Rechtsprechung
BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport; Erfahrungssatz; Regelvermutung; BGH vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrzeit für die Neuerteilung - Ausspionieren des Tatortes mittels Einsatz eines Kraftfahrzeuges - Mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Benutzung eines Kraftfahrzeuges bei der Tatausführung - ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 1
Entzug der Fahrerlaubnis bei bloßer Benutzung eines Kfz zur Begehung eine Straftat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 330
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02
Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02
Darüber hinaus ergeben die Urteilsfeststellungen den nach § 69 StGB erforderlichen - verkehrsspezifischen - Zusammenhang zwischen den abgeurteilten Straftaten und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.w.N.), zumal die Angeklagten lediglich in dem von einer anderen Person geführten Kraftfahrzeug mitgefahren sind. - BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96
Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02
Anders als bei Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine (Regel-)Vermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb bedarf es in diesen Fällen einer näheren Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7 m.w.N.). - BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96
Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - 4 StR 488/02
Anders als bei Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet jedoch allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung einer Straftat benutzt hat, nicht bereits eine (Regel-)Vermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; deshalb bedarf es in diesen Fällen einer näheren Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6 und 7 m.w.N.).
- BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251;… kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.;… Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.;… einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583). - OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04
Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft …
Dabei kann offen bleiben, ob für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität ein verkehrsspezifischer Gefahrenzusammenhang ausdrücklich festgestellt werden muss( so Beschluss d. 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.2002 4 StR 406/02 in NStZ-RR 03, 74; 3.12.2002 4 StR 458/02; 17.12.2002 4 StR 480/02 und 9.1.2003 4 StR 488/02; anderer Auffassung 1. Strafsenat - Beschluss vom 14.5.2003 in NStZ 2003, 658). - OLG Koblenz, 24.03.2003 - 1 Ss 45/03
Betäubungsmitteltransport, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gesamtwürdigung, …
Diese Erwägung trägt die Entscheidung nicht (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.02 4 StR 406/02 [NStZRR 03, 74; 3.12.02 4 StR 458/02; 17.12.02 4 StR 480/02 und 9.1.03 4 StR 488/02; alle unter www.hrrstrafrecht.de ). - VG Frankfurt/Main, 15.07.2004 - 6 E 2139/03
Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Straffälligkeit
Dies reicht aber bereits nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 69 Abs. 1 StGB für sich genommen noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis aus (vgl. nur Beschl. v. 05.11.2002 - 4 StR 406/02, NZV 2003, 199; Beschl. v. 17.12.2002 - 4 StR 392/02, DAR 2003, 181; Beschl. v. 09.01.2003 - 4 StR 488/02, DAR 2003, 230;… vgl. auch die weiteren Nachweise bei Hentschel, a.a.O., § 69 StGB Rdnr. 4; a.A. aber Beschl. v. 14.05.2003 - 1 StR 113/03, NStZ 2003, 658; kritisch hierzu Hentschel, NZV 2004, 57).