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   BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10   

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https://dejure.org/2010,3688
BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10 (https://dejure.org/2010,3688)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2010 - 4 StR 532/10 (https://dejure.org/2010,3688)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2010 - 4 StR 532/10 (https://dejure.org/2010,3688)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 46 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vorwurf der Gewinnerzielungsabsicht; Auslassung der Möglichkeit, von der Tat Abstand zu nehmen); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Berücksichtigung einer begehrten Gewinnerzielung durch ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit dem Doppelverwertungsverbot

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Vereinbarkeit der Berücksichtigung einer begehrten Gewinnerzielung durch ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit dem Doppelverwertungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Strafschärfend sind die Durchführung der Tat und fehlende Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Krux mit dem Doppelverwertungsverbot - immer wieder Strafzumessung

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 271
  • NStZ-RR 2011, 90
  • StV 2011, 224
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Auszug aus BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10
    Auch die strafschärfende Erwägung, dass der Angeklagte von der Möglichkeit, von der Begehung der Taten Abstand zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hat, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Dies stellt eine strafschärfende Verwertung des Umstandes dar, dass die Tat überhaupt begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, NStZ 2019, 8 (Ls); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 351/23
    Auch hierin liegt ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).
  • BGH, 08.09.2021 - 6 StR 174/21

    Brandstiftung (Begriff der Hütte: Jagdhochsitz; Strafzumessung: minder schwerer

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts hat das Landgericht mit dieser Erwägung nicht in rechtsfehlerhafter Weise (vgl. zur strafschärfenden Bewertung des Fehlens von Strafmilderungsgründen etwa BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11, Rn. 3; vom 30. März 2011 - 5 StR 12/11, Rn. 8; und vom 19. April 2011 - 3 StR 80/11, Rn. 2; zum Ganzen Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1162 f. mwN) aus dem Fehlen von Strafschärfungsgründen einen Strafmilderungsgrund hergeleitet, sondern rechtsfehlerfrei das Ausmaß der Gefährlichkeit der Tathandlung bei der Strafzumessung gewürdigt (vgl. MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 306 Rn. 67; Heine/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 306 Rn. 22; LK-StGB/Valerius, 13. Aufl., § 306 Rn. 82).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Diese Formulierungen lassen besorgen, dass die Kammer entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 2 StR 413/16, NStZ-RR 2017, 147; Urteil vom 1. Juni 2016 - 2 StR 355/15; Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7).

    Jedenfalls hat das Landgericht hiermit das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).

  • BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20

    Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)

    Mit dieser eigenständigen Strafzumessungserwägung hat das Landgericht das Fehlen eines möglichen Strafmilderungsgrundes (Suchterkrankung) rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18 Rn. 16; vom 24. April 2018 - 4 StR 60/18 Rn. 5; vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17 Rn. 4; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13 Rn. 3; vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12 Rn. 3, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11 Rn. 3 und vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4).

    Gleiches gilt für den ebenfalls als strafschärfend gewerteten Umstand, der Angeklagte sei ?nicht in einer wirtschaftlichen Notlage? gewesen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 Rn. 8; vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4 und vom 12. Februar 1987 - 4 StR 10/87 Rn. 4; Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 137/81 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung:

    Denn das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt tatbestandlich voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17, NStZ-RR 2017, 345).

    Ferner begegnet es durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass die Strafkammer mit der beim Angeklagten nicht bestehenden Kokainsucht das Fehlen eines möglichen Strafmilderungsgrundes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, aaO).

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19

    Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der

    Jedenfalls hat das Landgericht hiermit rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, NStZ-RR 2011, 271).
  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13

    Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen

    Damit ist verkannt, dass der Umstand, dass ein Angeklagter straffällig geworden ist, statt sich gesetzestreu zu verhalten, Voraussetzung für seine Strafbarkeit, aber kein schulderhöhender Umstand ist (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 mwN).
  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung aufgrund fehlender

    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 217/21

    Grundsätze der Strafzumessung (minder schwerer Fall: straferhöhende

    b) Diese Erwägungen lassen besorgen, dass die Strafkammer dem an amyotropher Lateralsklerose leidenden Angeklagten die Begehung der Straftat als solche vorgehalten hat, ohne dass Besonderheiten vorliegen, die es rechtfertigen könnten, das Unrecht der Tat straferhöhend zu werten, und damit gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 332/10, StV 2011, 224; Senat, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 233/14 mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - 4 StR 60/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung anderer noch nicht abgeurteilter

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender

  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 475/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall: kein akuter

  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 351/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer noch nicht abgeurteilter

  • BGH, 21.12.2010 - 4 StR 610/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch die Versagung eines minder

  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 480/13

    Strafzumessung (keine Strafschärfung wegen des Fehlens möglicher

  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVs 59/12

    Strafzumessung, fehlende Reue, Unrechtseinsicht

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