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   BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91   

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https://dejure.org/1991,590
BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 1 StPO; § 6 StPO; § 24 GVG; § 74 Abs. 1 GVG
    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem erstinstanzlichen Verfahren, für das eine Zuständigkeit des Landgerichts nicht gegeben ist

  • Wolters Kluwer

    Verbindung einer Anklage mit einem anhängigen Verfahren - Berufung - Zulässigkeit der Anklage - Zuständigkeit des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GVG § 24, § 74 Abs. 1; StPO § 4
    Unzulässige Verbindung von LG-Anklage und Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 172
  • NJW 1992, 1775
  • MDR 1992, 388
  • NStZ 1992, 342
  • NStZ 1992, 548 (Ls.)
  • StV 1992, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Dafür, ob eine große Strafkammer beim Landgericht als Berufungs- oder als erstinstanzliches Gericht entschieden hat, ist aber nicht der Wille oder die Erklärung der Strafkammer, sondern allein die verfahrensrechtliche Situation maßgebend (BGHSt 34, 159, 164).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90 - ausgesprochen, daß es eine unzulässige Umgehung des Gesetzes wäre, wenn ein Amtsgericht einem Landgericht nur deswegen ein bei ihm anhängiges Verfahren vorlegen würde, damit dieses dann ein bei ihm anhängiges Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren überleiten könnte (BGHSt 37, 15, 19/20).
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Jede der beiden Alternativtaten ist eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO; unabhängig davon, ob eine eindeutige Verurteilung wegen einer dieser Taten oder eine mehrdeutige Verurteilung im Wege einer - hier zulässigen - Wahlfeststellung erfolgen soll, bedarf es einer Anklage hinsichtlich beider Alternativtaten (BGHSt 32, 146).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Denn da der Tatbegriff des § 264 StPO derselbe wie in Art. 103 Abs. 3 GG ist (BVerfGE 45, 434; BGH aaO S. 150; vgl. auch Schlüchter JZ 1991, 1057, 1059), muß durch einen Freispruch klargestellt werden, daß die Strafklage hinsichtlich des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage in Tateinheit mit Strafvereitelung (Tat vom 28. August 1989) verbraucht und ein neues Verfahren bezüglich dieser "Tat" nicht mehr zulässig ist (vgl. auch Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. Rdn. 21 und Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Rdn. 13, je zu § 260).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    In der Ladung zur Hauptverhandlung hat es erklärt: "Das Verfahren wird insgesamt nach erstinstanzlichen Grundsätzen durchgeführt werden (vgl. BGHSt 36, 348)".
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    aa) Es kann offenbleiben, ob die rechtliche Überprüfung der Abgabe eines Verfahrens durch die Berufungsstrafkammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob die Überprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Wenn verschiedene Taten im prozessualen Sinn zum Gegenstand zweier Anklagen gemacht werden, wovon nur eine begründet, aber die jeweils andere unbegründet ist, wird nämlich auch zur Klarstellung der Reichweite des Strafklageverbrauchs ein Teilfreispruch hinsichtlich des überschießenden Teils erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 173; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635 f.; NK-StGB/Frister, 5. Aufl., Nachbem.
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).
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