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   BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13   

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https://dejure.org/2014,6106
BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13 (https://dejure.org/2014,6106)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2014 - 4 StR 522/13 (https://dejure.org/2014,6106)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13 (https://dejure.org/2014,6106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 1 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sichbemächtigens: Schaffung einer über das Nötigungsmittel hinausgehenden stabilen Bemächtigungslage; Tatbegehung durch Raub)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schaffen einer stabilen Bemächtigungslage durch die Anwendung von Gewalt gegen das Opfer i.R.e. erpresserischen Menschenraubes in der Variante des Sichbemächtigens im Zwei-Personen-Verhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1 Hs. 1-2
    Schaffen einer stabilen Bemächtigungslage durch die Anwendung von Gewalt gegen das Opfer i.R.e. erpresserischen Menschenraubes in der Variante des Sichbemächtigens im Zwei-Personen-Verhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Variante des erpresserischen Menschenraubs durch Entführen ist einschränkend auszulegen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13
    Da der Tatbestand der Erpressung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den des Raubes mit umfasst, vermag die vom Landgericht in diesem Zusammenhang festgestellte, im weiteren Geschehensverlauf in der Wohnung des Geschädigten erfolgte Wegnahme des Druckers und der Aktentasche eine Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes grundsätzlich zu begründen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17 mwN).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13
    Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (BGH (GS), Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Sichbemächtigen 9, Tz. 8 mwN).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13
    Es ist weder festgestellt, in wessen Eigentum der mitgenommene Drucker stand, noch, ob sich die Angeklagten die ihrem Opfer weggenommene Aktentasche und darin befindliche Sachen zueignen wollten oder die Aktentasche nur an sich nahmen, weil sie darin Bargeld oder andere wertvolle Gegenstände vermuteten (zur st. Rspr. vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309 mwN).
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 522/13
    Der erforderliche funktionale Zusammenhang liegt dann nicht vor, wenn sich der Täter des Opfers durch Nötigungsmittel bemächtigt, die zugleich unmittelbar der beabsichtigten Erpressung dienen, wenn also Bemächtigungs- und Nötigungsmittel zusammenfallen (BGH (GS), Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359; Urteil vom 31. August 2006 - 3 StR 246/06, BGHR StGB § 239a Sichbemächtigen 9, Tz. 8 mwN).
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 184/15

    Erpresserischer Menschenraub (Sichbemächtigen: stabile Bemächtigungslage;

    Die Preisgabe der PIN erfolgte bei dieser Sachverhaltsvariante jedoch möglicherweise bereits im unmittelbaren, engen Zusammenhang mit der Begründung der Beherrschungssituation, so dass eine stabile Bemächtigungslage als Basis einer Erpressung zu diesem Zeitpunkt noch nicht hergestellt war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Es wäre daher zu erörtern gewesen, ob die durch das Verschließen der Wohnung geschaffene Beherrschungslage zum Zeitpunkt dieser qualifizierten Drohung bereits eine "gewisse Stabilisierung' erfahren und sich daher "eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer gerade auch aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben' hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 522/13; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 184/15, NStZ-RR 2015, 336, 337).
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