OLG Köln, 25.03.1999 - 2 Ws 113/99