Rechtsprechung
BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 212 StGB
Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des Einzelfalles: Nachtatverhalten, affektive Erregung, hochgradige Alkoholisierung; Eventualvorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einfluss der tatauslösenden affektiven Erregung des Angeklagten auf dessen Vorstellungsbild über die möglichen Folgen seines Tuns; Erkennen der Gefahr des Todeseintritts und billigende Inkaufnahme des Todes als Voraussetzungen für die Annahme eines Totschlags
- Judicialis
- ra.de
- reissenberger.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Fehlender Vorsatz, Nachtatverhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen, Berücksichtigung des Nachtatverhaltens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 331
- NStZ-RR 2007, 141
- NStZ-RR 2007, 257
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, …und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369). - BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14
Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen …
Auch wäre an dieser Stelle der alsbald danach abgesetzte Notruf zu erörtern gewesen (zur Indizwirkung von Rettungsversuchen bei der Vorsatzfrage vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; Urteil vom 18. Januar 2007 16 17 18 19 - 4 StR 489/06, NStZ 2007, 331 f. mwN). - BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22
Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der …
c) In nicht zu beanstandender Weise hat das Landgericht bei der Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz auch das Nachtatverhalten der Angeklagten und hier insbesondere die von ihnen versendeten Chatnachrichten herangezogen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; Beschlüsse vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503, 504; sowie konkret zu Äußerungen im Nachgang der Tat Urteil vom 21. November 1985 - 4 StR 465/85, StV 1986, 197).
- BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09
Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz; …
Eine solche - nach einer Prüfung unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes mögliche (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141, 142) - Annahme, war hier aber nicht so nahe liegend, dass es einer ausdrücklichen Erörterung dieser Möglichkeit nicht bedurfte.Angesichts der vom Landgericht aufgezeigten besonderen Umstände stellt es jedenfalls keine Überspannung der an die tatrichterliche Überzeugung zu stellenden Anforderungen dar, dass das Landgericht hier trotz der erheblichen Gefährlichkeit der Tatausführung verbliebene Zweifel an einem Tötungsvorsatz des Angeklagten nicht zu überwinden vermochte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141).
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in die Bewertung einbezogen hat, dass der Angeklagte im Zustand deutlicher Alkoholisierung und deshalb erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte, wobei es nahelag, dass er aufgrund seiner alkoholbedingten Enthemmung besonders unüberlegt handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51, 52; vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05, NStZ-RR 2006, 11, 12; vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503 f.; vom 1. September 2010 - 2 StR 179/10, NStZ-RR 2011, 42). - BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel …
Den Notruf bei der Telefonnummer 112 (zur Bedeutung von Lebensrettungsaktivitäten unmittelbar nach Tatbegehung vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ 2007, 331) setzte der Angeklagte nach der Tat nur auf Aufforderung des zu Hilfe geeilten Nachbarn ab. - LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13
Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.
Dafür, dass sich der Angeklagte bei Begehung der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand befand, dem ein solches Gewicht zukam, dass ihm das Risiko eines tödlichen Ausgangs nicht bewusst gewesen wäre (vgl. BGH Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06 - NStZ-RR 2007, 141 [142]; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96 - StV 1997, 7), haben sich tragfähige Anhaltspunkte nicht ergeben. - LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19 Bei besonders gefährlichen Verhaltensweisen liegt nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dies, wenn er gleichwohl von der Tat nicht Abstand nimmt, auch billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 18.1. 2007 - 4 StR 489/06 (LG Dortmund), NStZ-RR 2007, 141, beck-online).
- BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Darlegungsanforderungen auch bei …
War der Täter - wie hier - zur Tatzeit durch Alkohol oder Medikamente erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, dann bedarf es einer näheren Begründung im Urteil, wenn der Tatrichter gleichwohl seinen Tötungsvorsatz aus der Gefährlichkeit der Tathandlung herleiten will (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141 f.). - LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20 74 c) Dafür, dass eine psychische Beeinträchtigung dem Angeklagten die Erkenntnis über die Lebensgefährlichkeit seines Angriffs verstellt haben könnte (vgl. BGH Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06 - NStZ-RR 2007, 141 [142]; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96 - StV 1997, 7), haben sich tragfähige, außerhalb des Bereichs der Spekulation liegende Anhaltspunkte nicht ergeben, zumal der Angeklagte - was im Rahmen der Prüfung der Schuldfähigkeit noch zu erörtern sein wird - vor, bei und nach der Tat durchgehend in der Lage war, die jeweilige Situation korrekt zu bewerten und sich im Rahmen des Tatgeschehens situationsadäquat zu verhalten.
- LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 1 Ks 6/14
Feststellung der Schuldigkeit wegen Totschlags; Übertragung der Spuren nach der …
- LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
- LG Bonn, 30.04.2013 - 28 KLs 1/13
- LG Düsseldorf, 06.09.2012 - 17 Ks 8/12