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   BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85   

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https://dejure.org/1985,2279
BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85 (https://dejure.org/1985,2279)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1985 - 4 StR 487/85 (https://dejure.org/1985,2279)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85 (https://dejure.org/1985,2279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Zugrundelegung von Schätzungen des Finanzamts durch den Tatrichter bei seinem Urteil

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1980 - 2 StR 771/79

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erst bei tatsächlich eingetretener

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern auch für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 286/85; BGH StV 1984, 497; NStZ 1982, 425; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79, bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Steuerhinterziehung unter Einbeziehung des "Urteils" (gemeint ist: der Einzelstrafe aus dem Urteil, vgl. BGHSt 12, 99) des erweiterten Schöffengerichts Meschede vom 26. Juli 1982 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Schätzungen des Finanzamts (§ 162 AO) darf der Tatrichter seinem Urteil nur zugrunde legen, wenn er Von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 3, 377, 383 f; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, 8. Aufl. § 370 Rdn. 29).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Insofern sind die in BGH NJW 1985, 1967 und BGH JR 1985, 214 (m. Anm. Puppe) niedergelegten Grundsätze zu berücksichtigen.
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 286/85

    Erforderlichkeit der Angabe der Berechnung der Summe der verkürzten Steuern im

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern auch für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 286/85; BGH StV 1984, 497; NStZ 1982, 425; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79, bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83

    Erfordernis der Angabe der Summe der verkürzten Steuern und deren Berechnung in

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern auch für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 286/85; BGH StV 1984, 497; NStZ 1982, 425; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79, bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 208/82

    Unterlassene Berechnung der jeweils verkürzten Steuerart und des Steuerabschnitts

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 4 StR 487/85
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern auch für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt deren Berechnung im einzelnen angeben (BGH, Beschluß vom 30. Juli 1985 - 1 StR 286/85; BGH StV 1984, 497; NStZ 1982, 425; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 2 StR 771/79, bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 505/16

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Möglichkeit der pauschalen

    aa) Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NStZ 2016, 728; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276; vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65).
  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der

    aa) Auch im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276, vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65; Urteil vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2), wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind.
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Strafrichter bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung an eine finanzamtliche Schätzung der Höhe nach in keiner Weise gebunden; soweit er tatsächliche Zweifel nicht überwinden kann, ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden (BGH-Entscheidungen vom 11. Dezember 1952 3 StR 69/52, BGHSt 3, 377; vom 28. November 1957 4 StR 180/57, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1958, 145; vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1978, 151; vom 10. September 1985 4 StR 487/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, § 370, Abgabenordnung, Rechtsspruch 85; s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Oktober 1990 2 BvR 385/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 45, 46).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 140/20

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige

    "Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276, vom 4. Februar 1992 - 5 StR 655/91, wistra 1992, 147 und vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85, wistra 1986, 65; Urteil vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1, 2), wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer maßgebend sind, aber ungewiss sind.
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 66/98

    Steuerhinterziehung; Weitergabe nicht erklärter Einnahmen an Dritte

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine strafrechtliche Verurteilung nur dann möglich, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach Grund und Höhe in einer Weise festgestellt werden, daß sie nach der Überzeugung des Tatrichters als erwiesen anzusehen sind (BGH-Urteil vom 10. September 1985 4 StR 487/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 85).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im einzelnen angeben (vgl. BGH wistra 1986, 23; StV 1984, 497, 498; BGH, Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 487/85).
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