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   BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79   

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https://dejure.org/1979,3893
BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79 (https://dejure.org/1979,3893)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1979 - 4 StR 505/79 (https://dejure.org/1979,3893)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79 (https://dejure.org/1979,3893)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Erpressungsschreibens - Dauergefahr als gegenwärtige Gefahr - Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des Strafausspruchs

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
    Dabei ist nicht erforderlich, daß die Gefahr nur in einem bestimmten Augenblick droht, es reicht aus, daß sie als Dauergefahr über einen längeren Zeitraum jederzeit - alsbald oder auch zu einem späteren Zeitpunkt - in einen Schaden umschlagen kann (BGHSt 5, 371, 373; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl., § 34 Rdn. 17).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
    Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob die tatrichterliche Würdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und frei von Verstößen gegen Sprach- und Denkgesetze oder allgemeine Auslegungsregeln ist (BGHSt 21, 371, 372; Meyer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 337 StPO Rdn. 138).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
    Sollte in der neuen Hauptverhandlung wieder auf eine Strafe erkannt werden, deren Höhe noch eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung zulassen würde, müssen die Urteilsgründe neben der Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters liegenden Umstände im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639, 640; DRiZ 1979, 187, 188) auch ergeben, daß die Gesichtspunkte erwogen worden sind, die im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 56 Abs. 3 StGB von Bedeutung sein können (BGHSt 24, 40, 47).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
    Sollte in der neuen Hauptverhandlung wieder auf eine Strafe erkannt werden, deren Höhe noch eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung zulassen würde, müssen die Urteilsgründe neben der Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters liegenden Umstände im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639, 640; DRiZ 1979, 187, 188) auch ergeben, daß die Gesichtspunkte erwogen worden sind, die im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 56 Abs. 3 StGB von Bedeutung sein können (BGHSt 24, 40, 47).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
    Sollte in der neuen Hauptverhandlung wieder auf eine Strafe erkannt werden, deren Höhe noch eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung zulassen würde, müssen die Urteilsgründe neben der Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters liegenden Umstände im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639, 640; DRiZ 1979, 187, 188) auch ergeben, daß die Gesichtspunkte erwogen worden sind, die im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 56 Abs. 3 StGB von Bedeutung sein können (BGHSt 24, 40, 47).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79
    Sollte in der neuen Hauptverhandlung wieder auf eine Strafe erkannt werden, deren Höhe noch eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung zulassen würde, müssen die Urteilsgründe neben der Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters liegenden Umstände im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639, 640; DRiZ 1979, 187, 188) auch ergeben, daß die Gesichtspunkte erwogen worden sind, die im Hinblick auf die Verteidigung der Rechtsordnung gemäß § 56 Abs. 3 StGB von Bedeutung sein können (BGHSt 24, 40, 47).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Eine zur Drohung benutzte Gefahr für Leib oder Leben ist im Sinne des § 255 StGB dann als "gegenwärtig" zu beurteilen, wenn die in Aussicht gestellte Schädigung an Leib oder Leben bei ungestörter (natürlicher) Weiterentwicklung der Dinge nach menschlicher Erfahrung als sicher oder höchst wahrscheinlich zu erwarten ist, falls nicht alsbald eine Abwehrmaßnahme ergriffen wird (vgl. BGHR StGB § 255 Drohung 4; BGH NJW 1989, 176 und 1289; BGH bei Holtz MDR 1982, 447, 448; BGH MDR 1957, 691; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79; vgl. auch Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rn. 11).

    Es genügt eine Gefahr, die als "Dauergefahr" über einen längeren Zeitraum in dem Sinne gegenwärtig ist, daß sie jederzeit - zu einem ungewissen Zeitpunkt, alsbald oder auch später - in einen Schaden umschlagen kann (BGH bei Holtz MDR 1982, 447, 448; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79 -).

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    So hat der Bundesgerichtshof etwa eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) [BGH 28.08.1996 - 3 StR 180/96], eine erst für den nächsten Tag (BGH MDR 1957, 691) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits hat er aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Mißhandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266 [ "in aller Regel" ]).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Die Gefahr war auch als Dauergefahr gegenwärtig, da sie alsbald nach Verstreichen der zur Erfüllung gesetzten kurzen Frist in einen Schaden umschlagen konnte (BGHSt 5, 371, 373; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79; BGHR StGB § 255 Drohung 6).
  • LG Bochum, 02.03.2017 - 7 Ks 25/16
    So hat der Bundesgerichtshof eine ohne nähere Fristsetzung (BGH NJW 1997, 265, 266) oder zwei bis drei Tage später (BGH NStZ 1994, 187; 1996, 494; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79) in Aussicht gestellte Gefahrverwirklichung als Drohung mit "gegenwärtiger" Gefahr ausreichen lassen; andererseits aber eine Drohung mit Tötung oder körperlicher Misshandlung, falls das Opfer nicht binnen Monats- oder Jahresfrist zahlt, nicht mehr als "gegenwärtige" Gefahr angesehen (vgl. BGH MDR 1957, 691; StV 1982, 517; NJW 1997, 265, 266).
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