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   BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99   

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BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99 (https://dejure.org/1999,2509)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1999 - 4 StR 521/99 (https://dejure.org/1999,2509)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1999 - 4 StR 521/99 (https://dejure.org/1999,2509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 StGB; § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG
    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Feststellungsvoraussetzungen; Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration; BAK; Psychodiagnostische Beweisanzeichen; Bekannte Neigung zu Gewalt bei Alkoholkonsum

  • Wolters Kluwer

    Blutalkohol - BAK - Promille - Schuldfähigkeit - Schuld

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 337; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 49; ; JGG § 18 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21
    Indizwirkung einer errechneten Tatzeit-BAK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 136
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Auch nach der Entscheidung BGHSt 43, 66 hat die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - festgestellte Tatzeit-Blutalkoholkonzentration allerdings insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (st. Rspr.; BGH NStZ 1997, 592 = StV 1998, 257 f.; BGHR StGB § 21 BAK 35 m.w.N.).

    Doch mag dies dahinstehen; denn jedenfalls läßt die Heranziehung der weiteren Umstände (nämlich: daß der Angeklagte "in der Lage (war), sich unbemerkt mit dem Fuß den auf dem Boden liegenden 10, 00 DM-Schein zu "angeln", er "folgerichtig ... mit der Gerüstknarre auf einen vermeintlichen K.O.-Punkt im Schulterbereich des (Tatopfers) schlagen wollte" und er "in der Lage (war), (dem Tatopfer) die neue und daher enge Jeanshose auszuziehen"; UA 30), nicht erkennen, ob das Landgericht dabei bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH BA 1999, 179, 180; BGH NStZ 1997, 592; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539197 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).

    Dies begründet hier aber weder an sich (vgl. BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGH NStZ-RR 1999, 295 f.) noch als Hilfserwägung (vgl. BGHSt 7, 359; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 21 Rdn. 8 m.w.N.) einen durchgreifenden Rechtsfehler, weil bei Anwendung von Jugendrecht die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten (§ 18 Abs. 1 Satz 3 JGG).

  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Auch nach der Entscheidung BGHSt 43, 66 hat die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - festgestellte Tatzeit-Blutalkoholkonzentration allerdings insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (st. Rspr.; BGH NStZ 1997, 592 = StV 1998, 257 f.; BGHR StGB § 21 BAK 35 m.w.N.).

    Doch mag dies dahinstehen; denn jedenfalls läßt die Heranziehung der weiteren Umstände (nämlich: daß der Angeklagte "in der Lage (war), sich unbemerkt mit dem Fuß den auf dem Boden liegenden 10, 00 DM-Schein zu "angeln", er "folgerichtig ... mit der Gerüstknarre auf einen vermeintlichen K.O.-Punkt im Schulterbereich des (Tatopfers) schlagen wollte" und er "in der Lage (war), (dem Tatopfer) die neue und daher enge Jeanshose auszuziehen"; UA 30), nicht erkennen, ob das Landgericht dabei bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH BA 1999, 179, 180; BGH NStZ 1997, 592; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539197 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Dies läßt auf eine gesteigerte alkoholbedingte Einschränkung der Impulskontrolle und damit der Steuerungsfähigkeit des - zudem heranwachsenden (BGH StV 1992, 432; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96) - Angeklagten schließen.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Dies begründet hier aber weder an sich (vgl. BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGH NStZ-RR 1999, 295 f.) noch als Hilfserwägung (vgl. BGHSt 7, 359; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 21 Rdn. 8 m.w.N.) einen durchgreifenden Rechtsfehler, weil bei Anwendung von Jugendrecht die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts nicht gelten (§ 18 Abs. 1 Satz 3 JGG).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Auch nach der Entscheidung BGHSt 43, 66 hat die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - festgestellte Tatzeit-Blutalkoholkonzentration allerdings insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (st. Rspr.; BGH NStZ 1997, 592 = StV 1998, 257 f.; BGHR StGB § 21 BAK 35 m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Dies ist nicht - wie der Generalbundesanwalt meint - "widersprüchlich und deshalb auch rechtsfehlerhaft", sondern entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 3427, 3428 = NStZ 1998, 457, 458 = StV 1998, 537, 538).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99
    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1955 - 2 StR 136/55
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 315/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung des Nachtatverhaltens; Fernliegen des

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
    Es kann nur eingreifen, wenn diese auf fehlerhaften Vorstellungen und Erwägungen beruht, etwa das Tatgericht einen unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt zu Grunde gelegt, die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt, ohne ausreichende Tatsachengrundlage Schlüsse gezogen - etwa anerkanntermaßen nicht aussagekräftige Indizien herangezogen - oder gegen gesicherte naturwissenschaftliche Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12, NStZ-RR 2013, 272; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286, 293).

    b) Das Landgericht hat erkannt, dass einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration von über drei Promille - wie sie hier vorlag - signifikanter Indizwert für eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit zukommt und deren nähere Prüfung gebietet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12, NStZ-RR 2013, 272; vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 16; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 447/09, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 20 Rn. 3; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, NStZ 1989, 365, 366; LK-Verrel/Linke/Koranyi, StGB, 13. Aufl., § 20 Rn. 99 ff.).

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Ausgehend von dieser in den Blutkreislauf aufgenommenen Alkoholmenge, die zutreffend als gewichtiges Beweisanzeichen für eine die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigende Alkoholintoxikation gewertet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 29. April 1997 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 69 ff.), hat es eine Gesamtwürdigung der sonstigen Begleitumstände unter Einbeziehung des Verhaltens des Angeklagten und dessen nicht gegebener Alkoholgewöhnung vorgenommen und ist zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens aufgrund der Alkoholisierung nicht ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12

    Schuldunfähigkeit (Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration)

    So ist es dem Tatrichter auch nicht verwehrt, die Alkoholgewöhnung des Täters bei der Bewertung der festgestellten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136).

    Gleichwohl hat diese insofern Bedeutung, als sie - unter Beachtung des Zweifelssatzes - Aufschluss über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (Senatsbeschluss vom 9. November 1999 aaO).

    Schon dies lässt für sich genommen besorgen, dass das Landgericht einem Verhalten, das eher dem Kreis einfacher Handlungsmuster zuzuordnen ist, für die Entkräftung der Indizwirkung der erheblichen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration eine zu große Bedeutung beigemessen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136).

  • OLG Koblenz, 20.03.2015 - 1 OLG 3 Ss 179/14

    Trunkenheitsfahrt, Nachtrunkeinlassung

    Wäre nach dem Zweifelsgrundsatz erneut eine maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von mehr als 3 %o zugrunde zu legen, würde dies einem Erhalt der Steuerungsfähigkeit - wie in dem angefochtenen Urteil angenommen - zwar nicht generell entgegenstehen; er bedürfte jedoch eingehender Begründung (vgl. BGH NStZ 2000, 136; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 20 Rdn. 20 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 358/00

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Vollstreckung der früher verhängten Strafe;

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluß vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99 - (BA 2000, 185) im Strafausspruch mit den Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück.
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Der neue Tatrichter wird deshalb die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten B. nach kritischer Prüfung der Trinkmengenangaben und aller weiteren Umstände neu zu bestimmen und deren - bei den hier komplexen, sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Handlungsabläufen und der langen Rückrechnungszeit - nur eingeschränkten Beweiswert (vgl. BGH NStZ 2000, 136; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 20 Rdn. 24) seiner Bewertung zugrunde zu legen haben.
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 484/07

    Blutalkoholkonzentration, hohe; Feststellungen; Schuldfähigkeit; Vorsatz;

    Jedoch sind die Anforderungen an diese Kriterien deutlich höher, wenn es um eine sehr hohe Blutalkoholkonzentration geht, namentlich um Werte, die sich 3 o/oo nähern, und dennoch Schuldfähigkeit bejaht wird (BGH NStZ 00, 136).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00

    Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    b) Angesichts des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH BA 2000, 185 mit weit. Nachw.) war es dem Schwurgericht nicht verwehrt, unter Berücksichtigung des vom Angeklagten gezeigten Leistungsverhaltens und seiner Alkoholgewöhnung trotz einer Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o zur Tatzeit von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (vgl. BGHSt 43, 66; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

    So ist bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber das Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend und daher stets zu prüfen (vgl. BGH NStZ 1995, 539 (540(; BGH NStZ 2000, 136; SenE v. 20.8.1999 - Ss 374/99 = Blutalkohol 2000, 371 (374( = VRS 98, 140 (144 f.(; Tröndle/Fischer a. a. O., § 20 Rdnr. 20; Bick JA 1995, 583 (584(; jw. m. w. N.).
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