Rechtsprechung
BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...
- rewis.io
Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...
- rechtsportal.de
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 02.06.2016 - 10a KLs 2/16
- BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 180
- StV 2018, 487
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …
Ob sie "annähernd beim Doppelten der nicht geringen Menge' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16), beim zweieinhalbfachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141), bei der dreifachen nicht geringen Menge (so im Ergebnis Senat…, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) liegt, oder ob die Bagatellgrenze bei Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge um ein Drittel (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16 Rn. 31) noch eingehalten ist, kann hier offen bleiben. - BGH, 26.04.2017 - 2 StR 506/15
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen …
Ob sie "annähernd beim Doppelten der nicht geringen Menge' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16), beim 2, 5-fachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141) oder dreifachen (so im Ergebnis Senat…, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) der nicht geringen Menge noch nicht überschritten wird, kann offen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16: Überschreitung um ein Drittel kein zulässiger Strafschärfungsgrund). - LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
Beim unerlaubten Besitz des 1, 4-fachen der nicht geringen Menge handelt es sich jedenfalls um eine geringfügige Überschreitung des Grenzwerts i.S.d. § 29a Abs. 1 Nr. 2 StGB, wodurch praktisch allein die Erfüllung des Qualifikationstatbestands festgestellt ist (BGH NStZ-RR 2016, 141; BGH NJW 2017, 2776; BGH BeckRS 2017, 108440 mwN). - OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18
Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen
Eine Überschreitung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln um das 2 1/2- fache bzw. das Doppelte darf jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Beschl. v. 14. März 2017, Az.: 4 StR 533/16).