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   BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19   

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BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19 (https://dejure.org/2020,18609)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2020 - 4 StR 487/19 (https://dejure.org/2020,18609)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2020 - 4 StR 487/19 (https://dejure.org/2020,18609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 211 Abs. 2 StGB, § 251 StGB, § 316 StGB, § 21 StVG, § 64 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung mit Todesfolge und mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a. ; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ; Maßregelanordnung nach ...

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Mordes Notwendige Feststellungen zum Mordmerkmal der Habgier als Teil eines Motivbündels und eines bedingten Tötungsvorsatzes bei erheblicher Alkoholisierung des Täters; relevanter Alkohol-Abbauwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 ; StGB § 64 ; StGB § 69a
    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung mit Todesfolge und mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Maßregelanordnung nach § ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil wegen Mordes Notwendige Feststellungen zum Mordmerkmal der Habgier als Teil eines Motivbündels und eines bedingten Tötungsvorsatzes bei erheblicher Alkoholisierung des Täters; relevanter Alkohol-Abbauwert

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedingter Tötungsvorsatz bei alkoholisiertem Täter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 613
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).

    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben (BGH, Beschluss vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85, StV 1986, 47; Urteil vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92, StV 1993, 360); beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant' gewesen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932, 933).

  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).
  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Auch in einem solchen Fall ist das Tatgericht jedoch nicht von einer umfassenden Prüfung beider Elemente des bedingten Tötungsvorsatzes und ihrer Darlegung in den Urteilsgründen entbunden (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 448/19, NStZ-RR 2020, 19, 20).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Sofern das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - auch auf tatrelevante DNA-Spuren stützen will, wird es bei der Darstellung der Ergebnisse in den Urteilsgründen die insoweit bestehenden Anforderungen zu beachten haben (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350).
  • BGH, 26.09.1985 - 1 StR 404/85

    Feststellungen zur Motivationslage des Angeklagten - Primitivreaktion im Sinne

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben (BGH, Beschluss vom 26. September 1985 - 1 StR 404/85, StV 1986, 47; Urteil vom 16. Februar 1993 - 1 StR 840/92, StV 1993, 360); beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant' gewesen sein (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932, 933).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Schließlich wird das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht auch Gelegenheit haben, im Falle einer - erneuten - Anordnung einer isolierten Sperrfrist gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB seine Entscheidung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 544/19 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 185/05

    Das Leben gefährdende Behandlung (Würgen; Angriff auf den Hals des Opfers);

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören dabei zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb in den Urteilsgründen erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ-RR 2018, 332; Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05, NStZ-RR 2006, 11).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Dies zieht die Aufhebung der tateinheitlichen Schuldsprüche wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge (§ 251 StGB), vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 652/19 Rn. 13).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    a) Habgier im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn der Täter in rücksichtsloser Weise durch seine Tat den Gewinn von Geld oder Geldwert in einer noch über die bloße Gewinnsucht hinaus gesteigerten Weise erstrebt; dieses Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, stellt den Grund für den gesteigerten Vorwurf einer aus Habgier begangenen Tötung dar (BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 435/57, BGHSt 10, 399; vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, BGHSt 29, 317).
  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 251/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausdrückliche Erörterung von

    Auszug aus BGH, 18.03.2020 - 4 StR 487/19
    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören dabei zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb in den Urteilsgründen erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ-RR 2018, 332; Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05, NStZ-RR 2006, 11).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben; beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant" gewesen sein (BGH, Beschluss vom 18.03.2020 - 4 StR 487/19 m.w.N.).
  • LG München II, 18.12.2020 - 1 Ks 31 Js 47130/18

    Verurteilung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mordes und wegen Störung

    Dieses rücksichtlose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens willen, muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben; beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung "bewusstseinsdominant" gewesen sein (vgl. BGH Beschl. v. 18.3.2020, Az. 4 StR 487/19, NStZ 2020, 613, m. w. V.).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

    Das rücksichtslose Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen um jeden Preis muss den Täter bei seinem Tötungsentschluss und dessen Umsetzung entscheidend beeinflusst haben, beim Vorliegen eines Motivbündels muss das Streben nach dem Vorteil bei der Tatausführung nicht das einzige Motiv, jedoch tatbeherrschend und "bewusstseinsdominant" gewesen sein (vgl. Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 211 Rn. 10; BGH, Beschl. v. 18.03.2020, Az. 4 StR 487/19, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 31.05.2023 - 2 Ks 3/23
    Handelt der Täter aus einem Motivbündel, muss eine Gesamtbetrachtung der Motive ergeben, dass das Gewinnstreben oder die Absicht eine andere Straftat zu ermöglichen bei der Tatbegehung bewusstseinsdominant war (BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 4 StR 487/19).
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