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   BGH, 24.01.1957 - 4 StR 530/56   

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https://dejure.org/1957,4164
BGH, 24.01.1957 - 4 StR 530/56 (https://dejure.org/1957,4164)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1957 - 4 StR 530/56 (https://dejure.org/1957,4164)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56 (https://dejure.org/1957,4164)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.1957 - 4 StR 530/56
    Sie wird dabei beachten müssen, daß dann, wenn sie bei ihrer Beweiswürdigung zu der Bejahung eines vermeidbaren Verbotsirrtums des Angeklagten kommen sollte, die Möglichkeit einer Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen besteht (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [210]).

    Auch auf die Revision des Angeklagten kann der Strafausspruch im Fälle A III deshalb nicht bestehen bleiben, weil die Strafkammer, obwohl sie zu seinen Gunsten von einem vermeidbaren Verbotsirrtum ausgeht, nicht erörtert hat, ob sie von der Milderungsmöglichkeit im Sinne BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [210] Gebrauch machen will.

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    In Fällen von für die Gegenpartei mit Wirkung nach außen entfalteten anwaltlichen Tätigkeiten hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass bei einer widerspruchslosen Annahme der auf Schädigung der anderen Partei gerichteten Beistandsleistung regelmäßig von einem Einverständnis der Gegenpartei auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56, S. 9 f.; Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99, BGHSt 45, 148, 157; LK-StGB/ Gillmeister, 12. Aufl., § 356 Rn. 101; MüKo-StGB/Dahs, 2. Aufl., § 356 Rn. 70; offen lassend BGH, Urteil vom 11. August 1981 - 1 StR 366/81, NStZ 1981, 479, 480).
  • BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99

    Parteiverrat; faktischer Geschäftsführer; Parteibegriff iSv § 356; Handeln des

    Die Feststellung der Kammer, ein solches Schädigungsbewußtsein - von dem regelmäßig schon bei der widerspruchslosen Annahme der auf Schädigung der anderen Partei gerichteten Beistandsleistung des Rechtsanwalts auszugehen ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56) - habe bei den Geschäftsführern der T. und A. GmbH vorgelegen, begegnet jedenfalls hinsichtlich des ausgebildeten Diplomjuristen und zuvor als Justitiar der L. tätig gewesenen Geschäftsführers der T. GmbH keinen Bedenken.
  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auch die Frage kann offen bleiben, welche Art von Tatwillen das Verbrechen voraussetzt: die zweckgerichtete Absicht, den bestimmten Vorsatz (wie der 4. Strafsenat im Urteil vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56 - angenommen hat) oder nur den bedingten Vorsatz (was in dem angeführten Urteil dahingestellt gelassen ist).
  • BGH, 11.08.1981 - 1 StR 366/81

    Strafbarkeit wegen gemeinsamen Parteiverrats - Rüge der Verletzung des

    Ob die Gemeinsamkeit des Schädigungsbewußtseins schon vorliegt, wenn die "Gegenpartei" die auf Schädigung der "eigenen Partei" gerichteten Beistandsleistungen des Rechtsanwalts widerspruchslos annimmt (so BGH, Urt. vom 24. Januar 1957 - 4 StR 530/56 -, wiedergegeben bei Hübner a.a.O.), kann hier unerörtert bleiben.
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