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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19   

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https://dejure.org/2020,17469
BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,17469)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,17469)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,17469)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73d StGB
    Ablehnung von Beweisanträgen (keine Entscheidung über die Unwirksamkeit einer nach Fristsetzung oder Fristablauf durchgeführten Beweiserhebung); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch die Tat erlangte Vermögenswerte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 6 S 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 95 Abs 3 S 2 Nr 1c AMG, § 95 Abs 3 S 2 Nr 2 AMG, § 73 Abs 1 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln

  • rewis.io

    Strafverfahren gegen einen Apotheker wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Abrechnungsbetrug: Zulässigkeit der Revision wegen fehlenden Sachgrunds einer Fristsetzung für eine Beweisantragsstellung; Wirksamkeit der Einziehungsanordnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren gegen einen Apotheker wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Abrechnungsbetrug: Zulässigkeit der Revision wegen fehlenden Sachgrunds einer Fristsetzung für eine Beweisantragsstellung; Wirksamkeit der Einziehungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das Arzneimittelgesetz rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patientenindividuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie - ohne Wirkstoff

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krebs-Medizin gepanscht: Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das Arzneimittelgesetz rechtskräftig

Sonstiges

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.10.2021)

    Zyto-Skandal: Bottroper Apotheker Peter Stadtmann klagt beim Bundesverfassungsgericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
    Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er der faktischen Verfügungsgewalt des Täters unterliegt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, wistra 2019, 96; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).

    Da die Regelungen der § 73 Abs. 1, § 73c StGB die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als zwingende Rechtsfolge vorsehen, kann der Senat auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst in der Sache entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, aaO) und die Einziehungsanordnung entsprechend ändern.

  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 632/15

    Anordnung des Verfalls (erforderliche Anknüpfung an eine von der Anklage erfasste

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
    Da nur die zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen und sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger erfolgten betrügerischen Abrechnungen Gegenstand der Verurteilung sind, kommt eine Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen lediglich in Höhe der insoweit erlangten Gelder - nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen 13.605.408 Euro - in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18, NStZ 2019, 271; vom 7. April 2016 - 1 StR 632/15, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 4).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 297/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Einverständnis

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
    Da nur die zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen und sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger erfolgten betrügerischen Abrechnungen Gegenstand der Verurteilung sind, kommt eine Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen lediglich in Höhe der insoweit erlangten Gelder - nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen 13.605.408 Euro - in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2018 - 4 StR 297/18, NStZ 2019, 271; vom 7. April 2016 - 1 StR 632/15, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 4).
  • BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19

    Frist zum Stellen von Beweisanträgen (Wirksambleiben nach erneutem Eintreten in

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
    b) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine nach Fristsetzung oder Fristablauf durchgeführte Beweiserhebung eine vollständige oder partielle Unwirksamkeit der Fristsetzung nach § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO zur Folge hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 2 BvR 1905/19; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 359l; KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 87e; SSW-StPO/Sättele, 4. Aufl., § 244 Rn. 129g; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 99; Börner, JZ 2018, 232, 239; Mosbacher NStZ 2018, 9, 12; vgl. auch BTDrucks. 18/11277 S. 35).
  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

    Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
    Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er der faktischen Verfügungsgewalt des Täters unterliegt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, wistra 2019, 96; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20

    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt

    Die Zulässigkeit, über Beweisanträge nach Fristsetzung dementsprechend im Urteil zu befinden, entfällt entgegen anderer Ansicht (vgl. SSW/StPO/Sättele, 4. Aufl., § 244 Rn. 129g; Krehl in Festschrift Thomas Fischer, 2018, S. 705, 717; Schlothauer, aaO, S. 819, 827; Börner, JZ 2018, 232, 239) nicht insgesamt dadurch, dass nach Ende der Frist noch weitere Beweise erhoben werden (ebenso LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 359l; Mosbacher, NStZ 2018, 9, 14; differenzierend nach dem Zeitpunkt der Antragstellung Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 99; BeckOK StPO/Bachler, 39. Ed., § 244 Rn. 30; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19, juris Rn. 4).
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Klägers gegen seine strafrechtliche Verurteilung durch das Landgericht Essen mit Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 - mit der Maßgabe als unbegründet, dass gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 13.605.408 Euro angeordnet wird.

    Das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Juli 2018 ist aufgrund und in Gestalt des unanfechtbaren Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 - rechtskräftig.

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 150/22

    Einstellung des Verfahrens wegen bestehender Verfahrenshindernisse (hier:

    Der Senat berichtigt den Einziehungsausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 ? 4 StR 503/19).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11331
BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,11331)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,11331)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,11331)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 400 Abs. 1 StPO, § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung eines Nebenklägers hinsichtlich Änderung des Schuldspruchs (hier: Verurteilung des Angeklagten wegen eines vollendeten bzw. versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil der Patienten durch unterdosierte Arzneimittelzubereitungen)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung eines Nebenklägers und Bestellung eines Beistands

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Revisionsbegründung eines Nebenklägers i.R.e. Verurteilung wegen vollendeten bzw. versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil nicht näher individualisierter Patienten durch die unterdosierten Arzneimittelzubereitungen aus der Apotheke

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung eines Nebenklägers hinsichtlich Änderung des Schuldspruchs (hier: Verurteilung des Angeklagten wegen eines vollendeten bzw. versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil der Patienten durch unterdosierte Arzneimittelzubereitungen)

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2011 - 5 StR 396/11

    Unzulässige Revision der Nebenklage (zum Anschluss berechtigende Tat; Straftat

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19
    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird, das zum Nachteil des Nebenklägers oder des die Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vermittelnden Opfers begangen wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 (Ls); vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, 67; vom 5. November 2013 - 1 StR 518/13, NStZ-RR 2014, 117; vom 8. November 2017 - 2 StR 125/17 Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 125/17

    Zurückweisung einer Revision als unzulässig; Begründung einer Revision mit der

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19
    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird, das zum Nachteil des Nebenklägers oder des die Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vermittelnden Opfers begangen wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 (Ls); vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, 67; vom 5. November 2013 - 1 StR 518/13, NStZ-RR 2014, 117; vom 8. November 2017 - 2 StR 125/17 Rn. 2).
  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 518/13

    Eingeschränktes Revisionsrecht des Nebenklägers (erforderliche Begründung des

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19
    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird, das zum Nachteil des Nebenklägers oder des die Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vermittelnden Opfers begangen wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 (Ls); vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, 67; vom 5. November 2013 - 1 StR 518/13, NStZ-RR 2014, 117; vom 8. November 2017 - 2 StR 125/17 Rn. 2).
  • BGH, 09.12.2008 - 3 StR 514/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19
    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird, das zum Nachteil des Nebenklägers oder des die Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vermittelnden Opfers begangen wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182 (Ls); vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, 67; vom 5. November 2013 - 1 StR 518/13, NStZ-RR 2014, 117; vom 8. November 2017 - 2 StR 125/17 Rn. 2).
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20

    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des

    Vielmehr sind die Berechtigungen zum Anschluss und zur Einlegung von Rechtsmitteln getrennt zu betrachten, so dass etwa einerseits ein Nebenkläger zuzulassen, andererseits aber seine Revision als unzulässig zu verwerfen sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Ist der Angeklagte wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers grundsätzlich eines genauen Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19 und vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17; Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 514/08, NStZ-RR 2009, 182).
  • BGH, 30.06.2020 - 6 StR 172/20

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt wird, das zum Nachteil des Nebenklägers begangen wurde (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 4 StR 503/19, Rn. 3; vom 8. April 2020 - 3 StR 606/19; vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, 67; vom 5. November 2013 - 1 StR 518/13, NStZ-RR 2014, 117; vom 8. November 2017 - 2 StR 125/17 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2020 - 4 StR 503/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20892
BGH, 14.07.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,20892)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,20892)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 4 StR 503/19 (https://dejure.org/2020,20892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 244 Abs. 6 Satz 3 bis 5 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge bzgl. Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge bzgl. Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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