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BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 24 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem Rücktrittshorizont; Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft: Exzess, Vorsatz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils wegen nicht erfolgter Abgrenzung zwischen beendeten und unbeendeten Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung zwischen beendeten und unbeendeten Versuch i.R.d. Prüfung des Vorliegens eines strafbefreienden Rücktritts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
Raser erstmals wegen Mordes verurteilt
Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Einzelfalles gerechnet werden muss, werden jedoch vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er diese sich nicht besonders vorgestellt hat (BGH, Beschlüsse vom 03.03.2011 - 4 StR 52/11 -, juris; vom 01.09.2016 - 2 StR 19/16 -, juris = NStZ-RR 2017, 77f.). - BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16
Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen …
a) Jeder Mittäter ist für ein Handeln anderer Personen im Hinblick auf eine Vorsatztat nur im Rahmen seines eigenen Vorsatzes verantwortlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11). - BGH, 08.08.2019 - 1 StR 204/19
Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes von Mittätern bei …
Hier ist jeder Mittäter für ein Handeln anderer Personen im Hinblick auf eine Vorsatztat nur im Rahmen seines eigenen Vorsatzes verantwortlich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 4 StR 52/11).
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