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   BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67   

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https://dejure.org/1967,1859
BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67 (https://dejure.org/1967,1859)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1967 - 4 StR 516/67 (https://dejure.org/1967,1859)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1967 - 4 StR 516/67 (https://dejure.org/1967,1859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 662
  • MDR 1968, 255
  • DB 1968, 128
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" -

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67
    Aus dem Urteil geht zwar nicht hervor, ob die Toreinfahrt ein Teil der öffentlichen Straße ist oder ob sie, falls es sich bei ihr um einen Teil eines Privatgrundstücks handelt, von dem Verfügungsberechtigten durch mindestens stillschweigende Duldung zur Benützung durch die Allgemeinheit freigegeben war (BGHSt 14, 383; 17, 159) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61].

    Schwerer Raub liegt jedoch auch dann vor, wenn der Täter mit der der Durchführung des Raubes dienenden Gewaltanwendung auf der öffentlichen Straße nur begonnen, die Tatausführung aber dann außerhalb des Straßenraums auf einem Privatgrundstück fortgesetzt und beendet hat (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].

  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 25/65

    Herabwürdigung von Mitgliedern der amtierenden Bundesregierung - "GALF" als

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen die Anforderungen an das Zustandekommen der richterlichen Überzeugung nicht überspannt werden; für die richterliche Überzeugung ist zwar erforderlich;, aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, dem gegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (BGH VRS 24, 207, 210/211 mit weiteren Hinweisen; BGH 3 StR 25/65 vom 25. April 1966).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67
    Schwerer Raub liegt jedoch auch dann vor, wenn der Täter mit der der Durchführung des Raubes dienenden Gewaltanwendung auf der öffentlichen Straße nur begonnen, die Tatausführung aber dann außerhalb des Straßenraums auf einem Privatgrundstück fortgesetzt und beendet hat (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60].
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 534/61
    Auszug aus BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67
    Aus dem Urteil geht zwar nicht hervor, ob die Toreinfahrt ein Teil der öffentlichen Straße ist oder ob sie, falls es sich bei ihr um einen Teil eines Privatgrundstücks handelt, von dem Verfügungsberechtigten durch mindestens stillschweigende Duldung zur Benützung durch die Allgemeinheit freigegeben war (BGHSt 14, 383; 17, 159) [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61].
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Gleiches gilt bezüglich der Sachen, die vor Geschäftsöffnung angeliefert worden sind und die mit Einverständnis des Ladeninhabers vor dem Geschäft abgestellt wurden (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 516/67, JZ 1968, 307).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 338/20

    Diebstahl (Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines

    Infolgedessen hat die Rechtsprechung etwa angenommen, dass ein Landwirt Gewahrsam an seinem auf dem Feld zurückgelassenen Pflug behält, mag dieser auch dem leichteren Zugriff einer anderen Person offenstehen (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273); ebenfalls mit den Anschauungen des täglichen Lebens ist es begründet worden, dass ein Ladeninhaber Gewahrsam an Waren hat, die mit seinem Einverständnis vor seiner noch verschlossenen Ladentür abgestellt worden sind (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 516/67, NJW 1968, 662).
  • LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14

    Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch

    Für seine Beurteilung kommt es entscheidend auf die Anschauungen des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (vgl. BGHSt 16, 271; BGH, NJW 1968, 662; NStZ 2014, 40; BGH, Urteil vom 25.05.1971, Az. 1 StR 461/70, zitiert nach Juris Online; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 922; OLG Hamm, BeckRS 2009, 24585; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).
  • OLG Dresden, 28.05.2020 - 2 OLG 22 Ss 369/20

    Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch beim Diebstahl

    Seite3 des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung an (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1971, Az. 1 StR 461/70, juris; BGHSt 16, 271; BGH, NJW 1968, 662; NStZ 2014, 40; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1335; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 140).
  • OLG Naumburg, 11.07.2013 - 4 U 5/13

    Kaskoversicherungsschutz bei Kraftfahrzeugdiebstahl: Wiedererlangung des

    So hat etwa der BGH in einem Urteil vom 01. Dezember 1967 (Az.: 4 StR 516/67, NJW 1968, 662) unter Heranziehung der Anschauungen des täglichen Lebens die Gewahrsamserlangung eines Ladensinhabers an solchen Waren bejaht, die in dessen Abwesenheit morgens vor Geschäftsöffnung vereinbarungsgemäß vor der verschlossenen Ladentür abgestellt wurden.
  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 34 C 72/10

    Leihverhältnis - Haftung bei Abhandenkommen der Leihsache

    Selbst der Platz vor einer Ladentür, auf dem die Waren abgestellt werden ( BGH , Urteil vom 01.12.1967, Az.: 4 StR 516/67, u. a. in: LM Nr. 40 zu § 242 StGB = NJW 1968, Seite 662 = MDR 1968, Seiten 255 f. ) und der gesamte Verkaufsraum eines Selbstbedienungs-Großmarktes ( BGH , NJW 1987, Seiten 2812 ff. = BGHZ 101, Seiten 186 ff. ) gehören nach der herrschenden Rechtsprechung ebenso dazu wie ein auf dem Feld zurückgelassener Pflug oder auf einer Weide befindliches Vieh ( BGH , Urteil vom 01.12.1967, Az.: 4 StR 516/67, u. a. in: LM Nr. 40 zu § 242 StGB = NJW 1968, Seite 662 = MDR 1968, Seiten 255 f. ) bzw. im Wald des Waldbesitzers an abfuhrbereiter Stelle liegende Holzstämme ( BGH , Urteil vom 24.06.1958, Az.: VIII ZR 204/57, u. a. in: LM Nr. 4 zu § 854 BGB = BB 1958, Seiten 821 f. = NJW 1958, Seite 1723 = MDR 1958, Seite 767 = beck-online, BeckRS 1958, Nr.: 31196457 ) und sogar im Rheinhafen liegendes, vom Hafenwächter überwachtes Holz ( Reichsgericht , Urteil vom 01.11.1905 ).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

    Die Voraussetzungen des qualifizierten Tatbestands könnten dennoch erfüllt sein, wenn der Angeklagte die Nötigungshandlung auch zum Zwecke der Wegnahme schon auf der Straße begonnen hätte (vgl. BGHSt 14, 383, 386; 17, 179, 181; BGH LM StGB § 250 Nr. 4; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1967 - 4 StR 516/67 -).
  • KG, 05.06.1986 - 12 U 6006/85

    Einigung über den Kaufpreis als Voraussetzung für das Zustandekommen eines

    Ob die tatsächliche Gewalt an einer Sache aufgehoben und ob ein anderer die tatsächliche Gewalt erlangt hat, bestimmt sich im Einzelfalle nach der Verkehrsauffassung (BGH, JR 1968, 106 = NJW 1968, 662; BGH, LM Nr. 21 zu § 929 BGB; Dubischar, Alternativkommentar zum BGB, § 854 Rn. 1, 2; Soergel-Mühl, BGB, 11. Aufl., § 854 Rn. 4).
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 234/69

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Unterbrechung der Verjährung wegen

    Ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, dem gegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können, reicht aber zur Begründung der richterlichen Überzeugung aus (BGH VRS 24, 207, 210/211; 3 StR 25/65 vom 25. April 1966; 4 StR 516/67 vom 1. Dezember 1967).
  • BGH, 22.10.1969 - 4 StR 285/69

    Rechtsmittel

    Für die richterliche Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten reicht es zwar aus, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, dem gegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (BGH VRS 24, 207, 210/211 mit weiteren Hinweisen;3 StR 25/65 vom 25. April 1966;4 StR 516/67 vom 1. Dezember 1967).
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