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   BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20   

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BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20 (https://dejure.org/2021,45280)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2021 - 4 StR 511/20 (https://dejure.org/2021,45280)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 (https://dejure.org/2021,45280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 315d StGB; § 315c StGB; § 222 StGB; § 229 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens; Teilnehmen an einem Kraftfahrzeugrennen als eigenhändiges Delikt; Abs. 2: eigenhändiges Delikt, innerer Zusammenhang zwischen Verursachungsbeitrag und dem Gefährdungserfolg, renntypischer Zusammenhang, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315d Abs 1 Nr 1 StGB, § 315d Abs 1 Nr 2 StGB, § 315d Abs 2 StGB
    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Begriff des Kraftfahrzeugrennens; Qualifikationstatbestand der Gefährdung von Individualrechtsgütern; Vorliegen von Nebentäterschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Klassifizierung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zwischen zwei Privatpersonen auf einer öffentlichen Straße

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315d Abs. 1 ; StGB § 315d Abs. 2
    1. Ein Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB ist ein Wettbewerb zwischen wenigstens zwei Kraftfahrzeugführern, bei dem es zumindest auch darum geht, mit dem Kraftfahrzeug über eine nicht unerhebliche Wegstrecke eine höhere Geschwindigkeit als ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 315d Abs. 1 ; StGB § 315d Abs. 2
    Klassifizierung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zwischen zwei Privatpersonen auf einer öffentlichen Straße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Arnsberg in weiten Teilen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Täterschaft bei mehreren Beteiligten bei unerlaubten Kraftfahrzeugrennen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Begriff des Kraftfahrzeugrennens - Eigenhändiges Delikt/andere Rennteilnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftfahrzeugrennen - und seine Teilnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 66, 294
  • NJW 2022, 483
  • NStZ 2022, 292
  • NZV 2022, 128
  • StV 2022, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20

    Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Die besondere Gefährlichkeit von Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB liegt darin, dass es zwischen den konkurrierenden Kraftfahrzeugführern zu einem Kräftemessen im Sinne eines Übertreffenwollens gerade in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit kommt (vgl. König in LK-StGB, 13. Aufl., § 315d Rn. 10; Ernemann in SSW-StGB, 5. Aufl., § 315d Rn. 4; Kusche, NZV 2017, 414, 415; Jansen, NZV 2017, 214, 216; Eisele, KripoZ 2018, 32, 34; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, NJW 2021, 1173 Rn. 15; OLG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 2 Rb 9/19 - 3 SsOwi 91/18 Rn. 15 mwN).

    Denn auch dieses fehlgeschlagene Fahrmanöver und der sich anschließende Kontrollverlust waren Bestandteile der Rennteilnahme (vgl. hierzu BT-Drucks. 18/10145 S. 9; 38 39 40 41 BT-Drucks. 18/12964 S. 5; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, NJW 2021, 1173 Rn. 20).

    Für das Verhältnis zwischen Verstößen gegen § 315c StGB und § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ist dies bereits anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 4 StR 79/20 Rn. 30; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, NJW 2021, 1173 Rn. 21).

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dabei nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55 Rn. 14; Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174 f. mwN).

    Durch diese Pflichtverletzung sind auch der Tod bzw. die Verletzungen der Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs verursacht worden, denn bereits die Durchführung des Rennens war für den Todeseintritt kausal (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55 Rn. 19).

  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Diese kann allein mit einer - hier nicht erhobenen - sofortigen Beschwerde angegriffen werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1972 - 2 StR 29/72, BGHSt 25, 77).
  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 454/87

    Anforderungen an die Bemessung der Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Angesichts der festgesetzten Mindestsperrfrist von drei Monaten kommt es auch nicht auf den für die Begründung der Dauer der Sperrfrist rechtlich bedenklichen Verweis auf die "bereits genannten Strafzumessungsgesichtspunkte" an (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 454/87, BGHR StGB § 69a Abs. 1 Dauer 1).
  • BayObLG, 10.04.1987 - RReg. 2 St 121/87

    Verwirklichung des Tatbestandes der Gefährdung des Straßenverkehrs durch mehrere

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Denn mehrere Verstöße gegen § 315c Abs. 1 StGB, durch die - wie hier - dasselbe Objekt oder dieselben Personen gefährdet werden, sind nur als eine Tat zu werten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. April 1987 - RReg. 2 St 121/87, BayObLGSt 1987, 37; Pegel in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 122; Hecker in Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 315c Rn. 48; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 31).
  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Die von der Strafkammer hinzugefügte Wendung "mit Todesfolge" wurde zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts des § 315d Abs. 5 1. Alt. StGB beibehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen dabei nicht vorhersehbar zu sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55 Rn. 14; Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174 f. mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Denn dieser ist von der Verurteilung wegen der Gesetzesverletzungen bei der Verursachung des Unfalls vorliegend nicht trennbar, weil er auf demselben Beweisergebnis beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 Rn. 8; Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 75 f.).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Denn dieser ist von der Verurteilung wegen der Gesetzesverletzungen bei der Verursachung des Unfalls vorliegend nicht trennbar, weil er auf demselben Beweisergebnis beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 Rn. 8; Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 75 f.).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20
    Für das Verhältnis zwischen Verstößen gegen § 315c StGB und § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ist dies bereits anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 4 StR 79/20 Rn. 30; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20, NJW 2021, 1173 Rn. 21).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

  • BGH, 14.05.2014 - 2 StR 475/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unzulässigkeit des Beweismittels (kein

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

  • BFH, 10.12.1964 - V 215/62
  • OLG Hamburg, 05.07.2019 - 2 Rb 9/19

    Poserfahrt, verbotenes Krfatfahrzeugrennen

  • KG, 07.06.2017 - 3 Ws (B) 117/17

    Rennen mit Kraftfahrzeugen

  • BGH, 21.11.2006 - 4 StR 459/06

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefahrverwirklichungszusammenhang bei

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 2 Ss 14/11

    Fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Unfallerfolges

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

  • BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62

    Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der

  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 339/07

    Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Eigenhändigkeit bei Täterschaft:

  • BGH, 27.08.2019 - 5 StR 245/19

    Begründetheit mehrerer Revisionen im Strafprozess

  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Für ein solches Rennen genügt es, dass einer der Rennbeteiligten schneller als die anderen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 -, juris, Rn. 17; Pegel, in: Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl. 2019, § 315d Rn. 8).
  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Kraftfahrzeugrennen: besondere Gefährlichkeit,

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Teilnehmer zueinander in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit, die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit oder die schnellste Beschleunigung in Konkurrenz treten (BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 17 mwN).

    Gerade diese Verknüpfung trägt die Gefahr in sich, dass dabei die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen, der Verlust von Kontrolle in Kauf genommen und die Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Konkurrenten gerichtet wird (BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 19 mwN).

    Dies setzt aber voraus, dass sich die Rennteilnehmer in derselben Rennsituation befinden und zwischen den jeweiligen Mitverursachungsbeiträgen und dem konkreten Gefährdungserfolg ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 26 mwN).

    Der erforderliche innere Zusammenhang zwischen der Rennteilnahme als der pflichtwidrigen Tathandlung und dem tatbestandlichen Erfolg wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die tödliche Kollision unmittelbar durch das Fahrverhalten des Mitangeklagten herbeigeführt worden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 58; Urteil vom 20. November 2008 ? 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55 Rn. 19).

  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    a) Ein Kraftfahrzeugführer, der ein Rennen gegen sich selbst i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB fährt, verwirklicht den Qualifikationstatbestand des § 315d Abs. 2 StGB in objektiver Hinsicht, wenn er durch sein Fahrverhalten während des Alleinrennens eine konkrete Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verursacht und zwischen seinem Verursachungsbeitrag und dem Gefährdungserfolg ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20 Rn. 26, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 08.11.2023 - 4 StR 460/22

    Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (u.a.)

    Der Angeklagte T.     hat die in dem Unfallgeschehen mit dem Angeklagten S.              verwirklichte konkrete Gefährdung von Leib und Leben der Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs des Nebenklägers Sc.         durch das nahe Auffahren auf das Fahrzeug der Zeugin G.     und durch den sich anschließenden eigenen Überholvorgang im Rahmen seiner Rennteilnahme durch eigenes Fahrverhalten eigenhändig mitverursacht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20, juris Rn. 27 mwN).

    Der darüber hinaus erforderliche innere Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit der Tathandlung nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB typischerweise verbundenen Risiken ist ebenfalls gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20, juris Rn. 31 mwN).

    Die Wertung des Landgerichts, dass der Angeklagte T.     bezogen auf den konkreten Gefährdungserfolg fahrlässig handelte (§ 315d Abs. 4 StGB), weist ebenfalls keinen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20, juris Rn. 34).

  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Der Täter muss die objektive Pflichtwidrigkeit nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorhersehen können (BGH, Urteile vom 11.11.2021, Az. 4 StR 511/20, Rn. 57 zitiert nach juris m.w.N., vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08, Rn. 14 zitiert nach juris, und vom 13.11.2003, Az. 5 StR 327/03, Rn. 15 zitiert nach juris; Heger, in: Lackner/Kühl, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rn. 49; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 15 Rn. 20).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 116/22

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens); Unterbringung

    Gerade diese Verknüpfung trägt die Gefahr in sich, dass dabei die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen, der Verlust von Kontrolle in Kauf genommen und die Aufmerksamkeit auf das Verhalten des Konkurrenten gerichtet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 ? 4 StR 224/20 Rn. 12; Urteil vom 11. November 2021 ? 4 StR 511/20 Rn. 19, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    a) Ein eigenhändiges Delikt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Täterschaft an eine bestimmte Ausführungshandlung gebunden ist, sodass das maßgebliche Unrecht in einem eigenen verwerflichen Tun liegt und nicht in erster Linie aus der Gefährdung oder Verletzung eines Rechtsguts hergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20, BGHSt 66, 294 Rn. 22 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    So fallen unter den Begriff des Kraftfahrzeugrennens im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls das Vorliegen einer nicht unerheblichen Wegstrecke voraussetzt, auch sogenannte Beschleunigungsrennen (vgl. BGH Urt. v. 11.11.2021 - 4 StR 511/20, NStZ 2022, 292 Rn. 17), deren Gefahrenpotential sich - wie etwa bei einem Ampelbeschleunigungsrennen - nicht aus der Länge der beabsichtigten Fahrtstrecke ergibt, sondern insbesondere aus der mit Wettbewerb und Konkurrenz einhergehenden Ablenkung und Aufstachelung folgt (vgl. zum Ganzen: Steinert, SVR 2022, 201 [203]; Obermann Anm. BVerfG Beschl. v. 09.02.2022 - 2 BvL 1/20, NZV 2022, 184 [190]).
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