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   BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96   

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https://dejure.org/1996,3205
BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96 (https://dejure.org/1996,3205)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1996 - 4 StR 506/96 (https://dejure.org/1996,3205)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96 (https://dejure.org/1996,3205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Vorliegen einer schweren seelischen Abartigkeit als Ursache einer Wahnbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Ebensowenig genügen die Ausführungen zur eingeschränkten Schuldfähigkeit, um die für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB vorausgesetzte positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit begründet (vgl. BGHSt 34, 22, 26 ff), sicher zu belegen.

    Die von dem Sachverständigen und - ihm folgend - von dem Landgericht angenommene schwere andere seelische Abartigkeit als Ursache der Wahnbildung bei dem Angeklagten erfaßt solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (BGHSt 34, 22, 24).

    Darauf kommt es aber an, weil eine erhebliche Verminderung allein der Einsichtsfähigkeit nicht zur Anwendung des § 21 StGB führt, wenn der Täter ungeachtet seiner geistigen Verfassung das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).

  • BGH, 26.04.1995 - 2 StR 138/95

    Dämon - Kindermädchen - Mißhandlungsvorsatz - Vorsatz - Einsicht -

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Einer genauen psychiatrischen Diagnose bedurfte es zudem deshalb, um - wie es Aufgabe des Landgerichts war (vgl. BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 1 a.F.) - beurteilen zu können, inwieweit überhaupt den Angaben des Angeklagten zu seinen Wahrnehmungen und Vorstellungen Glauben zu schenken ist.
  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Angesichts dieser gleichzeitigen Einordnung der Ursache der Wahnbildung als psychische Störung einerseits und als Krankheit andererseits bleibt unklar, welche der in §§ 20, 21 StGB genannten biologischen Voraussetzungen hier vorliegen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96; Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96).
  • BGH, 13.11.1990 - 1 StR 514/90

    Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit nach langjährigem Alkoholmissbrauch -

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Angesichts des Inhalts der auf Wahnvorstellungen hindeutenden Äußerungen des Angeklagten und ihres deutlich motivischen Zusammenhangs zum Tatgeschehen (vgl. Langelüddeke/Bresser Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. [1976] S. 188) drängte sich eine solche Prüfung auf (vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 und 3 sowie seelische Abartigkeit 1).
  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Darauf kommt es aber an, weil eine erhebliche Verminderung allein der Einsichtsfähigkeit nicht zur Anwendung des § 21 StGB führt, wenn der Täter ungeachtet seiner geistigen Verfassung das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Angesichts des Inhalts der auf Wahnvorstellungen hindeutenden Äußerungen des Angeklagten und ihres deutlich motivischen Zusammenhangs zum Tatgeschehen (vgl. Langelüddeke/Bresser Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. [1976] S. 188) drängte sich eine solche Prüfung auf (vgl. BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 und 3 sowie seelische Abartigkeit 1).
  • BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96

    Liste der angewendeten Vorschriften stimmt nicht mit der dem

    Auszug aus BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96
    Angesichts dieser gleichzeitigen Einordnung der Ursache der Wahnbildung als psychische Störung einerseits und als Krankheit andererseits bleibt unklar, welche der in §§ 20, 21 StGB genannten biologischen Voraussetzungen hier vorliegen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96; Beschluß vom 9. Oktober 1996 - 2 StR 419/96).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Diese Grundsätze hat der Senat in der Folge in weiteren Entscheidungen zur Anwendung gebracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 1996 - 4 StR 175/96, NStZ-RR 1996, 356 ("Holzstück"), vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96, NStZ-RR 1997, 129, 130 ("Bombenattrappe") und vom 9. September 1997 - 4 StR 423/97, NStZ 1998, 38 ("Schrotpatrone")).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Darauf kommt es aber an, denn regelmäßig kann sich der Tatrichter erst auf der Grundlage einer eindeutigen psychiatrischen Diagnose Gewißheit darüber verschaffen, ob der Persönlichkeitsstörung ein dauerhafter psychopathologischer Zustand zugrunde liegt, wie ihn § 63 StGB voraussetzt (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1996 - 4 StR 506/96).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auf eine eindeutige Zuordnung des Zustandes des Angeklagten konnte schon deshalb nicht verzichtet werden, weil Wahnvorstellungen sowohl auf psychische als auch auf körperliche Ursachen zurückgehen können (vgl. BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 2 m.N.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 597/01

    Revision wegen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Ergänzend bemerkt der Senat: Die vom Landgericht mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen getroffenen Feststellungen zu Ausmaß und Auswirkungen der Wahnvorstellungen des Angeklagten reichen insgesamt zum Beleg der biologischen Voraussetzungen des § 20 StGB - wenn nicht als krankhafte seelische Störung, dann jedenfalls als schwere seelische Abartigkeit - aus (vgl. zur Problematik BGHR StGB § 20 seelische Abartigkeit 2 und 3).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

    Zur Begründung bezieht es sich auf das Gutachten der Sachverständigen Dupont-Christ, dessen Inhalt ebensowenig näher mitgeteilt wird wie die Zuordnung der psychischen Störung des Angeklagten zu einem der in den §§ 20, 21 StGB aufgeführten Merkmale (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 28; § 63 Schuldunfähigkeit 4, Zustand 14; BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96 - und Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96).
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