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   BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85   

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https://dejure.org/1985,929
BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85 (https://dejure.org/1985,929)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1985 - 4 StR 53/85 (https://dejure.org/1985,929)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85 (https://dejure.org/1985,929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milderung der Freiheitsstrafe wegen kumulativer Verhängung einer Geldstrafe - Voraussetzungen einer kumulativen Geldstrafe - Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters - Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung neben Geldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 56 Abs. 2
    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1719
  • MDR 1985, 594
  • StV 1985, 321
  • JR 1986, 70
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass auch diese Voraussetzung erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16, StraFo 2017, 72, 73).

    Das Verhältnis zwischen den Sanktionsmitteln Geld- und Freiheitsstrafe richtet sich dabei nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen, weshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende Strafzumessungstatsache Berücksichtigung zu finden hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147 mwN).

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Die "besonderen Umstände" müssen dabei umso gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH wistra 1985, 147, 148).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15

    Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen:

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend die Anwendung von § 41 StGB gegen einkommens- und vermögenslose Täter beanstandet, wenn diese nicht wenigstens sichere Erwerbsaussichten hatten (etwa BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147 f.; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, NStZ-RR 2014, 338 f.).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die

    Die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe darf dabei allerdings nicht allein deshalb vorgenommen werden, um die an sich gebotene höhere Freiheitsstrafe auf ein Maß herabsetzen zu können, das die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ermöglicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, wistra 2005, 137 f.; vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, NJW 1985, 1719 und vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02

    Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig

    a) Zutreffend geht die Beschwerdeführerin davon aus, daß bei der Findung der schuldangemessenen Strafe die etwaige Möglichkeit der Aussetzung ihrer Vollstreckung zur Bewährung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben hat (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGH NJW 1985, 1719; vgl. aber BGH StV 2001, 346).
  • BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14

    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat);

    Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676).
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Für die neuerlich durchzuführende Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß der bislang nicht festgestellte Gesamterlös aus den Drogengeschäften notfalls im Wege der Schätzung ermittelt werden muß (§ 73 b StGB) und daß die Verhängung einer Geldstrafe nach § 41 StGB neben einer Freiheitsstrafe nicht allein deshalb vorgenommen werden darf, um die an sich gebotene höhere Freiheitsstrafe auf ein Maß herabsetzen zu können, das die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ermöglicht (vgl. BGHSt 32, 60, 65; BGH NJW 1985, 1719; Häger in LK 11. Aufl. § 41 Rdn. 23).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Die besonderen Umstände müssen um so gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Obergrenze von zwei Jahren liegt (st. Rspr., z.B. BGH JR 1986, 70 mit zustimmender Anm. von Bruns aaO S. 74/75).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14

    Bewertung einer Betrugstat als einheitliches Geschehen trotz einzelner

    Das Verhältnis zwischen den beiden Sanktionsmitteln richtet sich dabei nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen, weshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende Strafzumessungstatsache Berücksichtigung zu finden hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147).
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 219/85

    Hinterziehung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer -

    Zwar ist - wie der Senat erst kürzlich ausgesprochen hat (Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85) - bei einer zweijährigen, also der nach dem Gesetz höchstmöglichen Freiheitsstrafe, bei der eine Strafaussetzung zur Bewährung noch zulässig ist, der Tatrichter verpflichtet, besonders sorgfältig zu prüfen, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen; das gilt in gleicher Weise für die Frage der Verteidigung der Rechtsordnung in § 56 Abs. 3 StGB (vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 56 StGB Rdnr. 28).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

  • OLG Braunschweig, 07.02.2005 - 1 Ss 53/04

    Bewährungsentscheidung: Einheitliche Prognoseentscheidung bei Strafaussetzung für

  • BGH, 19.03.2002 - 3 StR 28/02

    Strafaussetzung zur Bewährung; besondere Umstände (Gesamtwürdigung; Abhängigkeit

  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93

    Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit

  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit

  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit;

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 526/85

    Feststellung eines Gesamtvorsatzes durch den Tatrichter nach Gesamtwürdigung des

  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85

    Nichtbeachtung eines rechtskräftigen Schuldspruchs bei der Strafbemessung -

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 210/85

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände in der Tat und in

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