Rechtsprechung
BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Versagung der Strafrahmenmilderung: Ausschluss bei Alkoholerkrankung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist für die Verfolgung des Vergehens einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Beendigung der verübten Tat; Strafrahmenmilderung wegen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten aufgrund der ...
- rewis.io
Strafrahmenmilderung: Alkoholbedingte Verminderung der Schuldfähigkeit; Erfordernis der Feststellungen zu einer möglichen krankhaften Alkoholsucht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist für die Verfolgung des Vergehens einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Beendigung der verübten Tat; Strafrahmenmilderung wegen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten aufgrund der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 06.06.2019 - 31 KLs 90/17
- LG Dortmund, 06.06.2019 - 620 Js 654/17
- BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 35 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62
Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Im Hinblick auf die mögliche Unterbrechungshandlung am 4. Juni 2017 ist zu Gunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor dem oder am 4. Juni 2012 auszugehen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274, 278 f.), so dass die Verjährungsfrist mithin spätestens am 3. Juni 2017 endete. - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 216/12
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; verminderte Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Vor diesem Hintergrund hätte sich die Strafkammer mit der Frage einer krankhaften Alkoholsucht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12; Beschluss vom 23. April 2013 - 1 StR 105/13). - BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08
Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende …
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Eine Alkoholerkrankung, bei der schon die Alkoholaufnahme nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand zu werten ist, liegt regelmäßig vor, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 5 StR 194/16; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19).
- BGH, 21.06.2016 - 5 StR 194/16
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingter …
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Eine Alkoholerkrankung, bei der schon die Alkoholaufnahme nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand zu werten ist, liegt regelmäßig vor, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 5 StR 194/16; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19). - BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt …
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Eine Alkoholerkrankung, bei der schon die Alkoholaufnahme nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand zu werten ist, liegt regelmäßig vor, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 5 StR 194/16; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19). - BGH, 23.04.2013 - 1 StR 105/13
Beleidigung (Strafantragserfordernis; Abgrenzung von der Körperverletzung); …
Auszug aus BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20
Vor diesem Hintergrund hätte sich die Strafkammer mit der Frage einer krankhaften Alkoholsucht auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 216/12; Beschluss vom 23. April 2013 - 1 StR 105/13).
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …
Danach bestimmt sich "in dubio pro reo' die Frage der Verfolgungsverjährung bei einem nicht eindeutig feststellbaren Tatbeendigungszeitpunkt nach der für den Angeklagten günstigeren Fallkonstellation (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 4 StR 53/20 Rn. 4;… vom 15. Februar 2018 - 4 StR 594/17 Rn. 3;… vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14 Rn. 2 und vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274, 278 f.). - BGH, 30.11.2022 - 6 StR 414/22
Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit; besondere gesetzliche …
Nach diesen Maßstäben ist das Absehen von der Strafmilderung zwar nicht allein deshalb rechtsfehlerhaft, weil das Tatgericht im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung maßgeblich darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte aufgrund vorhandener Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, die Trunkenheit selbst verschuldete (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 4 StR 53/20, vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19).Es ist jedoch nicht beweiswürdigend belegt, dass der Angeklagte mit derartigem aggressiven Verhalten unter Alkoholeinfluss rechnen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 4 StR 53/20).