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   BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02   

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https://dejure.org/2003,3843
BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02 (https://dejure.org/2003,3843)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - 4 StR 488/02 (https://dejure.org/2003,3843)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 4 StR 488/02 (https://dejure.org/2003,3843)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrzeit für die Neuerteilung - Ausspionieren des Tatortes mittels Einsatz eines Kraftfahrzeuges - Mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Benutzung eines Kraftfahrzeuges bei der Tatausführung - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Entzug der Fahrerlaubnis bei bloßer Benutzung eines Kfz zur Begehung eine Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02
    Darüber hinaus ergeben die Urteilsfeststellungen den nach § 69 StGB erforderlichen - verkehrsspezifischen - Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Straftaten und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.), zumal die Angeklagten lediglich in dem von einer anderen Person geführten Kraftfahrzeug mitgefahren sind.
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02
    Anders als bei Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine (Regel-)Vermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb bedarf es in diesen Fällen einer näheren Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02
    Anders als bei Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine (Regel-)Vermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb bedarf es in diesen Fällen einer näheren Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251; kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.; Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.; einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583).
  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität ein verkehrsspezifischer Gefahrenzusammenhang ausdrücklich festgestellt werden muss( so Beschluss d. 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.2002 4 StR 406/02 in NStZ-RR 03, 74; 3.12.2002 4 StR 458/02; 17.12.2002 4 StR 480/02 und 9.1.2003 4 StR 488/02; anderer Auffassung 1. Strafsenat - Beschluss vom 14.5.2003 in NStZ 2003, 658).
  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 1 Ss 45/03

    Betäubungsmitteltransport, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gesamtwürdigung,

    Diese Erwägung trägt die Entscheidung nicht (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.02 ­ 4 StR 406/02 [NStZ­RR 03, 74; 3.12.02 ­ 4 StR 458/02; 17.12.02 ­ 4 StR 480/02 und 9.1.03 ­ 4 StR 488/02; alle unter www.hrr­strafrecht.de ).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2004 - 6 E 2139/03

    Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Straffälligkeit

    Dies reicht aber bereits nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 69 Abs. 1 StGB für sich genommen noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis aus (vgl. nur Beschl. v. 05.11.2002 - 4 StR 406/02, NZV 2003, 199; Beschl. v. 17.12.2002 - 4 StR 392/02, DAR 2003, 181; Beschl. v. 09.01.2003 - 4 StR 488/02, DAR 2003, 230; vgl. auch die weiteren Nachweise bei Hentschel, a.a.O., § 69 StGB Rdnr. 4; a.A. aber Beschl. v. 14.05.2003 - 1 StR 113/03, NStZ 2003, 658; kritisch hierzu Hentschel, NZV 2004, 57).
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