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BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO
Unzureichende Ablehnung der Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung (Darlegung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil; tragfähige Tatsachengrundlage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Urteil - Vergewaltigung - Sachrüge - Schuldunfähigkeit - Gutachten eines Sachverständigen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 267
Mitteilungen zum Sachverständigengutachten im Urteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung …
Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01
Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01
Das genügt unter den hier gegebenen Umständen nicht, die Schuldunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit rechtsfehlerfrei auszuschließen; vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.). - BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96
Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung …
Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01
Das genügt unter den hier gegebenen Umständen nicht, die Schuldunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit rechtsfehlerfrei auszuschließen; vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.). - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01
Das genügt unter den hier gegebenen Umständen nicht, die Schuldunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit rechtsfehlerfrei auszuschließen; vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258;… Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 32 m.w.N.).
- BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02
Strafzumessung (verminderte Schuldfähigkeit; Pflicht zur Darlegung der …
Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und 12. Dezember 2001 - 4 StR 498/01).