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   BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09   

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https://dejure.org/2010,7404
BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09 (https://dejure.org/2010,7404)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - 4 StR 487/09 (https://dejure.org/2010,7404)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 4 StR 487/09 (https://dejure.org/2010,7404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; 30 Abs. 2 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Verabredung eines Verbrechens des - täterschaftlichen - Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09
    Sofern der neue Tatrichter im Fall 12 (Fallakte 15) der Anklage zu einer Verurteilung des Angeklagten kommt, wird er entsprechend § 55 Abs. 1 StGB unter Einbeziehung der in den Fällen II. 1 und 2 der Urteilsgründe rechtskräftig erkannten Einzelstrafen und Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH NJW 1983, 1130, 1131 f.).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 20.03.2008 - 4 StR 5/08

    Anforderungen an die Darlegung eines Freispruchs (Gutachtendarstellung;

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 487/09
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss der Tatrichter zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen feststellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1980, 2423; NStZ 1985, 184; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 10; Senat, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
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