Rechtsprechung
BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines gefährlichen Abwehrmittels in Notwehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13
Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten: …
b) Ergeben die neuen Feststellungen, dass sich der Angeklagte bei der Ausführung des Messerstichs gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt hat, wird zu prüfen sein, ob er mit Blick auf die Rechtsprechung zur Notwehrprovokation (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.; vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90, Rn. 22; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) nur eingeschränkt von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen durfte. - BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …
In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGHSt 26, 143, 145; BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90). - BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: …
In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145 und vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90, NStE Nr. 21 zu § 32 StGB). - BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
Notwehr (Voraussetzungen der Notwehrprovokation; Gebotenheit: sozialethische …
In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGHSt 26, 143, 145; BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90).