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   BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14   

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https://dejure.org/2014,44476
BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14 (https://dejure.org/2014,44476)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - 4 StR 520/14 (https://dejure.org/2014,44476)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14 (https://dejure.org/2014,44476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 257c StPO
    Mangelndes Beruhen auf der Gesetzesverletzung bei ausgebliebener Negativmitteilung bei unzweifelhafter dienstlicher Erklärung der Vorsitzenden der Strafkammer (Abgrenzung von Mutmaßungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Möglichkeit der Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Möglichkeit der Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 257c
    Verwerfung einer Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Möglichkeit der Verständigung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 4. November 2014 bemerkt der Senat zu der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO: Der Senat kann in dem hier gegebenen Fall, dass eine sog. Negativmitteilung zu Beginn der Hauptverhandlung unterblieben ist, die Frage offen lassen, ob der Revisionsvortrag gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO "Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche" umfassen muss oder ob das (Nicht-) Vorliegen verständigungsbezogener Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO im Freibeweisverfahren aufzuklären ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594, und 2 BvR 2400/13, NJW 2014, 3504, 3506).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - 4 StR 520/14
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 4. November 2014 bemerkt der Senat zu der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO: Der Senat kann in dem hier gegebenen Fall, dass eine sog. Negativmitteilung zu Beginn der Hauptverhandlung unterblieben ist, die Frage offen lassen, ob der Revisionsvortrag gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO "Kenntnisse und Hinweise bezüglich etwaiger Verständigungsgespräche" umfassen muss oder ob das (Nicht-) Vorliegen verständigungsbezogener Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO im Freibeweisverfahren aufzuklären ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594, und 2 BvR 2400/13, NJW 2014, 3504, 3506).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Soweit der Revisionsverteidiger dieses Angeklagten darüber hinaus die einschränkende Äußerung der Instanzverteidiger vorträgt, "(sie) können aber auch nicht ausschließen, dass wenigstens der Versuch einer Verständigung von Verteidigern der Mitangeklagten unternommen worden sei," vermag diese nicht tatsachengestützte Spekulation die Beweiskraft der vom Senat freibeweislich zu verwertenden Äußerung des Vorsitzenden nicht einzuschränken (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
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