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   BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15   

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BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,2080)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2016 - 4 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,2080)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15 (https://dejure.org/2016,2080)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 81h StPO
    Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten: Wahrscheinlichkeitsberechnungen aufgrund molekulargenetischer Vergleichsuntersuchungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses eines molekulargenetischen Sachverständigengutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stützen der Beweiswürdigung auf ein in den Urteilsgründen nicht hinreichend dargestelltes DNA-Gutachten

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses eines molekulargenetischen Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen der Beweiswürdigung Beweiswürdigung auf ein in den Urteilsgründen nicht hinreichend dargestelltes DNA-Gutachten

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Stützen der Beweiswürdigung auf ein in den Urteilsgründen nicht hinreichend dargestelltes DNA-Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - un die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 118
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).

    Dabei ist den Ausführungen, beispielsweise "So fanden sich an der Unterhose des Angeklagten DNA-Antragungen, für die es 1, 5 Milliarden mal wahrscheinlicher ist, dass sie von dem Angeklagten, der Geschädigten und unbekannten Personen, als dass sie von dem Angeklagten und ausschließlich unbekannten Personen verursacht worden ist (?höchstwahrscheinlich')', zu entnehmen, dass es sich offenbar um Mischspuren handelt, für die über die oben genannten Darlegungsanforderungen in "Normalfällen' hinaus Besonderheiten gelten können (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455).

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88).
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Sollte auch der neue Tatrichter das Gutachten des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich DNA-Analytik/Serologie vom 4. August 2015 heranziehen wollen, wird er bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 09.02.2017 - 3 StR 415/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz

    Sollte auch das neue Tatgericht Schlüsse aus dem serologischen und DNA-analytischen Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts vom 21. September 2015 ziehen wollen (vgl. UA 78), wird es bei der Darstellung der Ergebnisse die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, juris Rn. 4; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491 f.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477 ff.; Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118 f.; vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 Rn. 4).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Wohnstätte: Tod des Bewohners. Entwidmung,

    Da in diesen Fällen lediglich Mischspuren gesichert werden konnten, wäre in den Urteilsgründen auch mitzuteilen gewesen, inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21 Rn. 10; Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20 Rn. 4; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 42; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Für die Darstellung der Bewertung von Mischspuren, also von Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen, können jedoch je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls strengere Anforderungen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls können strengere Anforderungen gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

    Bei Mischspuren können je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles strengere Anforderungen gelten (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12 f. und vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 18), auch in Bezug auf die Vergleichspopulation (BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 492); gegebenenfalls ist es notwendig, ergänzende molekulargenetische Untersuchungen durchzuführen (BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477, 479).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 408/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Ergebnisse einer auf einer molekulargenetischen

    Bei Mischspuren, das heißt solchen Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen, ist in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer anderen Person zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ob dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350 Rn. 5; Urteil vom 6. Februar 2019 ? 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 Rn. 17 f.; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118, 119).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17

    Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der

    Insoweit muss der Tatrichter nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 484/15, NStZ-RR 2016, 118; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180 (Ls)) mitteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist.
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