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   BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82   

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BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82 (https://dejure.org/1982,447)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1982 - 4 StR 480/82 (https://dejure.org/1982,447)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 480/82 (https://dejure.org/1982,447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme - Voraussetzung für die Anwendung der Regeln über die Wahlfeststellung - Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Anstiftung - Beihilfe - Zweifel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verurteilung des Angeklagten bei Zweifel über die Qualität seines Tatbeitrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 26, § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 136
  • NJW 1983, 239
  • MDR 1983, 143
  • NStZ 1983, 165
  • StV 1983, 14
  • VersR 1984, 69
  • JR 1983, 202
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Aus den gleichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 23, 203), daß der Grundsatz "in dubio pro reo" auch dann anzuwenden ist, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Angeklagte als Gehilfe oder als Täter an der Tat mitgewirkt hat.

    Die Beihilfe sei aber gegenüber der Mittäterschaft als minder schwere Beteiligungsform einzustufen, da der Gehilfe regelmäßig keinen oder nur unwesentlichen Einfluß darauf habe, ob die Straftat begangen werde; sein Tatbeitrag trete im allgemeinen hinter dem des Täters nach der Willensrichtung und nach der Intensität der Rechtsgutverletzung zurück (BGHSt 23, 203, 207).

  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Nur wenn ein derartiges Stufenverhältnis nicht vorliegt und auch nicht ein sog. Auffangtatbestand gegeben ist, kommt eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage in Betracht (BGHSt 25, 182, 183).
  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82

    Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67

    Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Ein solches Stufen Verhältnis vom "Mehr zum Weniger" ist von der Rechtsprechung nicht nur bei feststehendem Grundtatbestand aber nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand (z.B. einfachem Diebstahl und Bandendiebstahl oder einfachem und schwerem Raub) angenommen worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen, z.B. bei Totschlag und Mord, bei falscher uneidlicher Aussage und Meineid, bei Versuch und Vollendung oder bei Verführung und Notzucht (vgl. BGHSt 22, 152, 154 [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67]; vgl. ferner Gollwitzer in Löwe/Rosenberg § 261 StPO Rdn. 139 ff; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    So hat der Bundesgerichtshof bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 138; 43, 41, 53; BGH NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere für die Beteiligung an der Begehungstat und unterlassene Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) entschieden (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 31, 136 (mit Anmerkung Baumann in JZ 1983, 116 und Dingeldey in NStZ 1983, 166), wo es unklar geblieben war, ob der Angeklagte einen anderen zu einer Tat angestiftet oder ob er nur Beihilfe geleistet hat, ausgeführt, daß dann, wenn der Tatrichter einen Tatvorgang nicht eindeutig aufklären kann und er demzufolge mehrere mögliche Geschehensabläufe in Rechnung stellen muß, das Verhältnis dieser mehreren möglichen das Tatgeschehen bildenden Verhaltensweisen zueinander dafür maßgebend ist, ob und aufgrund welcher Strafvorschrift der Angeklagte zu verurteilen ist.

    Dies ist schon bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur bei den sogenannten begrifflich-logischen Stufenverhältnissen, z.B. bei feststehendem Grundtatbestand und nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand bejaht worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen (sog. normativ-ethische Stufenverhältnisse), z.B. bei Versuch und Vollendung, bei Beihilfe und Täterschaft (BGHSt 23, 203), bei Beihilfe und Anstiftung (BGHSt 31, 136; vgl. ferner Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69 m.zahlr.w.Nachw.); dasselbe gilt für Fahrlässigkeit und Vorsatz (BGHSt 17, 210 nimmt für diesen Fall allerdings Auffangtatbestand an).

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Eine entsprechende normative Differenz hat der Bundesgerichtshof beispielsweise bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 137; 43, 41, 53; NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere der Beteiligung an der Begehungstat und unterlassener Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) ausreichen lassen (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Richtig ist zwar, daß der Angeklagte, soweit es die Tat vom 14. April 1998 angeht, wegen der vorhandenen Unsicherheiten nicht selbst als Mittäter verurteilt werden konnte, sondern daß dem Schuldspruch nach dem zumindest entsprechend anwendbaren Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHSt 23, 203; 31, 136) nur die Möglichkeit der Anstiftung zugrundezulegen war.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Dies folgt aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage entwickelt hat (vgl. BGHSt 11, 100; 13, 70; 22, 154; 31, 136; Eser aaO § 1 Rdn. 95).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 545/17

    Stufenverhältnis und Wahlfeststellung (räuberische Erpressung und Diebstahl: kein

    Ist auch dies rechtlich nicht möglich, kann ein Auffangtatbestand zur Anwendung kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 480/82, BGHSt 31, 136, 137).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BGH, 28.06.2000 - 2 StR 213/00

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage; Anwendung des Zweifelssatzes;

    Die auch in den unterschiedlichen Strafdrohungen zum Ausdruck gekommene gesetzliche Abstufung rechtfertigt es deshalb, diese Fallgestaltungen entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage bei normativ-ethischen Stufenverhältnissen zu behandeln (BGHSt 31, 136; 32, 56; s. auch BGHSt 38, 83 m. Anm. Schmoller, JR 1993, 247).
  • OLG Stuttgart, 27.09.1990 - 1 Ss 488/90

    Anforderungen an die Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei

    Innerhalb der Teilnahme stellt die Beihilfe gegenüber der Anstiftung wegen der in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehenen obligatorischen Strafmilderung die für den Angeklagten günstigere Möglichkeit dar, die nach dem Zweifelsgrundsatz zugrundegelegt werden muß (vgl. BGHSt 31, 136 ).

    Voraussetzung einer Wahlfeststellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die in Betracht kommenden Alternativen nicht in einem Stufenverhältnis zueinander stehen ( BGHSt 31, 136 ; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl., § 1 Rdnr. 13).

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Fällen von Beihilfe und Täterschaft bejaht worden (Urteile vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69, BGHSt 23, 203; vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 480/82, BGHSt 31, 136, 138; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 57; Urteile vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 170/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

  • FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04

    Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an

  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 403/20

    Keine Anwendbarkeit der Wahlfeststellung bei möglicher Schaffung einer

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 170/88
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1982 - 4 StR 480/82   

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