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BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien - rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien - Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Berücksichtigung des teilweisen Schweigens eines Beschuldigten bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien
- ra.de
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Berücksichtigung des teilweisen Schweigens eines Beschuldigten bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Auszüge)
"Der Angeklagte lügt ja!"
- strafverteidigung-hamburg.com (Kurzinformation)
Lüge als Indiz für die Täterschaft
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 24.06.2010 - 1 KLs 16/10
- BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 118
- StV 2011, 269
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18
Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die …
Das Widerlegen der Einlassung eines Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert, weil auch ein unschuldiger Angeklagter durch eine Lüge sich besser zu verteidigen glauben kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156;… Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 Rn. 10;… vom 30. September 2015 - 1 StR 445/15 Rn. 15; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 Rn. 3 …und vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00 Rn. 8). - OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 RVs 36 Ss 469/19
Erwerb von Betäubungsmitteln, Darknet, Urteilsfeststellungen
Selbst wenn im Aussageverhalten des Angeklagten ein der Würdigung zugängliches teilweises Schweigen gesehen werden könnte, dürften zu seinem Nachteil Schlüsse hieraus nur dann gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären und andere mögliche Ursachen des Schweigens ausgeschlossen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), was vorliegend nicht der Fall ist. - LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15
Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der …
Da der Angeklagte eine ersichtlich nicht nur fragmentarische Einlassung zum Tatvorwurf abgeben hat und zu diesem Punkt explizit befragt worden ist, darf die Kammer sein insoweit erfolgtes Schweigen, für das eine andere Erklärung auszuschließen ist, zum Nachteil des Angeklagten werten (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10; zitiert nach beck-online ).
- BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der …
Dies gilt aber nur dann, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118 mwN). - BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21
Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten …
Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.). - BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach …
Die nur fragmentarischen Angaben des Angeklagten noch am Tatort gegenüber der Zeugin PK'in H., er sei gefahren, bulgarischer Staatsangehöriger und die Nebenklägerin sei eine Bekannte von ihm, begründen kein der Verwertung zugängliches Teilschweigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 17 mwN). - BGH, 30.09.2015 - 1 StR 445/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Indizwirkung wahrheitswidrigen …
Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies vielmehr voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum im zu entscheidenden Fall eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder - wiewohl denkbar - nach den Umständen so fernliegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118;… Sander in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 74). - BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des …
Macht ein Angeklagter zu einem bestimmten Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben, dürfen daraus für ihn nachteilige Schlüsse nur gezogen werden, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118). - BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21
Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage
Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder nach den Umständen so fern liegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2015 - 1 StR 445/15 = NJW 2016, 262 = StraFo 2016, 26 = NStZ-RR 2016, 55; 17.05.2000 - 3 StR 161/00 = NStZ 2000, 549 = StV 2001, 439; 16.12.2010 - 4 StR 508/10 = NStZ-RR 2011, 118 = StV 2011, 269). - LG Köln, 27.05.2020 - 119 KLs 7/19 Da der Angeklagte eine ersichtlich nicht nur fragmentarische Einlassung zum Tatvorwurf abgeben hat und zu diesem Punkt explizit befragt worden ist, darf die Kammer sein insoweit erfolgtes Schweigen, für das eine andere Erklärung auszuschließen ist, zum Nachteil des Angeklagten werten (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10).
- BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung …
- LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
- BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil; …
- VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11
Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei …
- OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 Rv 36 Ss 469/19
Erwerb von Betäubungsmitteln bei Versand an eine Postfachadresse