Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44484
BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14 (https://dejure.org/2014,44484)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2014 - 4 StR 486/14 (https://dejure.org/2014,44484)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14 (https://dejure.org/2014,44484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 2 S 2 StGB, § 55 Abs 1 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2; StGB § 55 Abs. 1
    Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug und Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtstrafenbildung mit einem offensichtlich fehlerhaftem früheren Urteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14
    Dieser Grundsatz kann - entgegen der Ansicht der Strafkammer - auch nicht im Rahmen der Entscheidung gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB umgangen werden, zumal das dort eingeräumte Ermessen (allein) nach Strafzumessungsgesichtspunkten auszuüben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; SSW-StGB/Eschelbach, aaO, § 53 Rn. 14).
  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14
    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
  • BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82

    Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung bei Bestehen eines Verfahrenshindernisses,

    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14
    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14
    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Dabei hat es unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob eher eine längere Gesamtfreiheitsstrafe oder eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14, NStZ 2015, 334 und vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    aa) Es hatte unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob vorliegend eine längere Gesamtfreiheitsstrafe oder eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken eher entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16 -, juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14 -, juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 5 StR 504/07 -, juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02 -, juris, Rn. 2).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 358/16

    Nachträgliches Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafe und Einzelgeldstrafe

    Dabei hat das Gericht unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu prüfen, ob eher eine längere Gesamtfreiheitsstrafe oder eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14, NStZ 2015, 334 und vom 11. Juni 2002 - 1 StR 142/02, NStZ-RR 2002, 264; SSW-Eschelbach, StGB, 3. Aufl., § 53 Rn. 14).

    Der Senat kann angesichts der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Angeklagte hierdurch ausnahmsweise beschwert ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 486/14, wistra 2015, 187).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht