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   BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20   

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https://dejure.org/2021,699
BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20 (https://dejure.org/2021,699)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 4 StR 501/20 (https://dejure.org/2021,699)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 4 StR 501/20 (https://dejure.org/2021,699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § 249 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Raubes; Voraussetzungen des Vorliegens der Zueignungsabsicht; Wegnahme einer fremden Sache zur Vernichtung derselben

  • rewis.io

    Zueignungsabsicht beim Raub: Wegnahme einer Sache mit dem Ziel der Zerstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1
    Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Raubes; Voraussetzungen des Vorliegens der Zueignungsabsicht; Wegnahme einer fremden Sache zur Vernichtung derselben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Aneignung von Betäubungsmitteln bei Wegnahme zum Wegwerfen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Zueignungsabsicht bei der Wegnahme - Keine Zueignung bei bloßer Zerstörungsabsicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
    An dieser Voraussetzung fehlt es dagegen in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie "zu zerstören', "zu vernichten', "preiszugeben', "wegzuwerfen', "beiseite zu schaffen' oder "zu beschädigen' (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 ? 4 StR 502/10, juris Rn. 20 f.; Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 577/18, NStZ 2019, S. 344, 345, jeweils mwN).

    In solchen Fällen genügt es auch nicht, dass der Täter ? was grundsätzlich ausreichen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 ? 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63) ? für eine kurze Zeit den Besitz an der Sache erlangt (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011, a.a.O., Rn. 21).

  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80

    Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
    In solchen Fällen genügt es auch nicht, dass der Täter ? was grundsätzlich ausreichen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 ? 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63) ? für eine kurze Zeit den Besitz an der Sache erlangt (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011, a.a.O., Rn. 21).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 577/18

    Keine Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Mobiltelefons in der Absicht, dort

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 4 StR 501/20
    An dieser Voraussetzung fehlt es dagegen in Fällen, in denen der Täter die fremde Sache nur wegnimmt, um sie "zu zerstören', "zu vernichten', "preiszugeben', "wegzuwerfen', "beiseite zu schaffen' oder "zu beschädigen' (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 ? 4 StR 502/10, juris Rn. 20 f.; Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 577/18, NStZ 2019, S. 344, 345, jeweils mwN).
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