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   BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16   

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https://dejure.org/2017,13093
BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,13093)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - 4 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,13093)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,13093)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...

  • rechtsportal.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 180
  • StV 2018, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Ob sie "annähernd beim Doppelten der nicht geringen Menge' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16), beim zweieinhalbfachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141), bei der dreifachen nicht geringen Menge (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) liegt, oder ob die Bagatellgrenze bei Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge um ein Drittel (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16 Rn. 31) noch eingehalten ist, kann hier offen bleiben.
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 506/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Ob sie "annähernd beim Doppelten der nicht geringen Menge' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16), beim 2, 5-fachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141) oder dreifachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) der nicht geringen Menge noch nicht überschritten wird, kann offen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16: Überschreitung um ein Drittel kein zulässiger Strafschärfungsgrund).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Beim unerlaubten Besitz des 1, 4-fachen der nicht geringen Menge handelt es sich jedenfalls um eine geringfügige Überschreitung des Grenzwerts i.S.d. § 29a Abs. 1 Nr. 2 StGB, wodurch praktisch allein die Erfüllung des Qualifikationstatbestands festgestellt ist (BGH NStZ-RR 2016, 141; BGH NJW 2017, 2776; BGH BeckRS 2017, 108440 mwN).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

    Eine Überschreitung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln um das 2 1/2- fache bzw. das Doppelte darf jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Beschl. v. 14. März 2017, Az.: 4 StR 533/16).
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